Mittwoch, 9. September 2026

Klimaschutz braucht die Ideen und die Akzeptanz der jungen Generation

Wie können wir dem Klimawandel wirksam begegnen? Welche Maßnahmen sind sinnvoll, bezahlbar und tatsächlich umsetzbar? Und wie müssen wir unser Land an die Folgen des Klimawandels anpassen?

Über diese Fragen durfte ich heute bei der Jugendklimakonferenz im Saarbrücker Saarrondo mit engagierten und ausgesprochen gut vorbereiteten Schülerinnen und Schülern diskutieren. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.

Zum Auftakt ging es in einer Art „Speed-Dating“ darum, miteinander ins Gespräch zu kommen und unterschiedliche Sichtweisen kennenzulernen. Anschließend folgte eine lebhafte Fishbowl-Diskussion. Gemeinsam mit der saarländischen Umweltministerin Petra Berg sowie Vertreterinnen und Vertretern von SPD, Grünen und Linken stand ich den Jugendlichen Rede und Antwort.

Die jungen Menschen sprachen sehr konkrete Probleme an, die ihnen auf der Seele brennen: Warum werden noch immer große Mengen nicht verkaufter Lebensmittel entsorgt, obwohl sie noch verwendet werden könnten? Warum ist der öffentliche Personennahverkehr im Saarland vielerorts so unzuverlässig und unzureichend aufgestellt? Und wie sollen Schülerinnen und Schüler bei großer Hitze in üblicherweise unklimatisierten Klassenräumen konzentriert lernen?

Auch der weitere Ausbau erneuerbarer Energien, die Entsiegelung von Flächen und zahlreiche andere Fragen des Klima- und Umweltschutzes wurden intensiv diskutiert. Gerade diese konkreten Beispiele zeigen: Klimapolitik entscheidet sich nicht allein auf internationalen Konferenzen oder in abstrakten Zielvorgaben. Sie wird im Alltag der Menschen sichtbar – beim Weg zur Schule, im Klassenraum, beim Umgang mit Lebensmitteln und bei der Gestaltung unserer Städte und Gemeinden.

Erfreulich war, dass zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Parteien in vielen Sachfragen große Übereinstimmung bestand. Über Parteigrenzen hinweg gab es den gemeinsamen Willen, Klimaschutz und Klimaanpassung voranzubringen.

Deutliche Differenzen wurden allerdings sichtbar, als der Vertreter der Linken seine aus meiner Sicht ausgesprochen antikapitalistische und marktwirtschaftsfeindliche Haltung formulierte. Das sorgte bei mir für erhebliches Stirnrunzeln. Denn die soziale Marktwirtschaft ist für mich nicht das Hindernis bei der Bewältigung des Klimawandels. Im Gegenteil: Wir brauchen ihre Innovationskraft, den Erfindergeist unserer Unternehmen und faire wirtschaftliche Anreize, um neue Technologien zu entwickeln und Klimaschutz praktisch umzusetzen. Wer Klimaschutz mit einem grundsätzlichen Kampf gegen Marktwirtschaft und Unternehmertum verbindet, wird die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz kaum gewinnen.

Die Jugendlichen machten zugleich deutlich: Sie wollen nicht nur angehört werden. Sie erwarten zu Recht, dass Politik ihre Fragen ernst nimmt, Entscheidungen nachvollziehbar erklärt und auch bestehende Zielkonflikte offen anspricht.

Klimaschutz ist notwendig. Gleichzeitig muss er konkret, wirksam und sozial ausgewogen gestaltet werden. Gute Klimapolitik darf sich nicht in immer neuen Vorschriften, Verboten und ambitionierten Überschriften erschöpfen. Sie muss messbare Ergebnisse liefern, technologische Entwicklungen ermöglichen und für die Menschen im Alltag umsetzbar bleiben.

Mindestens ebenso wichtig ist die Klimaanpassung. Selbst wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen, werden wir uns auf häufigere Hitzeperioden, Trockenheit, Starkregen und andere Extremwetterereignisse einstellen müssen. Das betrifft unsere Wälder und die Landwirtschaft ebenso wie Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Wohngebiete und die kommunale Infrastruktur.

Gerade überhitzte Klassenräume machen deutlich, dass Klimaanpassung keine theoretische Zukunftsaufgabe ist. Sie muss heute bei der Sanierung von Schulen, beim Sonnenschutz, bei der Begrünung und Verschattung sowie bei der Gestaltung der Schulhöfe mitgedacht werden. Klimaanpassung ist keine Kapitulation vor dem Klimawandel, sondern verantwortungsvolle Vorsorge.

Die heutige Diskussion hat mir erneut gezeigt, wie wichtig der direkte Austausch zwischen Politik und junger Generation ist. Besonders beeindruckt haben mich die Sachkenntnis, die klaren Fragen und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, unterschiedliche Positionen kritisch zu hinterfragen.

Demokratie lebt davon, dass wir einander zuhören, Argumente austauschen und auch dort im Gespräch bleiben, wo wir nicht einer Meinung sind. Genau das ist heute im Saarrondo gelungen.

Vielen Dank an alle beteiligten Schülerinnen und Schüler, an die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung sowie an alle, die diese Jugendklimakonferenz organisiert und begleitet haben. Ich nehme viele Gedanken und Anregungen aus der Diskussion mit in meine parlamentarische Arbeit.

Denn Klimapolitik kann auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn sie wissenschaftlich fundiert, wirtschaftlich vernünftig, sozial gerecht und von den Menschen getragen ist. Dafür brauchen wir die Ideen, die kritischen Fragen und das Engagement der jungen Generation.

Dienstag, 8. September 2026

Landwirtschaft braucht mehr als Nothilfe: Vorsorge ermöglichen, Betriebe entlasten

Trockenheit, Hitze und Wetterextreme werden für unsere Landwirtschaft zu einem immer größeren wirtschaftlichen Risiko. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer reagiert auf die schwierige Lage mit zusätzlichen Hilfen. Das ist richtig. Doch wir müssen einen Schritt weitergehen: Unsere Bauern brauchen bessere Möglichkeiten, selbst vorzusorgen – und insgesamt wieder mehr Freiheit zum Wirtschaften.

Die Zahlen des Erntejahres 2026 zeigen bundesweit deutliche Spuren der langen Trocken- und Hitzeperioden. Beim Getreide liegt die Erntemenge nach den ersten amtlichen Ergebnissen rund 7,3 Prozent unter dem guten Vorjahr, beim Winterweizen beträgt das Minus voraussichtlich 10,4 Prozent. Auch bei späteren Kulturen werden regional erhebliche Verluste befürchtet.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat deshalb ein Maßnahmenpaket angekündigt. Unter anderem werden die Liquiditätshilfen über die Landwirtschaftliche Rentenbank deutlich aufgestockt, ein weiteres Programm mit günstigeren Konditionen vorbereitet und eine unbürokratische Düngemittelhilfe auf den Weg gebracht.

Das begrüße ich ausdrücklich. Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb unverschuldet in einen Liquiditätsengpass gerät, muss Hilfe schnell und möglichst ohne neue Bürokratie ankommen.

Weg von der Nothilfe – hin zur Vorsorge

Trotzdem dürfen wir nicht nach jedem Dürresommer wieder bei null anfangen.

Landwirtschaft arbeitet seit jeher mit der Natur. Aber Wetterextreme können mittlerweile Schäden verursachen, die einzelne Betriebe kaum noch alleine auffangen können. Deshalb brauchen wir bessere Instrumente zur Eigenvorsorge.

Ein wichtiger Baustein sind Mehrgefahrenversicherungen. Sie können landwirtschaftliche Betriebe – je nach Ausgestaltung – gegen Risiken wie Dürre, Starkregen, Überschwemmung, Frost, Sturm oder Hagel absichern.
Das Prinzip überzeugt mich: Der Staat ersetzt nicht nach jedem Extremereignis nachträglich Schäden, sondern unterstützt die Betriebe dabei, selbst Vorsorge zu treffen.
Andere Bundesländer fördern solche Versicherungen bereits. Bayern beispielsweise bezuschusst Mehrgefahrenversicherungen auch für Ackerbau und Grünland. Der Bund ist nun mit den Ländern im Gespräch, eine Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – kurz GAK – zu ermöglichen.

Hier muss auch das Saarland aktiv werden.

Wir sollten diese Entwicklung unterstützen und dafür sorgen, dass eine entsprechende Förderung anschließend schnell und praxistauglich bei unseren Betrieben ankommt. Denn wer von Landwirten mehr Eigenvorsorge erwartet, muss Eigenvorsorge auch ermöglichen.

Klimaanpassung muss auf dem Acker funktionieren

Versicherungen allein lösen das Problem natürlich nicht.

Wir müssen unsere Landwirtschaft zugleich widerstandsfähiger gegen Trockenheit und Wetterextreme machen. Dazu gehören Forschung und der Einsatz trockenheits- und stressresistenter Sorten genauso wie ein intelligenterer Umgang mit Wasser.

Investitionen in Bewässerung, Wasserspeicherung und Wasserrückhaltung müssen deshalb einfacher möglich werden. Förderprogramme müssen zur betrieblichen Realität passen, Genehmigungen schneller erfolgen und unnötige Nachweise verschwinden.

Für mich gilt dabei ein einfacher Grundsatz:

Klimaanpassung gelingt besser mit den Landwirten als durch immer neue Auflagen für die Landwirte.

Landwirtschaft muss sich wieder lohnen

Denn Wetterextreme sind nur ein Teil des Problems. Gleichzeitig kämpfen viele Höfe mit hohen Produktionskosten, niedrigen Erzeugerpreisen und einer Bürokratie, die Zeit und Geld kostet.

