Freitag, 24. Februar 2017

Besserer Schutz für Polizei, Justiz und Rettungskräfte dringend erforderlich! Das sieht aber nicht jeder so.

Unsere Feuerwehrleute setzen Tag für Tag ihr Leben auf's
Spiel. Ebenso wie die Polizei, die Rettungskräfte und
Justizvollzugsbeamte leisten sie einen wichtigen Dienst für
die Allgemeinheit. Wer Sie in Ausübung ihres Dienstes oder
im Zusammenhang mit ihrem Dienst angreift, Gewalt gegen
sie ausübt oder sie in ihrer Arbeit mit Gewalt behindert,
muss bestraft werden. Das ist auch eine Frage des
Respekts, den unser Staat und wir allen diesen
Personengruppen entgegen bringen.
In der Bundestagsdebatte in der vergangenen Woche trennte sich wieder einmal politisch die Spreu vom Weizen: Die Unionsparteien CDU und CSU setzten sich nicht  nur für einen besseren Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten und Rettungskräften ein, sondern forderten darüber hinaus auch, dass Amtsträger der Justiz, Soldaten der Bundeswehr und Feuerwehrleute in den geschützten Personenkreis mit einbezogen werden. Bundesjustizminister Maas, der den vorliegenden Gesetzentwurf vorbereitet hatte, hielt zunächst zwar noch die falsche Rede, machte aber dann ebenfalls deutlich, dass Gewalt gegen Polizisten besonders hart bestraft werden muss: mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten!

Gegen einen besseren Schutz für Polizei, Justiz und Rettungskräfte sprachen sich jedoch - man konnte es fast erwarten - die Redner der Grünen und der Partei Die Linke aus.
Sie zeigten kein Verständnis für das wichtige Gesetz und seine Schutzfunktion für die betroffenen Personengruppen. Das machten sie unmissverständlich deutlich:
"Ich kann nicht verstehen, dass Sie das nicht begreifen", sagt etwa die Grünen-Politikerin Irene Mihalic an Justizminister Maas und die Regierungskoalition gewandt.  Eine Strafverschärfung bringe nichts, wie der Linken-Politiker Frank Tempel doch "haarklein" dargelegt habe.
Sie bezeichnet das Vorhaben als "nette Geste" in Richtung der Polizeigewerkschaften, die zum Glück nichts koste.

Ich halte diese Sicht der Dinge nicht nur für leichtsinnig, sondern auch für gefährlich. Immer öfter gibt es Übergriffe nicht nur gegen Polizei- und Justizbeamte, sondern sogar gegen diejenigen, die täglich ihr Leben auf's Spiel setzen, um andere Menschen zu retten: die Rettungskräfte und die Feuerwehr.Ebenso wie unser saarländischer Innenminister Klaus Bouillon begrüße auch ich ausdrücklich die Diskussion im Bundestag zur Änderung des Strafgesetzbuchs, wonach Polizistinnen und Polizisten sowie Rettungskräfte künftig besser vor gewalttätigen Übergriffen geschützt werden sollen. Saarlands Innenminister und der hessische Innenminister Peter Beuth hatten die Debatte bereits vor zwei Jahren durch Bundesratsinitiativen angestoßen.

Gemeinsam hatten sich Minister Bouillon und Amtskollege Peter Beuth auf drei Forderungen festgelegt:

  • Erweiterung des Personenkreises: Neben der hauptbetroffenen Personengruppe der Polizeibeamte müssen auch Amtsträger der Justiz, Soldaten der Bundeswehr und Angehörige von Rettungsdiensten und Feuerwehren in den geschützten Personenbereich einbezogen werden
  • Schutz der genannten Personengruppen muss unabhängig von einer Vollstreckungshandlung, sondern grundsätzlich in Beziehung auf den Dienst gelten
  • Verschärfung des Strafmaßes auf mindestens 6 Monate, damit die Möglichkeit der Geldstrafe entfällt
Klartext-Klaus, wie unser Innenminister Klaus Bouillon mittlerweile auch über die Landesgrenze hinaus wegen seiner schnörkellosen, klaren und zielorientierten Sprache hinaus genannt wird, und die Unionsparteien insgesamt sind auch hier auf dem richtigen Weg.
Polizisten, Justizvollzugsbeamte und Rettungskräfte halten jeden Tag ihren Kopf hin. Dafür gebührt ihnen nicht Misstrauen, wie es vielfach gerade von Linken oder Grünen wie Simone Peter an den Tag gelegt wird, sondern Respekt und Dank. Angriffe auf Polizisten sind nicht nur ein Angriff auf ein Individuum, sondern auf den Staat. Das muss auch in der Gesetzgebung deutlich werden.

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