Die Vorgänge rund um die Neunkircher Verkehrsgesellschaft (NVG) erschüttern derzeit das Vertrauen vieler Menschen in Politik und Verwaltung. Nach Presseberichten wurden über Jahre hinweg
„Sonderfahrten“ für städtische Ämter und SPD-Funktionäre durchgeführt – teils kostenlos. Hinzu kommen schwere Vorwürfe:
Nötigung von Mitarbeitern zum Eintritt in die SPD, fragwürdige Spendenpraktiken und parteipolitische Einflussnahme auf ein kommunales Unternehmen.
Das ist kein „lokales Missgeschick“, sondern ein
politischer Skandal, der Stadt, Landkreis und letztlich alle Bürgerinnen und Bürger belastet.
Warum das Thema uns alle betrifft
Der Nahverkehrsplan 2025 für den Landkreis Neunkirchen fordert ausdrücklich Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Transparenz. Wenn stattdessen öffentliche Gelder und Strukturen für parteipolitische Zwecke genutzt werden, ist das ein klarer Verstoß gegen diese Prinzipien.
Es geht hier nicht nur um ein paar Busfahrten. Es geht um ein System von Abhängigkeiten, Gefälligkeiten und Vorteilsnahmen, das das Vertrauen in die Demokratie gefährdet.
Verantwortung der SPD
Klar ist: Die SPD trägt Verantwortung. Der Oberbürgermeister von Neunkirchen, Jörg Aumann, ist nicht nur Verwaltungschef, sondern auch stellvertretender SPD-Landesvorsitzender. Auf den Plakaten für das mutmaßlich finanziell unterstützte "Storchenfest" wurde in großen Lettern für den SPD-Generalsekretär und Bundestagsabgeordneten Esra Limbacher geworben - und der Staatssekretär im Verkehrsministerium (und damit zuständig auch für den ÖPNV im Saarland) ist SPD-Stadtverbandsvorsitzender in Neunkirchen.
Dass sich SPD-Landeschefin Anke Rehlinger trotz dieses Hintergrunds bisher völlig in Schweigen hüllt, ist ein fatales Signal.
Entweder Rehlinger räumt auf – oder sie wird Teil des Problems. Wer an der Spitze einer Partei steht, muss bereit sein, Missstände in den eigenen Reihen schonungslos offenzulegen. Alles andere schadet dem Land und schwächt die Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt.
Unsere Werkzeuge zur Aufklärung
Als CDU werden wir nicht locker lassen. Wir nutzen alle politischen Instrumente, die uns zur Verfügung stehen:
-
Fragenkataloge und Anträge in den Gemeinderäten, um Transparenz einzufordern.
Befassung der zuständigen Ausschüsse im Saarländischen Landtag
-
Sonderprüfungen ggf. durch den Landesrechnungshof oder externe Wirtschaftsprüfer.
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Einschaltung der Kommunalaufsicht, falls städtische Stellen Aufklärung blockieren.
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Verbindliche Compliance-Regeln für kommunale Unternehmen, damit solche Strukturen nie wieder entstehen.
CDU für saubere Strukturen
Unsere Haltung ist eindeutig:
Kommunale Unternehmen sind kein Selbstbedienungsladen für eine Partei.
Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass öffentliche Mittel sauber und zweckgebunden eingesetzt werden.
Nicht zuletzt über die Kreisumlage finanzieren alle Kommunen im Landkreis den ÖPNV im Landkreis Neunkirchen mit. Deshalb werden wir das Thema nicht nur im Saarländischen Landtag, im Kreistag und in der Stadt Neunkirchen aufrufen, sondern auch im Gemeinderat Eppelborn – und ich werde unsere CDU-Kolleginnen und -Kollegen in den übrigen Städten und Gemeinden des Landkreises dazu motivieren, dasselbe zu tun. Je breiter wir auftreten, desto größer wird der Druck auf die Verantwortlichen, desto größer wird die Sensibilität und desto mehr beugen wir künftigen Verfehlungen dieser Art vor.
Fazit
Die NVG-Affäre zeigt, wie schnell politischer Filz Vertrauen zerstört. Wir als CDU werden dafür sorgen, dass jeder Stein umgedreht wird. Nur mit voller Transparenz und klaren Konsequenzen können wir das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen – und das ist unsere Pflicht.
Zum Hintergrund:
Als CDU im Landkreis Neunkirchen haben wir einen Katalog an Fragen entworfen, die in einem ersten Schritt beantwortet werden müssen - und zwar individuell und natürlich letztlich jeweils zugeschnitten auf die unterschiedlichen Player und die unterschiedlichen Zuständigkeiten in dieser unschönen, sich immer weiter ausweitenden Affäre.
Der Katalog ist dabei alles andere als abschließend und richtet sich nach möglichen weiteren Erkenntnissen und der nach wie vor dynamischen Entwicklung dieses SPD-Skandals.