Deshalb begrüße ich, dass der Bund mit der Wiedereinführung des Agrardiesels und weiteren Entlastungen einen Kurswechsel eingeleitet hat. Dieser Weg muss weitergehen.

Wir brauchen weniger Melde- und Dokumentationspflichten, einfachere Förderverfahren, schnellere Genehmigungen und verlässliche politische Rahmenbedingungen.

Unsere Bauern erzeugen nicht nur Lebensmittel. Sie erhalten unsere Kulturlandschaft, schaffen Wertschöpfung im ländlichen Raum und liefern nachwachsende Rohstoffe. Gerade für ein ländlich geprägtes Land wie das Saarland ist eine leistungsfähige heimische Landwirtschaft unverzichtbar.

Wer auch morgen noch Lebensmittel aus heimischer Erzeugung will, muss heute dafür sorgen, dass Landwirtschaft wirtschaftlich eine Zukunft hat.

Dienstag, 18. August 2026

Hitzeschutz gehört in Pflegeheime, Kliniken und Schulen – nicht erst ins Grundgesetz

Manchmal habe ich den Eindruck, dass Teile der Politik - auch in der saarländischen Staatskanzlei - besonders gerne über die Dinge diskutieren, die möglichst weit weg von der konkreten Umsetzung liegen.
Das jüngste Beispiel ist der Hitzeschutz.

Angesichts der extremen Temperaturen dieses Sommers wird nun darüber diskutiert, Hitzeschutz stärker im Grundgesetz zu verankern. Auch aus dem Saarland kommt dafür Unterstützung.

Ich halte das für die falsche Priorität.

Nicht, weil Hitzeschutz unwichtig wäre. Ganz im Gegenteil.
Gerade weil Hitzeschutz längst eine ganz konkrete gesundheitspolitische Aufgabe ist, sollten wir endlich handeln, statt zunächst das Grundgesetz ändern zu wollen.

Eine neue Formulierung in unserer Verfassung senkt die Temperatur in keinem einzigen Bewohnerzimmer eines Pflegeheims. Sie kühlt kein Patientenzimmer im Krankenhaus. Sie verschattet keinen Schulhof und keinen Kindergarten. Und sie hilft auch keiner 85-Jährigen, deren Wohnung sich während einer mehrtägigen Hitzewelle auf über 30 Grad aufheizt.

Andere Bundesländer zeigen längst, was heute schon möglich ist

Man muss dafür nur über die saarländische Landesgrenze schauen.

Hessen beschäftigt sich beispielsweise schon seit vielen Jahren systematisch mit dem Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen. Der dortige Hitzeschutz-Leitfaden wurde erstmals bereits 2009 veröffentlicht und inzwischen mehrfach weiterentwickelt. Die aktuelle Fassung von 2026 gibt Pflegeeinrichtungen einen konkreten zeitlichen Maßnahmenplan an die Hand. Besonders bemerkenswert: Der Leitfaden dient den regionalen Betreuungs- und Pflegeaufsichten auch als Beratungs- und Prüfungsgrundlage. Hitzeschutz ist dort also nicht nur ein gut gemeinter Flyer für heiße Sommertage.

Berlin ist ebenfalls erheblich weiter. Dort gibt es inzwischen einen landesweiten Hitzeaktionsplan mit 72 Maßnahmen. Bereits seit 2022 arbeitet ein Aktionsbündnis Hitzeschutz, in dem Gesundheitsverwaltung, Ärzteschaft, Pflege, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und weitere Akteure zusammenarbeiten. Für Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und andere Einrichtungen existieren konkrete Musterhitzeschutzpläne.
Und diese Pläne gehen weit über den Hinweis hinaus, bei Hitze ausreichend Wasser zu trinken. Für Pflegeeinrichtungen geht es beispielsweise um Verantwortlichkeiten, Kommunikationsketten, Schulungen des Personals, die Erfassung besonders belasteter Gebäudebereiche und die Einrichtung kühler Rückzugsräume.

Auch Baden-Württemberg wartet nicht auf eine Änderung des Grundgesetzes. Dort wurde im Juli eine eigene Taskforce für gesundheitlichen Hitzeschutz eingerichtet. Sie untersucht ausdrücklich, welche Probleme Krankenhäuser und Pflegeheime während der Hitzewelle hatten. Daraus sollen konkrete Maßnahmen entstehen. Und das Land weist schon jetzt darauf hin, welche baulichen Hitzeschutzmaßnahmen über bestehende Krankenhausförderprogramme ermöglicht werden können.

Hamburg wiederum hat in seinem Hitzeaktionsplan eigene Handlungsfelder für Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflege, Kitas, Schulen, Spielplätze und hitzebelastete Beschäftigte festgelegt.

Das alles geschieht – Überraschung – ohne vorherige Änderung des Grundgesetzes.

Und was macht das Saarland?

Auch das Saarland hat das Problem durchaus erkannt. Im saarländischen Klimaschutzkonzept wird ausdrücklich beschrieben, dass Hitze insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen gefährdet. Vorgesehen sind Koordinierung, Information, vorbereitende und langfristige Schutzmaßnahmen sowie Monitoring und Evaluation.

Das Gesundheitsministerium veröffentlicht zudem Verhaltenstipps für heiße Tage. Das ist sinnvoll und richtig.
Aber zwischen „Trinken Sie genug und vermeiden Sie die Mittagshitze“ und einer strukturellen Hitzeschutzpolitik liegt ein ziemlich großer Unterschied. Genau darüber sollten Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und Gesundheitsminister Magnus Jung reden.
Wichtig ist nicht, welche zusätzliche Formulierung wir irgendwann ins Grundgesetz schreiben könnten, sondern viel mehr, was die saarländische Landesregierung mit ihren heutigen Kompetenzen und Förderinstrumenten jetzt schon ganz konkret tun kann.

Was Rehlinger und Jung jetzt schon tun könnten

Aus meiner Sicht brauchen wir einen konkreten saarländischen Investitions- und Maßnahmenplan für gesundheitlichen Hitzeschutz.

An erster Stelle müssen die Einrichtungen stehen, in denen sich Menschen der Hitze nicht einfach entziehen können: Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Krankenhäuser, Kitas und Schulen.
Dabei geht es nicht darum, morgen jedes Gebäude im Saarland mit stromfressenden Klimaanlagen vollzustellen: Moderner Hitzeschutz beginnt bei Verschattung, Sonnenschutz, Begrünung, Dämmung, Nachtlüftung und intelligenten Lüftungskonzepten. Wo diese Maßnahmen nicht ausreichen – insbesondere in Bewohner- und Patientenzimmern –, muss aber auch über eine effiziente aktive Kühlung gesprochen werden dürfen.

Und genau hier könnte das Saarland einen eigenen Weg gehen.

Warum prüfen wir beispielsweise nicht Contracting-Modelle, bei dem Photovoltaikanlagen und moderne Klimatisierung beziehungsweise Kühlung gemeinsam gedacht werden? Eine öffentliche Finanzierungspartnerin könnte Investitionen vorfinanzieren; ein Teil der Kosten könnte sich langfristig über selbst erzeugten Strom, geringere Energiekosten und Einspeisung refinanzieren.

Auch der Bund stellt bereits Förderinstrumente zur Verfügung. Über die Kälte-Klima-Richtlinie können unter bestimmten Voraussetzungen energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen gefördert werden; antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Krankenhäuser, Schulen und gemeinnützige Organisationen. Daneben gibt es die Bundesförderung „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“, die gerade besonders schutzbedürftige Menschen in Pflegeheimen, Kitas, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in den Blick nimmt.

Die Aufgabe einer Landesregierung wäre deshalb nicht, auf Berlin zu zeigen und auf eine Grundgesetzänderung zu warten. Sie müsste vorhandene Fördermöglichkeiten bündeln, Finanzierungslücken identifizieren und dort mit eigenen Instrumenten einspringen, wo Einrichtungen die notwendigen Investitionen allein nicht stemmen können.

Hitzeschutz darf nicht vom Geldbeutel einer Einrichtung abhängen

Das ist für mich der entscheidende Punkt.

Ein pflegebedürftiger Mensch kann sich nicht aussuchen, ob sein Zimmer auf der Nord- oder Südseite liegt. Ein Patient kann sein Krankenzimmer nicht verlassen, weil es dort zu heiß wird. Und ein Kind kann sich seine Schule nicht danach auswählen, ob deren Klassenräume im Sommer erträglich bleiben.

Deshalb ist Hitzeschutz in solchen Einrichtungen keine Komfortfrage. Er ist Gesundheitsschutz.

Natürlich kostet das Geld. Aber genau deshalb brauchen wir Prioritäten und intelligente Finanzierung statt Symbolpolitik.

Wir sollten erfassen:

Welche Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind besonders hitzebelastet?

Welche Zimmer erreichen an heißen Tagen gesundheitlich problematische Temperaturen?

Wo fehlen Außenverschattung, Sonnenschutz oder geeignete Lüftungsmöglichkeiten?

Welche Einrichtungen könnten Photovoltaik und Kühlung miteinander verbinden?

Welche Maßnahmen können über bestehende Bundes- und Landesprogramme finanziert werden?

Und wo braucht es ein eigenes saarländisches Förder- oder Contractingmodell?

Das wären konkrete Fragen für eine Landesregierung.

Grundgesetzänderung? Kann man diskutieren.
Aber bitte nicht als Ausrede.

Man kann darüber diskutieren, ob die langfristige Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen beim Klimaanpassungs- und Hitzeschutz verbessert werden sollte.

Aber diese Diskussion darf nicht zum wohlfeilen Placebo werden.

Denn das Entscheidende ist: Sehr vieles von dem, was wir heute zum Schutz gefährdeter Menschen brauchen, kann bereits heute getan werden.

