Samstag, 13. Januar 2018

Macherbach bleibt auch über das Jahr 2019 hinaus ein eigenständiger Ort

Es ist eine gute Nachricht: Macherbach bleibt auch über das Jahr 2019 hinaus ein eigenständiger Ort in der Gemeinde Eppelborn. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bestätigte in einem Schreiben an Bürgermeisterin Müller-Closset einen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates. Dieser war im November des vergangenen Jahres dem Vorschlag der Bürgermeisterin, Macherbach als eigenen Gemeindebezirk aufzulösen, nicht gefolgt.

CDU-Fraktionschef Dr. Andreas Feld wies in der damaligen Sitzung des Gemeinderates ausdrücklich darauf hin, dass die Beschlussvorlage der Verwaltungsspitze erhebliche rechtliche Mängel habe und belegte dies auch in mehreren Punkten. 
Unsere Meinung ist klar: Es gibt für uns keinen Grund, ein lebendiges, funktionierendes Gemeinwesen zu zerschlagen. Die Mitglieder des Ortsrates von Macherbach und Ortsvorsteher Jürgen Nürnberger sind wichtige Multiplikatoren für ihr Dorf." 

Die CDU-Fraktion hat die einstimmige Entscheidung des Macherbacher Ortsrates, das Dorf als eigenständigen Gemeindebezirk zu erhalten, deshalb ganz selbstverständlich respektiert und auch im Gemeinderat entsprechend votiert. Nicht einmal in ihrer eigenen Fraktion der SPD hatte Müller-Closset Unterstützung dafür gefunden, Macherbach als Gemeindebezirk aufzulösen. 

Bürgermeisterin Müller-Closset hat die Entscheidung des Gemeinderates nicht akzeptiert und bei der Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit des Beschlusses angezweifelt. Nun hat sie, wie zu erwarten war, eine herbe Niederlage kassiert.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport macht in seinem Schreiben unmissverständlich klar, dass das Ziel des Gesetzgebers in erster Linie eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und damit der Ortsräte und der Gemeinderäte war. Erneut ist die Verwaltungsspitze mit einem Versuch gescheitert, die Rechte des Gemeinderates zu beschneiden.

§ 70 Absatz 1 Satz 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), so heißt es im Schreiben des Ministeriums, gelte nur bei Errichtung eines Gemeindebezirkes. Sinke die Einwohnerzahl danach irgendwann wieder unter die Zahl von 200 Menschen, könne der Gemeinderat einen Gemeindebezirk wieder auflösen, aber er müsse es eben nicht.
Und für die CDU kann ich in aller Deutlichkeit sagen: Wir wollen es auch nicht!


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