Fragenkatalog
für die mit der Aufarbeitung der Missstände in der Stadt Neunkirchen befassten
Gremien und die Öffentlichkeit
(Stand: 20.08.25
15.00 Uhr)
A. Fragen zu Zuwendungen an Stadt, Kreis, SPD und andere
Begünstigte
1. Seit wann führt
die NVG „Sonderfahrten“ (insbesondere sog. 0,00 Euro-Fahrten) für städtische
Dienststellen/Betriebsausflüge durch?
2. Bitte
tabellarisch seit 2010 je Fahrt: Datum, Auftraggeber (Amt/Name), Ziel/Anlass,
Fahrleistung (km/Std.), kalkulierter Preis, tatsächlich abgerechneter Betrag,
Rechnungsnummer
3. Wurden für den
Gesellschafter Landkreis oder für weitere Gebietskörperschaften oder deren
Gesellschaften ebenfalls solche „Sonderfahrten“ (insbesondere sog. 0,00
€-Fahrten) durchgeführt oder andere Vorteile gewährt?
4. Ggf. bitte
tabellarisch seit 2010 je Fahrt: Datum, Auftraggeber (Amt/Name), Ziel/Anlass,
Fahrleistung (km/Std.), kalkulierter Preis, tatsächlich abgerechneter Betrag,
Rechnungsnummer
5. Wurden für
weitere natürliche oder juristische Personen solche „Sonderfahrten“
(insbesondere sog. 0-Fahrten) durchgeführt oder andere Vorteile gewährt?
6. Ggf. bitte
tabellarisch seit 2010 je Fahrt: Datum, Auftraggeber (Amt/Name), Ziel/Anlass,
Fahrleistung (km/Std.), kalkulierter Preis, tatsächlich abgerechneter Betrag,
Rechnungsnummer
7. Welche internen Richtlinien/Preislisten/AVB
galten/geltenden für Sonderfahrten?
8. Gab es generelle
Ausnahmeregeln (z. B. „kommunalinterne“ Fahrten) – und wer hat sie wann
genehmigt?
9. Welche
städtischen Ämter/Leitungen haben die Fahrten beauftragt?
10. Gab es
wiederkehrende Formate (Weinproben, Mehrtagestouren)?
11. Wer hat die
Teilnahme jeweils dienstlich freigegeben?
12. Wurden
Veranstaltungen politischer Parteien oder deren Unterorganisationen bzw.
politische Amtsträger finanziell durch Spenden oder Sponsoring unterstützt? Wer
hat dies jeweils genehmigt?
13. Wurden
Veranstaltungen politischer Parteien oder Unterorganisationen politischer
Parteien bzw. politische Amtsträger durch kostenlose Dienstleistungen wie
Bustransfers oder Shuttledienste unterstützt? Wer hat dies jeweils genehmigt?
14. Bitte listen
Sie tabellarisch seit 2010 jede Unterstützung unter 12 und 13 auf: Datum,
Begünstigte Partei, Höhe der Unterstützung (in EURO oder Gegenwert)
15. Welchen
natürlichen oder juristischen Personen hat die NVG seit 2010 in welcher Höhe
Geld- oder Sachzuwendungen oder sonstige Leistungen als Spende, im Rahmen von
Sponsoring oder auf vergleichbarer Grundlage gewährt? In welcher Höhe wurden
Zuwendung gemäß der vorstehenden Ziffer in jedem Einzelfall und insgesamt pro
Jahr gewährt? Wer hat an der Entscheidung über die jeweilige Zuwendung im Sinne
der vorgenannten Ziffern mitgewirkt?
16. Bitte listen
Sie tabellarisch seit 2010 jede Unterstützung unter 115 auf: Datum,
Begünstigter, Höhe der Unterstützung (in EURO oder Gegenwert)
17. Wurden
Busfahrer der NVG an o.g. Begünstigte auch „verliehen“ oder „vermittelt“? Wie
wurden diese in diesen Fällen bezahlt? Bitte Auflistung tabellarisch seit 2010.
18. Wurden von
Seiten der NVG seit 2010 Mandats- und Funktionsträgern politischer Parteien
finanzielle Vorteile gewährt, die sich nicht rechtmäßig aus deren
Mitgliedschaft in Gremien der NVG begründeten? Wurden diese Vorteile in
Rechnung gestellt und beglichen? Wenn ja, wann wurden die Vorteile gewährt,
wann erfolgte die Rechnungsstellung und wann die Begleichung?
19. Welche
Entscheidungsträger der Stadt Neunkirchen (Amtsleiter, Beigeordnete,
Bürgermeister, Oberbürgermeister) standen in o.g. Sachverhalten in Kontakt und
Austausch mit der NVG?
20. Gibt es bei der NVG sog. schwarze Kassen?
B.