Hessen brauchte keine Grundgesetzänderung für seine Hitzeschutzstandards in der Pflege.

Berlin brauchte sie nicht für seinen Hitzeaktionsplan und seine Musterpläne für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Baden-Württemberg brauchte sie nicht, um eine Taskforce einzurichten, den tatsächlichen Investitionsbedarf von Kliniken und Pflegeheimen zu untersuchen und bestehende Krankenhausförderung für baulichen Hitzeschutz in den Blick zu nehmen.

Und auch das Saarland braucht keine Grundgesetzänderung, um endlich einen konkreten Investitionsplan vorzulegen.

Deshalb lautet meine Forderung an Anke Rehlinger und Magnus Jung:

Nicht auf eine Grundgesetzänderung warten. Handeln.

Ermittelt den tatsächlichen Investitionsbedarf in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Schulen und Kitas.

Legt konkrete Mindeststandards für den Hitzeschutz fest.

Bündelt bestehende Förderprogramme.

Prüft saarländische Investitions- und Contractingmodelle für Photovoltaik und effiziente Kühlung.

Und legt einen verbindlichen Zeitplan vor, wie besonders belastete Einrichtungen hitzefest gemacht werden.

Denn am Ende ist die Sache ziemlich einfach:

Eine Grundgesetzänderung kühlt kein einziges Pflegezimmer. Eine vernünftige Investition schon.

Samstag, 15. August 2026

„Ein funktionierender Staat beginnt mit Sicherheit“ – Klausurtagung beschließt sicherheitspolitisches Positionspapier

Freiheit braucht Sicherheit. Und ein Staat, der das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger behalten will, muss in der Lage sein, Recht durchzusetzen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und diejenigen zu schützen, die sich an unsere Regeln halten.

Genau darüber haben wir am Sonntag bei der gemeinsamen Klausurtagung der CDU-Landtagsfraktion und des Landesvorstandes der CDU Saar in Karlsbrunn intensiv beraten. Mit Manuel Ostermann, dem Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, hatten wir dabei einen ausgewiesenen Praktiker der Sicherheits- und Polizeiarbeit als externen Impulsgeber zu Gast.

Am Ende unserer Beratungen haben wir einstimmig ein umfassendes Positionspapier beschlossen. Sein Titel bringt unseren Anspruch auf den Punkt:

„Ein funktionierender Staat beginnt mit Sicherheit.“

Denn die Herausforderungen für unsere Sicherheitsbehörden haben sich verändert. Islamistischer Extremismus und Terrorismus, organisierte Kriminalität, gewaltbereite Extremisten, neue Formen digitaler Kriminalität und der missbräuchliche Einsatz moderner Technologien wie Drohnen stellen Polizei und Sicherheitsbehörden vor immer neue Aufgaben.

Darauf muss auch der Staat reagieren können.

Gefährder konsequenter in den Blick nehmen

Wer eine konkrete Gefahr für andere Menschen darstellt, darf nicht durch Zuständigkeitslücken oder mangelnden Informationsaustausch aus dem Blick der Behörden geraten.

Deshalb wollen wir unter anderem die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden verbessern, den Umgang mit Gefährdern wirksamer gestalten und einen bundesweit verlässlichen Rechtsrahmen für Maßnahmen wie präventiven Gewahrsam und elektronische Fußfesseln schaffen.

Auch der Informationsaustausch zwischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden muss dort verbessert werden, wo konkrete Gefahren für Leib und Leben bestehen. Datenschutz ist ein hohes Gut – er darf aber nicht dazu führen, dass relevante Informationen zwischen Behörden nicht rechtzeitig zusammengeführt werden können.

Ein Rechtsstaat muss Gefahren nicht nur verwalten. Er muss sie möglichst verhindern.

Wer kein Aufenthaltsrecht hat und schwere Straftaten begeht, muss unser Land verlassen

Zu einem handlungsfähigen Rechtsstaat gehört auch die konsequente Durchsetzung des Aufenthaltsrechts.

Besonders schwer vermittelbar ist es für viele Menschen, wenn ausreisepflichtige Personen trotz erheblicher Straftaten über lange Zeit in Deutschland bleiben.

Deshalb wollen wir im Saarland eine landesweite Taskforce für straffällige vollziehbar Ausreisepflichtige einrichten. Behördenwissen muss gebündelt, Verfahren müssen beschleunigt und bestehende rechtliche Möglichkeiten müssen konsequent genutzt werden.

Der Staat verliert Vertrauen, wenn er Regeln aufstellt, deren Einhaltung am Ende niemand durchsetzt.

Unsere Polizei braucht Personal, Technik und Rückendeckung

Sicherheit entsteht aber nicht durch Gesetze und Positionspapiere allein. Am Ende sind es Menschen, die unsere Sicherheit gewährleisten: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die Tag und Nacht ihren Dienst leisten.

Deshalb wollen wir die saarländische Polizei nachhaltig stärken.

Dazu gehört für uns ein verbindlicher Fünf-Jahres-Plan für den Personalaufbau. Personalplanung darf nicht von Jahr zu Jahr erfolgen. Wir müssen heute dafür sorgen, dass auch in einigen Jahren ausreichend gut ausgebildete Polizeikräfte zur Verfügung stehen.

Ebenso wichtig sind eine moderne Aus- und Fortbildung, gute Arbeitsbedingungen und eine Ausstattung, die mit der technischen Entwicklung Schritt hält.

Wer von der Polizei verlangt, Kriminalität des 21. Jahrhunderts erfolgreich zu bekämpfen, kann sie nicht mit Instrumenten von gestern arbeiten lassen.

Neue Bedrohungen verlangen neue Fähigkeiten

Besonders deutlich wird das beim Einsatz von Drohnen.

Drohnen eröffnen enorme technische Möglichkeiten. In den falschen Händen können sie aber ebenso zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko werden – zur Ausspähung kritischer Infrastruktur, zum Transport gefährlicher Gegenstände oder sogar als Tatmittel.

Unsere Sicherheitsbehörden müssen deshalb in der Lage sein, solche Gefahren frühzeitig zu erkennen und Drohnen im Ernstfall auch wirksam abzuwehren.

Wir wollen deshalb moderne Analysefähigkeiten und die Drohnenabwehr ausbauen und auch das saarländische Polizeigesetz dort weiterentwickeln, wo neue technische Entwicklungen neue rechtliche Befugnisse erforderlich machen.

Mehr Präsenz schafft Sicherheit und Vertrauen

Moderne Technik allein ersetzt allerdings keinen Polizisten auf der Straße.

Gerade im öffentlichen Raum ist sichtbare Polizeipräsenz entscheidend. Sie erhöht nicht nur objektiv die Sicherheit, sondern stärkt auch das Sicherheitsgefühl der Menschen.

Deshalb gehören für uns Personalaufbau, moderne Ausstattung und stärkere Präsenz unmittelbar zusammen. Gleichzeitig wollen wir die Kriminalprävention weiter stärken. Denn die beste Straftat ist immer noch diejenige, die gar nicht erst geschieht.

Sicherheit und Freiheit gehören zusammen

Mir ist dabei eines besonders wichtig: Einen starken Rechtsstaat darf man nicht als Gegensatz zu Freiheit verstehen.

Das Gegenteil ist richtig.

Nur ein Staat, der seine Bürger schützt und seine eigenen Regeln durchsetzt, schafft den Raum, in dem Freiheit gelebt werden kann.

Wer friedlich lebt, arbeitet, seine Familie großzieht, sich ehrenamtlich engagiert oder seine Meinung äußert, muss darauf vertrauen können, dass der Staat ihn schützt. Und wer unsere freiheitliche Ordnung angreift, Menschen bedroht oder schwere Straftaten begeht, muss wissen, dass dieser Staat handlungsfähig ist.

Mit unserem Positionspapier legen wir deshalb keinen abstrakten Forderungskatalog vor. Wir schlagen konkrete Schritte für ein sicheres Saarland vor: eine Taskforce für straffällige vollziehbar Ausreisepflichtige, einen langfristigen Personalaufbau bei der Polizei, bessere Aus- und Fortbildung, moderne Analyseinstrumente und Drohnenabwehr, mehr Prävention, mehr Präsenz und eine konsequentere Durchsetzung geltenden Rechts.

Ein Staat, der Sicherheit gewährleisten kann, schafft Vertrauen. Ein Staat, der Recht konsequent durchsetzt, stärkt seine Glaubwürdigkeit. Und ein Staat, der seine Polizei stärkt, stärkt am Ende die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger.

Genau dafür wollen wir im Saarland sorgen.


Kinder- und Jugendhilfe: Effizientere Strukturen sind kein Sozialabbau - im Gegenteil!

Der saarländische Sozialminister Magnus Jung kritisiert die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe des Bundes scharf. Zu sehr stünden Einsparungen im Vordergrund, notwendige fachliche Verbesserungen und die inklusive Weiterentwicklung kämen dagegen zu kurz. Besonders warnt Jung davor, strukturellen Angeboten einen Vorrang gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung einzuräumen.
Diese Kritik klingt zunächst nachvollziehbar. Wer möchte schon, dass bei Kindern und Familien gespart wird, die Unterstützung brauchen?
Schaut man aber mal genauer auf den Reformvorschlag ist die Sache nicht nur deutlich differenzierter, sondern auch ganz klar ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Der individuelle Bedarf bleibt entscheidend

Der wohl zunächst einmal wichtigste Punkt: Der Bund will individuelle Hilfen nicht einfach durch billigere Gruppen- oder Strukturangebote ersetzen. Vielmehr steht der vorgesehene Vorrang infrastruktureller Angebote unter einer entscheidenden Voraussetzung: Sie müssen dem Bedarf des einzelnen Kindes gleichermaßen oder besser entsprechen.
Auch künftig soll deshalb gelten: Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Ist eine individuelle Hilfe notwendig, muss sie auch gewährt werden.

