Ich habe deshalb als agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt: Wie weit ist die Ausbreitung im Saarland fortgeschritten? Was wird dagegen getan? Welche Rolle spielt das eigene Mähregime an Straßenrändern und Böschungen? Und: Wie schützt die Landesregierung unsere Tiere?
🟥 Die Antwort der Landesregierung ist ernüchternd – und verantwortungslos
Die Landesregierung gibt unumwunden zu: Es gibt keine Bestandsaufnahmen. Kein Monitoring. Keine Daten. Es existiert keine Strategie zur Eindämmung – weder auf öffentlichen Flächen noch im Rahmen von Förderprogrammen. Stattdessen beruft man sich auf die ökologische Bedeutung der Pflanze – und überlässt das Problem den Landwirten.
Dabei ist das Jakobskreuzkraut auf dem Vormarsch – auch im Saarland. Die Pflanze ist in höchstem Maße resistent gegen längere Trockenphasen und somit einer der großen Gewinner des Klimawandels. Es breitet sich vor allem dort aus, wo nicht regelmäßig gepflegt oder gemäht wird:
📍 an Straßenrändern,
📍 auf Brachflächen,
📍 auf extensiv genutztem Grünland.
Statt zu handeln, verweist die Landesregierung auf ein altes Informationsblatt und gibt Allgemeinplätze als „Empfehlungen“ aus.
🐴 Tiere, Landwirte und auch Imker bleiben allein
Wer Verantwortung für Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und die Landwirtschaft übernimmt, darf nicht tatenlos zusehen, wie sich ein giftiges Kraut ungehindert ausbreitet – besonders nicht auf Flächen, die in staatlicher oder kommunaler Pflege liegen. Dass im Saarland kein Forschungsprojekt, keine gezielte Bekämpfung, kein Monitoring erfolgt, zeigt: Die Sorgen der Landwirtschaft zählen für diese Landesregierung offenbar wenig.
Dabei könnte man durchaus etwas tun: Mögliche Maßnahmen (die in anderen Bundesländern zum Teil längst angewandt werden) sind
- die Einführung flächendeckender Regelungen (z. B. Schnittmaßnahme vor der Blüte)
- Monitoringprogramme und Schaffung einer Datenbasis
- die Förderung oder Ermöglichung gemeinde- bzw. verbandsbasierter Bekämpfungsaktionen
- die Prüfung naturbasierter Steuerungsmöglichkeiten (z. B. Blutbär-Larven) unter Berücksichtigung von § 40 NatSchG
Ich werde dieses Thema im Blick behalten – im Landtag und in der Öffentlichkeit. Denn unsere Betriebe verdienen klare Regeln, verlässliche Unterstützung und ein klares Bekenntnis zum ländlichen Raum. Und unsere Tiere verdienen Schutz – nicht nur warme Worte.
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