Buchhaltung, Controlling & Compliance (NVG)
21. Wer hat „0,00 €“-Rechnungen erstellt bzw. freigegeben?
Bitte Prozesskette vom Auftrag bis zur Rechnungsstellung (Vier-Augen-Prinzip,
Freigabestufen, Buchungskonten).
22. Welche internen/externen Prüfungen (Jahresabschluss,
Wirtschaftsprüfer, interne Revision) haben die Sonderfahrten jemals
beanstandet? Falls nein: warum nicht? Wurden die o.g. Sachverhalte gegenüber
den Prüfern offengelegt?
23. Wurde ein Vermögensnachteil beziffert (Schadensschätzung
je Jahr, kumuliert)? Gibt es Rückforderungsbescheide/Nachberechnungen?
24. Wo und wie wurden Spenden und Sponsoring jeweils
verbucht?
25. Wie wird bei der NVG das Vier-Augen-Prinzip
gewährleistet?
C. Verantwortung in Stadtverwaltung
26. Wer hat in den beteiligten Ämtern die Fahrten initiiert,
wer hat sie genehmigt (Dienstvorgesetzte, Kassen-/Rechnungsprüfung)?
27. Gab es dienstrechtliche Hinweise, Schulungen oder
Verbote zu Vorteilen/Sachzuwendungen für städtische Beschäftigte? Wie wurde das
kommuniziert und kontrolliert?
D. Rolle von Betriebsrat/Heiko Schaufert
28. Welche Rolle hatte der Betriebsrat der NVG bei
Sonderfahrten (z. B. Organisation, Kommunikation, Begleitung)?
29. Lag/liegt ein potenzieller Interessenkonflikt vor
(Betriebsratsvorsitz + kommunalpolitische Funktionen)? Welche
Compliance-Vorkehrungen gab es?
E. Aufsichtsrat & Eigentümer (Stadt 60 %/Landkreis 40
%)
30. Ab wann waren Aufsichtsrat (OB und Landrat) und
Gesellschafterversammlung über „0 €“-Fahrten informiert? Bitte
Protokollstellen, Vorlagen, Beschlüsse.
31. Welche Reporting-Pflichten an den Aufsichtsrat bestehen
für Sonderfahrten/Sponsoring/Gratisleistungen und wurden diese erfüllt?
32. Hat der Landkreis als Miteigentümer
Hinweise/Beanstandungen erhoben? Wie ist die Einschätzung der Kommunalaufsicht
bei potenziellen Interessenkonflikten der Eigentümerseite?
F. Berlin-Fahrt am 11.01.2025 und weitere Fahrten
33. Ist der OB am 11.01.2025 mit Fahrzeugen/Personal der NVG
nach Berlin gefahren worden? Wenn ja: Wer hat die Fahrt wann beauftragt, auf
welche Kostenstelle/mit welchem Preis?
34. Anlässlich welcher Anlässe und zu welchen Daten hat der
OB weitere Male Fahrzeuge/Personal der NVG genutzt? Wer hat ggf. diese Fahrten
beauftragt, auf welcher Kostenstelle und mit welchem Preis wurden sie verbucht?
35. Wurden die Fahrt nach Berlin und ggf. weitere Fahrten
als Dienstreise/Amtstätigkeit oder als parteipolitische Reisen
(Delegiertenfunktion) behandelt? Welche Rechtsgrundlage/Anordnung liegt vor?
36. Falls keine (vollständige) Berechnung erfolgte: Wurde
ein geldwerter Vorteil verbucht oder nachträglich ausgeglichen?
37. Gab es seit 2010 weitere Veranstaltungen politischer
Parteien oder deren Unterorganisationen, zu denen Amtsträger der Stadt
Neunkirchen mit Fahrern der Stadt, der NVG oder unter Nutzung deren Fahrzeugen
transportiert wurden?
G. Fragen an die zuständigen Stellen der SPD
38. Wie wurde die in der Öffentlichkeit bekannte Spende an
den SPD Ortsverein Neunkirchen-Zentral verbucht?
39. Wie wurden die gewährten Vorteile an Gliederungen der
SPD (Sachspenden oder Geldbeträge) in den Rechenschaftsberichten der SPD seit
2010 ausgewiesen?
40. Wann wurden die nun in der Öffentlichkeit bekannten
Sachverhalte der Parteileitung in Stadt, Kreis und Land bekannt?
41. Sind der Saar-SPD weitere Spenden oder
Vorteilsgewährungen durch die NVG an Gliederungen der SPD bekannt? Wenn ja
welche?
42. Falls und soweit es durch die o.g. Sachverhalte zu einer
unrichtigen Darstellung in den Rechenschaftsberichten der SPD gekommen ist,
wurde hierüber bereits die zuständige Bundestagsverwaltung durch die SPD in
Kenntnis gesetzt? Wann erfolgte die Information im Hinblick auf die in der
Öffentlichkeit bekannten Vorwürfe an die zuständige Bundestagsverwaltung?