Das ist für mich eine entscheidende Grenze: Effizienz darf niemals dazu führen, dass ein Kind die Hilfe nicht mehr erhält, die es tatsächlich braucht.

Aber umgekehrt muss die Frage erlaubt sein, ob jede Unterstützung zwingend über eine jeweils neu organisierte Einzelfallhilfe erbracht werden muss, wenn ein gutes, niedrigschwelliges Angebot denselben Bedarf mindestens genauso gut deckt.

Gute Jugendhilfe misst sich nicht an möglichst hohen Kosten

Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels halte ich diese Diskussion für notwendig.
Kinder- und Jugendhilfe wird nicht automatisch besser, je komplizierter ihre Strukturen und je höher ihre Kosten sind. Entscheidend ist vielmehr, wie schnell und wie wirksam die notwendige Unterstützung bei Kindern und Familien ankommt.

Wenn beispielsweise an einer Schule eine gut ausgestattete Assistenz mehrere Kinder bedarfsgerecht unterstützen kann, muss das nicht schlechter sein als mehrere parallel beantragte, verwaltete und organisierte Einzelfallhilfen.

Das gilt allerdings nur, solange der individuelle Bedarf tatsächlich gedeckt wird: Braucht ein Kind aufgrund seiner konkreten Situation eine persönliche Begleitung, soll nach dem vorliegenden Reformvorschlag auch weiterhin ein Anspruch auf eine individuelle Assistenz bestehen.

Milliarden an Einsparungen – darüber muss man offen reden

Ja . es stimmt: Mit der Reform sollen tatsächlich erhebliche Ausgaben eingespart werden. Die Berechnungen des Bundes gehen langfristig von Einsparungen in Milliardenhöhe aus. Das darf man nicht verschweigen – und deshalb sind kritische Nachfragen durchaus berechtigt.

Aber Einsparungen sind nicht automatisch Leistungskürzungen: Wenn unnötige Bürokratie reduziert, Zuständigkeitsstreitigkeiten vermieden, Doppelstrukturen abgebaut und Hilfen einfacher organisiert werden können, dann halte ich es sogar für geboten, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Das eingesetzte Geld muss möglichst viel bei den Kindern bewirken – nicht möglichst viel Verwaltung produzieren.

Ausgerechnet fehlende Inklusion vorzuwerfen, überzeugt mich nicht

Besonders wenig überzeugt mich deshalb die Kritik von Magnus Jung, die Kinder- und Jugendhilfe werde mit der Reform nicht konsequent inklusiv weiterentwickelt. Denn ein zentraler Gedanke der Reform ist gerade die Überwindung der bisherigen Trennung bei den Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung.

Hilfen sollen stärker unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Weniger Zuständigkeitsstreit, weniger Abgrenzungsprobleme und möglichst Hilfen aus einer Hand – das ist ein wichtiger und richtiger Fortschritt auf dem Weg zu einer inklusiveren Kinder- und Jugendhilfe.

Auch die geplante infrastrukturelle Bildungsassistenz kann dazu einen Beitrag leisten. Dass Magnus Jung diesen Punkt ausdrücklich begrüßt, ist richtig. Ebenso begrüßenswert sind die vorgesehenen Verbesserungen in der Pflegekinderhilfe.

Die entscheidende Frage lautet: Was kommt beim Kind an?

Ich halte deshalb wenig davon, die Reform auf die Formel „Bund spart bei Kindern und Familien“ zu reduzieren.
Natürlich muss genau darauf geachtet werden, dass aus dem Ziel effizienterer Strukturen kein schleichender Leistungsabbau entsteht. Auch die entsprechenden Bedenken von Fach- und Sozialverbänden müssen ernst genommen werden.
Die richtige Antwort darauf kann aber nicht sein, ineffiziente Strukturen allein deshalb zu erhalten, weil man denkt, "was viel kostet bringt auch viel." 

Und viel zu oft ist gut gemeint noch lange nicht gut gemacht - das zeigt die sozialdemokratische Bildungspolitik im Saarland gerade auch beim Thema Inklusion überdeutlich und da hätte ich mir vom Sozialminister schon des Öfteren klare Worte gegenüber seiner Kollegin im saarländischen Bildungsministerium erhofft.
(mehr dazu lesen Sie hier: https://cdu-fraktion-saar.de/meldungen/schulische-inklusion-im-saarland-gescheitert-cdu-legt-5-punkte-plan-fuer-neustart-vor/)


Ich würde mir wünschen, dass der Sozialminister mit am selben Strang zieht, wenn es darum geht, drei wichtige Ziele miteinander verbinden:

  • weniger Bürokratie, 
  • effizientere Strukturen und gleichzeitig
  • eine verlässliche individuelle Hilfe überall dort, wo ein Kind sie tatsächlich braucht.

Gerade angesichts knapper Fachkräfte und steigender Unterstützungsbedarfe müssen wir jeden verfügbaren Euro und jede verfügbare Fachkraft möglichst wirksam einsetzen.

Noch einmal zusammengefasst:
Eine gute Kinder- und Jugendhilfe bemisst sich weder an möglichst hohen noch an möglichst niedrigen Ausgaben. Sie bemisst sich daran, ob ein Kind rechtzeitig genau die Hilfe bekommt, die es braucht.

Und genau daran sollte am Ende auch die Reform gemessen werden.

Donnerstag, 13. August 2026

NVG-Untersuchungsausschuss: CDU bringt sechs neue Beweisanträge ein

Zweimal vertagt, wochenlang gewartet – und noch immer ist der Untersuchungsausschuss zur Affäre um die Neunkircher Verkehrsgesellschaft nicht dort, wo er längst sein müsste: bei der eigentlichen Aufklärungsarbeit. Damit muss jetzt Schluss sein.

Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause am kommenden Dienstag, 18. August, erhöht die CDU-Landtagsfraktion deshalb den Druck. Neben unserem ursprünglichen umfassenden Beweisantrag bringen wir sechs weitere, thematisch getrennte Beweisanträge ein.

Der Hintergrund: Bereits zu Beginn des Untersuchungsausschusses hatten wir beantragt, die für eine umfassende Aufklärung notwendigen Akten und Unterlagen beizuziehen. Die SPD hat eine Entscheidung darüber bislang zweimal vertagt. Begründet wurde dies mit zwei angekündigten Rechtsgutachten, die zunächst den zulässigen Untersuchungsumfang klären sollen.

Eine juristische Prüfung ist legitim. Sie darf aber nicht zur Dauerbegründung dafür werden, dass ein Untersuchungsausschuss seine eigentliche Arbeit nicht aufnimmt.

Unser Obmann im Untersuchungsausschuss, Dr. Christopher Salm, bringt es auf den Punkt:

„Unser Ziel ist und bleibt eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge rund um die NVG. Deshalb bringen wir unseren ursprünglichen Beweisantrag erneut ein. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass dieser sowohl rechtlich tragfähig als auch inhaltlich erforderlich ist. Vielleicht hat die SPD die Sommerpause genutzt, ihre bisherige Blockadehaltung zu überdenken und sich nun ebenfalls dieser Einschätzung anzuschließen.“

Gleichzeitig haben wir aus den bisherigen Verzögerungen Konsequenzen gezogen. Die einzelnen Themenkomplexe unseres ursprünglichen Antrags werden zusätzlich in sechs gesonderten Beweisanträgen zur Abstimmung gestellt.

Salm erklärt dazu:

„Unabhängig davon sorgen wir dafür, dass der Untersuchungsausschuss endlich arbeitsfähig wird. Deshalb haben wir unseren bisherigen Antrag zusätzlich in sechs thematisch abgegrenzte Beweisanträge aufgeteilt. Damit kann über jeden einzelnen Themenkomplex gesondert entschieden werden. Wer tatsächlich Aufklärung will, kann sich dann nicht länger hinter einer pauschalen Ablehnung oder Vertagung des Gesamtpakets verstecken.“

Damit gibt es keine Ausrede mehr, das gesamte Paket immer wieder auf die lange Bank zu schieben.

Sollte eines der angekündigten Gutachten bei einem einzelnen Teilaspekt tatsächlich rechtliche Grenzen sehen, können die übrigen Untersuchungsbereiche trotzdem bearbeitet werden. Genau das ist der entscheidende Punkt: Der Ausschuss muss handlungsfähig sein.


Auch mein Kollege Timo P. Gros, ordentliches Mitglied unserer Fraktion im Untersuchungsausschuss, formuliert unsere Erwartung klar:

„Wir gehen weiterhin davon aus, dass die angekündigten Rechtsgutachten den Untersuchungsauftrag des Ausschusses bestätigen werden. Wir erwarten nicht, dass relevante Untersuchungsbereiche grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mit der Aufteilung unserer Anträge stellen wir zugleich sicher, dass der Ausschuss selbst dann handlungsfähig bleibt, wenn die Gutachter bei einzelnen Teilaspekten Einschränkungen sehen sollten.“

Bei der NVG stehen schwerwiegende Vorgänge im Raum. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist aber kein Debattierclub und auch kein Instrument, um unangenehme Fragen möglichst lange zu vertagen. Seine Aufgabe besteht darin, Sachverhalte aufzuklären, Verantwortlichkeiten festzustellen und dafür die notwendigen Beweise zu erheben.

Dazu braucht es Akten, Unterlagen und anschließend die Befragung von Zeugen.

Nicht irgendwann. Sondern jetzt.

Denn die Menschen im Landkreis Neunkirchen und im gesamten Saarland haben ein Recht darauf zu erfahren, was bei der NVG passiert ist, wer davon wusste, wer wann welche Entscheidungen getroffen hat und welche politischen und organisatorischen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen.

Aufklärung darf dabei nicht davon abhängen, ob ihr Ergebnis politisch angenehm ist.

Timo P. Gros sagt deshalb zu Recht:

„Nach zwei Vertagungen und wochenlangem Stillstand muss der Untersuchungsausschuss jetzt endlich seine eigentliche Arbeit aufnehmen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht Aufklärung und keine weiteren Verzögerungen. Der 18. August muss deshalb der Tag sein, an dem die notwendigen Beweise endlich erhoben werden. Wir als CDU werden dafür alle parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir erwarten, dass die SPD die dringend notwendige Aufklärung nicht länger blockiert.“

Dem ist wenig hinzuzufügen.

Der 18. August muss der Startschuss für die tatsächliche Aufklärungsarbeit sein. Nach zwei Vertagungen sollte auch die SPD ein Interesse daran haben, jeden weiteren Eindruck zu vermeiden, die Untersuchung werde ausgebremst.

Unsere Haltung ist klar:

Wir wollen vollständige Aufklärung. Wir wollen die notwendigen Beweise erheben. Und wir werden dafür alle parlamentarischen Möglichkeiten nutzen.

Jetzt müssen die Akten auf den Tisch.

Sonntag, 9. August 2026

Aus ehemaligen Kriegsgegnern wurden Freunde – Gedenken auf den Spicherer Höhen

Heute durfte ich als Landesvorsitzender des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge erneut an den Gedenkfeiern zur Schlacht um die Spicherer Höhen vom August 1870 teilnehmen. Auf Einladung des Souvenir Français und der Gemeinde Spicheren kamen Deutsche und Franzosen zusammen, um der Gefallenen zu gedenken – und zugleich ein starkes Zeichen für Frieden, Versöhnung und unsere deutsch-französische Freundschaft zu setzen.

Es sind Orte, an denen Geschichte plötzlich sehr unmittelbar wird.

Das markante Hochkreuz auf den Spicherer Höhen und der deutsch-französische Soldatenfriedhof Giffertwald Spichern erinnern an die schweren Kämpfe des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71. Auf dem Soldatenfriedhof haben 1.092 gefallene Soldaten ihre letzte Ruhe gefunden.

Auch in diesem Jahr hatte ich die besondere Ehre, dort Kränze niederlegen zu dürfen – im Gedenken an die Gefallenen und zugleich als sichtbares Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft.

Hinter jeder Zahl steht ein Mensch

1.092 Gefallene – eine solche Zahl lässt sich schnell aussprechen. Aber hinter ihr stehen 1.092 einzelne Schicksale.

Junge Männer, die Familien hatten. Söhne, Brüder, Ehemänner und Väter. Menschen mit Hoffnungen und Zukunftsplänen, deren Leben durch einen Krieg beendet wurde.

Genau deshalb sind Kriegsgräberstätten weit mehr als historische Orte. Sie machen deutlich, welchen Preis Krieg tatsächlich fordert. Und sie erinnern uns daran, dass Frieden niemals selbstverständlich ist.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge steht deshalb nicht allein für die Pflege von Gräbern. Seine Arbeit ist immer auch Friedensarbeit und Bildungsarbeit. Die Gräber der Toten mahnen die Lebenden.

Vom Schlachtfeld zum Ort der Freundschaft

Gerade Spicheren hat dabei eine besondere Symbolkraft.

Vor mehr als 150 Jahren standen sich hier Deutsche und Franzosen als Feinde gegenüber. Heute stehen Deutsche und Franzosen gemeinsam an den Gräbern der Gefallenen, legen gemeinsam Kränze nieder und erinnern gemeinsam an die Opfer des Krieges.

Kaum etwas könnte eindrücklicher zeigen, was Versöhnung bewirken kann.

Aus ehemaligen Kriegsgegnern sind enge Freunde und Partner geworden. Die deutsch-französische Freundschaft gehört heute zu den tragenden Säulen eines friedlichen Europas. Sie ist jedoch nicht vom Himmel gefallen. Generationen vor uns haben nach zwei Weltkriegen den Mut aufgebracht, aufeinander zuzugehen, miteinander zu sprechen und aus Feindschaft Freundschaft werden zu lassen.

Dieses Erbe verpflichtet uns.

Erinnerung braucht Begegnung

Deshalb halte ich solche gemeinsamen Gedenkveranstaltungen für so wichtig.

Erinnerung darf nicht allein aus Jahreszahlen und Geschichtsbüchern bestehen. Sie braucht Orte, Begegnungen und Menschen, die bereit sind, Verantwortung für die Erinnerung zu übernehmen.

Wenn Deutsche und Franzosen gemeinsam der Toten gedenken, halten wir nicht alte Feindschaften lebendig. Im Gegenteil: Wir erinnern an die Folgen von Krieg, um unsere gemeinsame Verantwortung für den Frieden zu bekräftigen.

Gerade in einer Zeit, in der Krieg wieder mitten in Europa Realität geworden ist und internationale Spannungen zunehmen, erhält diese Botschaft eine besondere Aktualität.

Ein Auftrag an uns Lebende

Für mich war die heutige Kranzniederlegung deshalb erneut ein bewegender Moment.

Wir können das Leid der Vergangenheit nicht rückgängig machen. Aber wir können dafür sorgen, dass die Toten nicht vergessen werden. Und wir können aus ihrer Geschichte Konsequenzen für unser eigenes Handeln ziehen.

Kriegsgräber erinnern uns daran, wohin Nationalismus, Hass, Feindschaft und Krieg führen können. Gleichzeitig zeigt gerade die deutsch-französische Geschichte, dass selbst nach schlimmsten Konflikten Versöhnung möglich ist.

Mein herzlicher Dank gilt dem Souvenir Français, der Gemeinde Spicheren und allen, die dieses gemeinsame Gedenken Jahr für Jahr ermöglichen.

Dass an einem Ort, an dem einst Deutsche und Franzosen gegeneinander kämpften und starben, heute ihre Nachkommen gemeinsam für Frieden und Freundschaft eintreten, ist vielleicht die stärkste Botschaft, die von den Spicherer Höhen ausgehen kann:

Erinnern, um zu verstehen. Versöhnen, um miteinander zu leben. Und gemeinsam dafür arbeiten, den Frieden zu bewahren. 




Montag, 3. August 2026

Aus den Waldbränden in Frankreich lernen: Deutschlands A400M können mehr

Die Bilder aus Südfrankreich, Spanien und jetzt auch Griechenland sind erschütternd: Kilometerlange Feuerfronten, zerstörte Wälder, bedrohte Ortschaften und Einsatzkräfte, die rund um die Uhr gegen die Flammen kämpfen. Solche Extremereignisse werden in Europa leider immer häufiger. Auch Deutschland bleibt davon nicht verschont. Deshalb müssen wir heute die richtigen Lehren für morgen ziehen.

Eine dieser Lehren heißt: Wir müssen vorhandene Fähigkeiten intelligenter nutzen.

Frankreich setzt derzeit erstmals ein Airbus A400M mit einem modularen Löschsystem bei realen Waldbränden ein. Das Besondere daran: Das Flugzeug muss dafür nicht dauerhaft umgebaut werden. Stattdessen wird innerhalb kurzer Zeit ein Löschmodul in den Frachtraum eingesetzt. Nach dem Einsatz kann die Maschine wieder uneingeschränkt ihre eigentliche Aufgabe als militärisches Transportflugzeug wahrnehmen.

Genau dieser Ansatz verdient auch in Deutschland eine ernsthafte Prüfung.

Die Bundeswehr verfügt inzwischen über 53 Transportflugzeuge des Typs A400M. Niemand fordert deshalb eine neue Flotte von Löschflugzeugen oder möchte die hervorragende Arbeit unserer Feuerwehren ersetzen. Aber gerade bei außergewöhnlichen Großschadenslagen kann jede zusätzliche Luftlöschkapazität entscheidend sein. Wenn Menschenleben, Wohngebiete, kritische Infrastruktur oder große Waldflächen bedroht sind, zählt jede Möglichkeit, schnell und wirksam helfen zu können.

Vorsorge statt Nachsorge

Katastrophenschutz bedeutet, sich auf Ereignisse vorzubereiten, bevor sie eintreten. Wer erst handelt, wenn der nächste Großbrand bereits wütet, kommt zu spät.

Deshalb sollte die Bundesregierung schon heute prüfen, ob nach Abschluss der Entwicklung und Zertifizierung der modularen Löschsysteme auch die deutschen A400M entsprechend ausgerüstet werden können. Ebenso wichtig ist ein gemeinsames Einsatzkonzept von Bundeswehr, Ländern und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, damit diese Fähigkeiten im Ernstfall schnell und effektiv zur Verfügung stehen.

Sicherheit neu denken

Moderne Sicherheitspolitik umfasst heute weit mehr als die klassische Landes- und Bündnisverteidigung. Sie bedeutet auch, unsere Gesellschaft widerstandsfähiger gegenüber Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen Gefahrenlagen zu machen.

Die A400M zeigt, wie sich militärische Fähigkeiten und ziviler Bevölkerungsschutz sinnvoll miteinander verbinden lassen. Das stärkt nicht nur unsere eigene Krisenvorsorge, sondern auch die Fähigkeit Deutschlands, im europäischen Katastrophenschutz Verantwortung zu übernehmen und Partnerstaaten zu unterstützen.

Wir sollten deshalb nicht warten, bis die nächste Katastrophe uns zum Handeln zwingt. Vorausschauende Politik erkennt Chancen frühzeitig und nutzt sie. Die modulare Nutzung der A400M für die Waldbrandbekämpfung ist eine solche Chance. Sie verdient eine ernsthafte politische Debatte – und eine sorgfältige Prüfung.