H. Arbeitszeit-/Betriebsrecht & Sicherheit
43. Wurden bei allen Sonderfahrten Lenk-/Ruhezeiten,
Dienstpläne, Fahrzeugdisposition und Versicherungsschutz ordnungsgemäß
eingehalten?
44. Wurden Fahrer für ggf. mehrtägige Fahrten korrekt
abgerechnet. Wie erfolgte deren Sozialversicherung und wie wurde dies
versteuert?
(Zulagen/Überstunden/Spesen)?
I. Beeinflussung Kommunalwahl
2024, Betriebsratswahlen NVG, Einstellungspraxis NVG
45. Gab es im Rahmen der Durchführung der Kommunalwahlen
2024 illegale Einflussnahme zugunsten der SPD durch Beeinflussung von
Mitarbeitern der NVG? Wer hat diese durchgeführt? Wie viele Personen wurden
illegal zur Stimmabgabe zugunsten der SPD veranlasst? Wurde diese Praxis durch
die Geschäftsführung/den Betriebsrat zumindest wissentlich geduldet? Hatte der
Aufsichtsratsvorsitzende (auch als Gemeindewahlleiter) bzw. sein Stellvertreter
hiervon Kenntnis?
46. Sind die letzten Betriebsratswahlen bei der NVG
ordnungsgemäß durchgeführt worden? Gab es illegale Beeinflussungen aus dem
Umfeld von Heiko Schaufert? Hat dies wiederum die Geschäftsführung geduldet
oder sogar aktiv unterstützt? Wie viele Personen wurden beeinflusst? Wer
gehörte dem Wahlvorstand an? Hatten der Aufsichtsratsvorsitzende bzw. sein
Stellvertreter von illegalen Beeinflussungen Kenntnis?
47. Wie ist die Einstellungspraxis bei der NVG? Ist eine
SPD-Parteimitgliedschaft faktisch entscheidend, um eine Einstellung bzw. eine
Entfristung zu erhalten? Wie läuft ein Einstellungsverfahren bei der NVG ab?
Wer war an den Einstellungsverfahren in den letzten 5 Jahren beteiligt? Hatten
der Aufsichtsratsvorsitzende bzw. sein Stellvertreter von der ausgeübten
Einstellungspraxis Kenntnis? War man hier sogar unmittelbar oder mittelbar beteiligt?
J. Rechtliche Bewertung & Maßnahmen
49. Welche vorläufige rechtliche Bewertung nehmen Stadt und
NVG vor (Untreue, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung)? Wurden interne/ externe
Rechtsgutachten beauftragt? Welche Kosten sind für letztere bereits entstanden?
50. Welche Disziplinar-/arbeitsrechtlichen Schritte wurden
eingeleitet (gegen Beschäftigte der Stadt/NVG)?
51. Welche Sofortmaßnahmen zum Compliance-Schutz sind
umgesetzt (Sperre Gratisleistungen, Genehmigungsleitfaden, Whistleblower-Kanal,
externer Forensic-Audit)?
52. Ist beabsichtigt eine externe Aufklärung durchzuführen,
die über die bekannten Vorwürfe hinaus die NVG auf Unregelmäßigkeiten
untersucht?
53. Wurde die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die
immensen im Raum stehenden Vorwürfe – auch bzgl. der Person des OB –
eingeschaltet?
54. Welcher Schaden ist der Gesellschaft durch die Gewährung
unentgeltlicher Leistungen und Vorteile entstanden?
55. Welche Personen haften – ggf. gesamtschuldnerisch – für
den entstandenen Schaden? Können unentgeltlich gewährte Leistungen oder
Vorteile zurückgefordert bzw. Wertersatz vom Leistungsempfänger verlangt
werden? Ist dies bereits erfolgt?
56. Die CDU hat die Kommunalaufsicht angerufen: Inwiefern
ist diese dabei – aus Ihrer Sicht – die Vorwürfe aufzuklären? Inwiefern findet
Ihrerseits Austausch mit der Kommunalaufsicht statt?
57. Haben Sie den Landesrechnungshof eingeschaltet? Wenn
nein: Warum nicht?
K. Transparenz & Aufarbeitung
58. Bitte legen sie alle relevanten Richtlinien,
Checklisten, Preisblätter, Sponsoring-/Zuwendungsregelungen der NVG und der
Stadt offen.
59. Wie ist der Zeitplan der Aufarbeitung durch die NVG und
welche Mittel sollen hierfür genutzt werden: interne Revision, externe
Sonderprüfung, Bericht an Stadtrat/Aufsichtsrat/Öffentlichkeit (inkl.
Verantwortlichkeiten)?