Musik verbindet – Festival- und Amateurmusikförderung dürfen nicht gekürzt werden


Musik ist weit mehr als Unterhaltung. Sie bringt Menschen zusammen, schafft Gemeinschaft und prägt das kulturelle Leben in unseren Städten und Gemeinden. Gerade im Saarland wissen wir, wie wichtig Musikvereine, Chöre, Orchester und Festivals für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind.
Umso besorgniserregender sind Medienberichte über mögliche Kürzungen bei der Musikförderung im Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2027. Demnach könnte der Festivalförderfonds von bislang vier auf zwei Millionen Euro halbiert werden. Auch beim Amateurmusikfonds steht offenbar eine Kürzung von 4,6 auf drei Millionen Euro im Raum.

Meine Kollegin Jutta Schmitt-Lang, stellvertretende Vorsitzende sowie bildungs- und kulturpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, warnt zu Recht vor den Folgen solcher Einschnitte:

„Die bekannt gewordenen Pläne geben Anlass zur Sorge. Sollte der Festivalförderfonds tatsächlich von vier auf zwei Millionen Euro halbiert und der Amateurmusikfonds von 4,6 auf drei Millionen Euro gekürzt werden, wäre das ein falsches Signal für die kulturelle Vielfalt in unserem Land.“

Die beiden Förderprogramme erreichen gerade jene Bereiche, die häufig nicht über große Budgets, professionelle Verwaltungsstrukturen oder finanzstarke Sponsoren verfügen. Sie ermöglichen Kultur dort, wo Menschen leben: in Dörfern und Stadtteilen, in Vereinsheimen, Bürgerhäusern, Kirchen, auf kleinen Bühnen und bei regionalen Festivals.

Jutta Schmitt-Lang bringt es auf den Punkt:

„Gerade diese Programme sorgen dafür, dass Kultur nicht nur in großen Konzerthäusern und Metropolen stattfindet, sondern auch in Vereinen, auf kleinen Bühnen und in ländlichen Räumen.“

Diese kulturelle Breite ist für das Saarland von besonderer Bedeutung. Zahlreiche Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Chören, Musikvereinen und Orchestern. Sie organisieren Proben, Konzerte und Veranstaltungen, bilden junge Musikerinnen und Musiker aus und sorgen dafür, dass musikalische Traditionen erhalten und zugleich weiterentwickelt werden.

Dieses Engagement ist unbezahlbar. Es stärkt nicht nur das kulturelle Leben, sondern auch den Zusammenhalt zwischen den Generationen. Kinder und Jugendliche lernen Verantwortung zu übernehmen, gemeinsam auf ein Ziel hinzuarbeiten und ihre Fähigkeiten vor Publikum zu präsentieren. Zugleich bieten Vereine und Ensembles Orte der Begegnung, an denen Herkunft, Beruf oder sozialer Status in den Hintergrund treten.

„Im Saarland erleben wir jeden Tag, welche Bedeutung Chöre, Musikvereine, Orchester und Festivals für unser kulturelles und gesellschaftliches Leben haben“, erklärt Jutta Schmitt-Lang. „Sie bringen Menschen zusammen, stärken das Ehrenamt, ermöglichen kulturelle Teilhabe und geben jungen Künstlerinnen und Künstlern eine Bühne.“

Wer solche Strukturen schwächt, spart daher nicht einfach bei einzelnen Veranstaltungen. Er gefährdet gewachsene Netzwerke, ehrenamtliches Engagement und kulturelle Angebote, die sich nach einem Wegfall der Förderung nicht ohne Weiteres wiederherstellen lassen.

Natürlich müssen auch im Bundeshaushalt Prioritäten gesetzt werden. Die finanziellen Spielräume sind begrenzt, und sämtliche Ausgaben müssen kritisch überprüft werden. Entscheidend ist jedoch, an welcher Stelle gespart wird und welche gesellschaftlichen Folgen damit verbunden sind.

Jutta Schmitt-Lang mahnt deshalb zu Recht:

„Wer ausgerechnet bei vergleichsweise kleinen, aber in der Breite besonders wirksamen Förderprogrammen kürzt, riskiert nachhaltige Schäden für die kulturelle Infrastruktur.“

Die Förderbeträge für Festivals und Amateurmusik sind im Verhältnis zum gesamten Bundeshaushalt überschaubar. Ihre Wirkung reicht jedoch weit über die unmittelbar unterstützten Projekte hinaus. Sie lösen zusätzliches ehrenamtliches Engagement aus, ermöglichen regionale Wertschöpfung und sichern kulturelle Angebote, die ohne öffentliche Unterstützung häufig nicht stattfinden könnten.

Spitzenkultur und kulturelle Breite dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides gehört zusammen. Große Orchester, professionelle Bühnen und international bekannte Künstler brauchen eine lebendige Basis, aus der Talente, Publikum und Begeisterung hervorgehen.

Oder, wie Jutta Schmitt-Lang es formuliert:

„Spitzenkultur braucht eine starke kulturelle Basis – und die entsteht in den Vereinen, Orchestern und Festivals vor Ort.“

Noch handelt es sich um einen Haushaltsentwurf. Im parlamentarischen Verfahren besteht deshalb die Möglichkeit, die vorgesehenen Kürzungen zu korrigieren. Diese Chance muss genutzt werden.

Die Mittel für den Festivalförderfonds und den Amateurmusikfonds sollten mindestens auf dem bisherigen Niveau gesichert werden. Denn kulturelle Vielfalt, ehrenamtliches Engagement und gesellschaftliche Teilhabe sind keine verzichtbaren Extras.

Sie gehören zum Fundament unseres Gemeinwesens.

Festival- und Amateurmusikförderung dürfen deshalb nicht zum Sparposten werden.

Donnerstag, 30. Juli 2026

Manipulierte Betriebsratswahl: Der NVG-Skandal erreicht eine neue Dimension

Man kann es fast nicht glauben: Der Skandal um die Neunkircher Verkehrs-Gesellschaft wird immer größer und nimmt ungeahnte Dimensionen an. Inzwischen geht es nicht mehr allein um fragwürdige Zahlungen, kostenlose Fahrten, politische Verbindungen und unzureichende Kontrollen. Nun steht auch die betriebliche Mitbestimmung im Mittelpunkt.
Und die saarländische SPD? Die mauert weiter. Nachdem sie sich ja schon im Plenum des saarländischen Landtages nicht dazu durchringen konnte, der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zuzustimmen, versucht sie auch weiterhin, die Arbeit des Ausschusses zu verzögern und mit fadenscheinigen Argumenten zu blockieren.
Honi soit qui mal y pense - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Was es Neues gibt:

Das Arbeitsgericht in Saarbrücken hat im Kündigungsschutzverfahren eines früheren NVG-Mitarbeiters dessen Kündigung für rechtmäßig gehalten. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Kläger bei der Betriebsratswahl des Jahres 2022 erheblichen Einfluss auf Beschäftigte genommen. Das damalige Mitglied des Wahlvorstands soll Mitarbeiter dazu gebracht haben, ihre Stimmzettel außerhalb eines ordnungsgemäßen Wahlablaufs und teilweise unter seiner unmittelbaren Kontrolle abzugeben.

Damit geht es nicht um eine bloße Formalie. Eine Betriebsratswahl muss frei und geheim sein. Die Beschäftigten müssen ihre Entscheidung ohne Druck, Kontrolle oder Angst vor persönlichen Nachteilen treffen können. Wird dieses Prinzip verletzt, trifft das den Kern der betrieblichen Mitbestimmung.

Besonders schwer wiegt deshalb die Einschätzung des Gerichts zum damaligen Betriebsklima. Dass Beschäftigte die Vorgänge nicht früher meldeten, erklärte die Vorsitzende Richterin nach der Berichterstattung des Saarländischen Rundfunks mit einer von Furcht und Abhängigkeiten geprägten Atmosphäre innerhalb des Unternehmens.

Kein Strafurteil – aber ein schwerwiegender gerichtlicher Befund

Juristisch muss sauber unterschieden werden: Das Arbeitsgericht hatte über die Wirksamkeit einer Kündigung zu entscheiden. Es hat kein strafrechtliches Urteil gefällt und auch nicht über eine Anfechtung der gesamten Betriebsratswahl entschieden. Ob weitere Verfahren folgen, ist derzeit offen. Die NVG-Geschäftsführung will nach Angaben des SR zunächst die schriftliche Urteilsbegründung prüfen.

Der Befund bleibt dennoch gravierend. Das Betriebsverfassungsgesetz stellt bestimmte Formen der Behinderung und Beeinflussung einer Betriebsratswahl unter Strafe. Voraussetzung ist insbesondere, dass mit Nachteilen gedroht, Nachteile zugefügt oder Vorteile versprochen beziehungsweise gewährt werden. Ob diese strafrechtlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, müssen gegebenenfalls die zuständigen Ermittlungsbehörden und Strafgerichte klären.

Politisch steht jedoch schon jetzt fest: Bei einem öffentlichen Unternehmen darf niemals auch nur der Eindruck entstehen, dass Beschäftigte bei der Wahl ihrer Interessenvertretung unter Druck gesetzt werden.

Gleichzeitig wird eine weitere unbezahlte Busfahrt bekannt

Nahezu zeitgleich berichtete der Saarländische Rundfunk über eine weitere mutmaßliche Gratisfahrt der NVG. Im Oktober 2017 brachte ein Bus 55 Teilnehmer des Karnevalsvereins KUV Blau-Gelb Wiebelskirchen zu einer Veranstaltung nach Großrosseln. Nach Angaben der heutigen NVG-Geschäftsführung hatte die Fahrt einen Wert von ungefähr 400 Euro und wurde nicht bezahlt.

Der Verein erklärte gegenüber dem SR, den Bus nach Prüfung seiner Unterlagen weder bestellt noch bezahlt zu haben. Die dem Sender vorliegende Auftragsbestätigung war demnach an den heutigen Neunkircher Oberbürgermeister Jörg Aumann adressiert, der damals hauptamtlicher Bürgermeister war. Wer den Auftrag tatsächlich erteilte, könne nach Angaben der NVG heute nicht mehr festgestellt werden. Daraus lässt sich allein noch keine persönliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit Aumanns ableiten. Der Vorgang ist aber zweifellos aufklärungsbedürftig.

Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft bereits wegen des Verdachts der Untreue in zwei anderen Fällen gegen Aumann ermittelt. Gegenstand dieser Ermittlungen sind Fahrdienste im Zusammenhang mit SPD-Bundesparteitagen. Auch hier gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

Aus einzelnen Vorgängen entsteht ein Gesamtbild

Der NVG-Skandal besteht längst nicht mehr aus einem einzigen Vorwurf. Im Raum stehen unter anderem mehr als 170 nicht berechnete Fahrten, eine unzulässige Parteispende, problematische Sponsoringausgaben und erhebliche Mängel bei der Kontrolle des Unternehmens. Besonders schwer wiegt der Verdacht, dass seit 2012 persönliche Zulagen in einer Gesamthöhe von rund 2,85 Millionen Euro an etwa 60 Beschäftigte gezahlt wurden, ohne dass dafür immer eine tragfähige Grundlage bestanden haben soll.

Jeder einzelne Vorgang muss genau und unvoreingenommen geprüft werden. Gleichzeitig wäre es zunehmend unglaubwürdig, all dies nur als Ansammlung voneinander unabhängiger Einzelfälle abzutun.

Es geht um die grundsätzliche Frage, wie sich in einer kommunalen Gesellschaft über Jahre Strukturen entwickeln konnten, in denen finanzielle Regeln, Kontrollpflichten und nun offenbar sogar die freie Wahl einer Arbeitnehmervertretung missachtet werden konnten.

Der Untersuchungsausschuss darf nicht ausgebremst werden

Genau dafür wurde der parlamentarische Untersuchungsausschuss eingesetzt. Er soll klären, wer wann von welchen Vorgängen wusste, welche Kontrollen versagten und ob politische Verantwortliche angemessen handelten.

Bislang ist seine inhaltliche Arbeit jedoch nur schleppend angelaufen. Ein umfangreicher Beweisantrag der CDU-Fraktion wurde wiederholt vertagt. Die SPD begründet dies mit rechtlichen Bedenken und verweist auf ein gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten zum zulässigen Untersuchungsumfang, das erst nach der Sommerpause vorliegen soll. Die CDU hat den von der SPD eingebrachten Beweisanträgen hingegen zugestimmt.

Rechtliche Sorgfalt ist notwendig. Sie darf jedoch nicht dauerhaft zum Vorwand für Stillstand werden. Je mehr neue Vorgänge bekannt werden, desto weniger verständlich ist es, dass die notwendige Aktenbeiziehung und Beweisaufnahme hinausgeschoben wird.

Die nun vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzverfahren festgestellte Beeinflussung der Betriebsratswahl verleiht der Aufklärung eine zusätzliche Dringlichkeit:
Eine Partei, die sich traditionell auf Arbeitnehmerrechte und betriebliche Mitbestimmung beruft, müsste selbst größtes Interesse daran haben, einen solchen Vorgang ohne Rücksicht auf Personen und Parteibücher vollständig aufzuklären.

Vertrauen entsteht nur durch vollständige Aufklärung

Die Beschäftigten der NVG haben Anspruch darauf zu erfahren, ob ihre Rechte verletzt und ihre Abhängigkeiten ausgenutzt wurden. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf zu erfahren, wie mit öffentlichem Geld und öffentlicher Verantwortung umgegangen wurde. Und die kommunalen Gremien sowie der Landtag müssen klären, warum vorhandene Kontrollmechanismen offenbar über Jahre nicht ausreichten.

Die Antwort auf den nächsten Akt im NVG-Skandal darf deshalb nicht wieder Vertagung, Relativierung oder parteipolitische Abwehr sein.

Jetzt braucht es Akten, Zeugen und nachvollziehbare Antworten.

Der Untersuchungsausschuss muss endlich konsequent aufklären – unabhängig davon, wen die Ergebnisse am Ende belasten.

Montag, 27. Juli 2026

A620 wird weiter modernisiert – gute Nachrichten trotz unvermeidbarer Einschränkungen

Die umfassende Erneuerung der A620 schreitet planmäßig voran. Nachdem die Arbeiten im ersten Bauabschnitt zwischen den Anschlussstellen Saarbrücken-Schönbach und Saarbrücken-St. Arnual gut vorankommen, richtet die Autobahn GmbH des Bundes nun das nächste Baufeld ein. Für viele Pendler bedeutet das zwar erneut Einschränkungen – gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass die Arbeiten zügig und mit einem klaren Plan umgesetzt werden.

Umbau der Verkehrsführung ab 30. Juli

Von Donnerstag, 30. Juli, bis voraussichtlich 5. August 2026 wird die Baustellenverkehrsführung in den Abend- und Nachtstunden umgebaut.
Während dieser Zeit wird die Richtungsfahrbahn Autobahndreieck Saarlouis gesperrt. Der Verkehr wird – wie bereits in den vergangenen Wochen – über die gegenüberliegende Richtungsfahrbahn geführt.

Wichtig für Pendler:

  • tagsüber (ca. 6:00 bis 19:30 Uhr) stehen in beiden Fahrtrichtungen jeweils zwei Fahrstreifen zur Verfügung,
  • die nächtlichen Arbeiten dienen ausschließlich dem Umbau der Verkehrsführung und sollen den laufenden Verkehr möglichst wenig beeinträchtigen.

Ab 5. August stehen bis zum voraussichtlichen Abschluss der Maßnahme im Oktober 2026 wieder jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung.

Einschränkungen an Anschlussstellen

Während der nächsten Bauphase müssen Verkehrsteilnehmer allerdings einige Änderungen beachten:

➡️ Anschlussstelle Saarbrücken-St. Arnual

Die Abfahrt in Fahrtrichtung Saarlouis ist bis zum Ende der Baumaßnahme gesperrt. Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt über die Anschlussstelle Saarbrücken-Bismarckbrücke.

➡️ Anschlussstelle Saarbrücken-Schönbach

Die Auffahrt in Richtung Saarlouis bleibt weiterhin bis voraussichtlich Oktober gesperrt.

Positiv: Hier wird mit Hochdruck gearbeitet

Bei aller Belastung für die Verkehrsteilnehmer sollte eines nicht untergehen:

Die Autobahn GmbH treibt dieses Großprojekt mit hohem Engagement voran. Ziel ist es, die Bauzeit so kurz wie möglich zu halten und die Einschränkungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Nachtarbeiten, eine sorgfältig geplante Verkehrsführung und ein zügiger Baufortschritt zeigen, dass hier intensiv daran gearbeitet wird, die Sanierung möglichst effizient umzusetzen.

Davon profitieren am Ende alle: Pendler, Unternehmen und Anwohner.

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Aspekt: Die A620 erhält einen lärmmindernden Asphalt, der nicht nur langlebiger ist, sondern künftig auch die Lärmbelastung für die Anwohner spürbar reduzieren soll.

Jetzt zeigt sich, wie wichtig ein gutes Baustellenmanagement ist

Gerade bei einer Baustelle dieser Größenordnung wird aber auch deutlich, worauf es neben der eigentlichen Bauleistung ankommt: ein professionelles Baustellenmanagement.

Die Bauarbeiten selbst sind notwendig und werden engagiert umgesetzt. Entscheidend ist jedoch, dass Verkehrsführung, Umleitungsstrecken und weitere Baustellen im Umfeld bestmöglich aufeinander abgestimmt werden.

Genau deshalb habe ich im Saarländischen Landtag ein Konzept für ein deutlich besseres Baustellenmanagement eingebracht. Ziel war eine verbindliche Koordinierung aller beteiligten Stellen, um unnötige Staus und zusätzliche Belastungen für Pendler sowie Anwohner zu vermeiden.

Leider hat die SPD-Alleinregierung diesen Vorschlag abgelehnt. Das halte ich nach wie vor für einen Fehler. Denn moderne Infrastrukturpolitik endet nicht mit der Entscheidung zu bauen – sie umfasst auch die Verantwortung, Bauarbeiten so intelligent zu organisieren, dass die Belastungen für die Menschen möglichst gering bleiben.


Mein Fazit

Die Sanierung der A620 ist eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Verkehrsinfrastruktur. Dass die Arbeiten planmäßig verlaufen und mit großem Einsatz vorangetrieben werden, verdient ausdrücklich Anerkennung.

Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für ein besseres Baustellenmanagement zu schaffen. Denn gute Infrastruktur bedeutet nicht nur gute Straßen – sondern auch eine möglichst kluge Organisation der Bauzeit.

Ich werde das Projekt weiterhin aufmerksam begleiten und mich dafür einsetzen, dass notwendige Investitionen und die Interessen der Pendlerinnen und Pendler bestmöglich miteinander in Einklang gebracht werden.

Sonntag, 12. Juli 2026

Nordsaarlandklinik: Die Menschen brauchen endlich Verlässlichkeit statt einer neuen Hängepartie

Seit Jahren warten die Menschen im nördlichen Saarland auf eine tragfähige Perspektive für ihre medizinische Versorgung. Nun stehen die zuletzt konkreter gewordenen Pläne für eine Nordsaarlandklinik in Wadern erneut auf der Kippe. Gesundheitsminister Magnus Jung darf sich nicht mit Schuldzuweisungen begnügen. Ich erwarte, dass er Verantwortung übernimmt, alle Beteiligten an einen Tisch bringt und endlich einen belastbaren Gesamtplan vorlegt.

Die Nachricht ist bitter für das Nordsaarland: Die geplante Absichtserklärung für eine neue ambulant-stationäre Einrichtung in Wadern kommt vorerst nicht zustande. Vorgesehen war zuletzt keine klassische Großklinik, sondern ein gemeinsames Angebot aus mehreren niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie einer kleinen stationären Einheit mit einer zweistelligen Zahl an Betten. Die Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes hat die vorbereitete Erklärung jedoch nicht unterzeichnet. 

Gesundheitsminister Magnus Jung reagierte mit Unverständnis und verwies öffentlich auf die KV. Diese wiederum erklärt, dass Errichtung und Betrieb eines Krankenhauses nicht ihre Aufgabe seien. Eine ambulante Versorgung rund um die Uhr würde sie nach eigener Darstellung personell und finanziell überfordern. Jung will nun gemeinsam mit den Knappschaftskliniken nach einer anderen Lösung suchen. 

Dass die Beteiligten unterschiedliche rechtliche, finanzielle und organisatorische Interessen vertreten, ist offensichtlich. Aber genau deshalb gibt es ein Gesundheitsministerium: Es muss solche Interessen zusammenführen, Konflikte rechtzeitig erkennen und aus unterschiedlichen Zuständigkeiten ein funktionierendes Versorgungskonzept entwickeln.

Seit der Schließung im Jahr 2017 wartet die Region

Die Diskussion beginnt nicht erst heute. Der Krankenhausstandort Wadern wurde Ende 2017 geschlossen. Bereits damals löste dies erhebliche Sorgen um die medizinische Versorgung im Hochwald aus. Daraufhin wurde eine Machbarkeitsstudie für eine Nordsaarlandklinik erstellt. Das damalige Modell sah allerdings eine Klinik mit rund 300 Betten vor und hätte erhebliche Verlagerungen von Leistungen aus umliegenden Krankenhäusern erfordert. Ein Träger für dieses Großprojekt fand sich nicht.

Das heute diskutierte Modell ist davon deutlich zu unterscheiden. Es geht um eine kleinere, sektorenübergreifende Einrichtung, die ambulante und stationäre Angebote miteinander verzahnen soll. Gerade eine solche Verbindung kann für ländlich geprägte Regionen ein interessanter Ansatz sein. Sie funktioniert aber nur, wenn Zuständigkeiten, Personal, Finanzierung und medizinisches Leistungsspektrum vorher verbindlich geklärt werden.

Die Dringlichkeit ist keineswegs nur ein Gefühl der Menschen vor Ort: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat im April 2026 für den Mittelbereich Wadern, zu dem auch Nonnweiler und Weiskirchen gehören, eine drohende Unterversorgung bei den Hausärzten festgestellt. Die KV bietet deshalb inzwischen besondere Förderungen für ärztliche Niederlassungen und Anstellungen an. 

Wer angesichts dieser Entwicklung jahrelang auf eine Lösung hofft, darf erwarten, dass die Politik nicht immer wieder neue Ankündigungen macht, die kurz vor der Umsetzung auseinanderfallen.

Krankenhausplanung ist eine zentrale Aufgabe des Landes

Es ist zu einfach, das aktuelle Scheitern allein der Kassenärztlichen Vereinigung zuzuschreiben. Selbstverständlich trägt die KV Verantwortung für die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Ebenso richtig ist aber: Krankenhausplanung und Investitionsplanung liegen maßgeblich beim Land.

Der derzeit noch geltende saarländische Krankenhausplan beschreibt ausdrücklich, dass das Land die Versorgung durch Krankenhaus- und Investitionsplanung sicherstellt. Er hält ebenso fest, dass die Investitionskosten der Krankenhäuser grundsätzlich von den Bundesländern finanziert werden.

Eine sektorenübergreifende Einrichtung kann deshalb nur als gemeinsames Projekt gelingen. Das Land kann nicht jeden Arzt einstellen und nicht jedes Krankenhaus selbst betreiben. Aber der Gesundheitsminister muss die Voraussetzungen schaffen, innerhalb derer sich ein Träger, die Krankenkassen, die Ärzteschaft und weitere Beteiligte verbindlich engagieren können.

Es genügt nicht, eine Absichtserklärung vorzubereiten und erst kurz vor der geplanten Vorstellung öffentlich festzustellen, dass ein entscheidender Partner nicht mitzieht. Solche grundlegenden Differenzen müssen früher geklärt werden.

Der neue Krankenhausplan muss endlich das Gesamtbild zeigen

Im Herbst soll nach den bisherigen Ankündigungen der neue Krankenhausplan für das Saarland vorliegen. Das vorbereitende Aktiva-Gutachten prognostiziert bis 2035 – abhängig von den zugrunde gelegten Annahmen – einen deutlich geringeren Bedarf an stationären Betten. Genannt wird eine Größenordnung von rund 1.010 bis 1.660 Betten weniger als im Krankenhausplanungsstand von 2023. Dabei handelt es sich um eine gutachterliche Prognose und noch nicht um bereits beschlossene Standortentscheidungen. 

Gerade deshalb braucht das Saarland jetzt Transparenz. Die Menschen müssen wissen:

Welche medizinischen Leistungen sollen künftig im Nordsaarland angeboten werden? Welche Rolle übernehmen Wadern, Merzig, St. Wendel, Lebach und die weiteren Krankenhausstandorte? Wo wird eine stationäre Notfallversorgung vorgehalten? Wie werden Rettungsdienst, niedergelassene Ärzte, medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser miteinander verbunden? Und welche Investitionen ist das Land bereit, dauerhaft zu finanzieren?

Eine Krankenhausplanung darf nicht aus einzelnen Ankündigungen bestehen, die nacheinander veröffentlicht, verändert oder wieder zurückgenommen werden. Sie muss ein nachvollziehbares Gesamtbild ergeben.

Das Vertrauen ist bereits erheblich beschädigt

Wie empfindlich die Menschen inzwischen auf unsichere Krankenhausentscheidungen reagieren, hat zuletzt die Auseinandersetzung um das Marienhaus Klinikum in Neunkirchen-Kohlhof gezeigt. Rund 10.000 Unterschriften wurden für den Erhalt des Standortes an den Landtag übergeben; mindestens 5.000 davon erfüllten die formellen Voraussetzungen für eine Volksinitiative.
Solche Reaktionen entstehen nicht, weil Menschen jede Veränderung grundsätzlich ablehnen. Sie entstehen, wenn Beschäftigte, Patienten und ganze Regionen den Eindruck gewinnen, Entscheidungen würden über ihre Köpfe hinweg getroffen, wesentliche Folgen blieben ungeklärt und politische Zusagen könnten jederzeit wieder verändert werden.

Genau dieses Vertrauen darf im Nordsaarland nicht erneut verspielt werden.

Was ich jetzt von Gesundheitsminister Jung erwarte

Ich erwarte zunächst, dass der Minister die Menschen offen darüber informiert, an welchen konkreten Punkten die bisherige Vereinbarung gescheitert ist. Es reicht nicht, lediglich mitzuteilen, wer nicht unterschrieben hat.

Zweitens muss er kurzfristig alle entscheidenden Beteiligten erneut zusammenbringen. Dazu gehören der mögliche Krankenhausträger, die Krankenkassen, die KV, die kommunale Ebene, die Ärzteschaft und die Vertreter der Region. Sollte die KV nicht Teil des Betreibermodells werden können oder wollen, muss das Ministerium ein rechtlich und finanziell tragfähiges Alternativmodell entwickeln.

Drittens braucht es noch vor der endgültigen Beschlussfassung über den neuen Krankenhausplan eine klare Aussage darüber, welche Rolle Wadern künftig in der Gesundheitsversorgung des nördlichen Saarlandes spielen soll.

Viertens muss das Land offenlegen, welche Investitionsmittel es bereitstellt. Ohne verbindliche Finanzierungs- und Investitionszusagen kann weder ein Krankenhausträger noch ein ambulantes Versorgungszentrum seriös planen.

Und schließlich ist ein belastbarer Zeitplan erforderlich: mit klaren Entscheidungen, Verantwortlichkeiten und Zwischenschritten. Weitere unverbindliche Absichtserklärungen helfen der Region nicht.

Es geht nicht um ein politisches Schaufensterprojekt

Hinter dieser Debatte stehen keine abstrakten Kästchen in einem Krankenhausplan. Es geht um ältere Menschen, chronisch Kranke, Familien mit Kindern und all jene, die darauf angewiesen sind, medizinische Hilfe in zumutbarer Entfernung erreichen zu können.

Niemand kann versprechen, dass künftig jede Behandlung in jedem Ort angeboten wird. Spezialisierung und Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern sind notwendig. Aber die Bürgerinnen und Bürger dürfen eine erreichbare Grund- und Notfallversorgung sowie ehrliche und nachvollziehbare Entscheidungen erwarten.

Die Menschen im Nordsaarland warten lange genug. Gesundheitsminister Jung muss jetzt führen, statt Verantwortung weiterzureichen. Er muss aus Ankündigungen ein tragfähiges Konzept machen – mit einem verlässlichen Träger, einer gesicherten Finanzierung und einem klaren Platz der Nordsaarlandklinik in der künftigen Krankenhausplanung.

Montag, 6. Juli 2026

Warme Worte helfen nicht gegen Hitze, Frau Rehlinger!

Die vergangenen Tage haben uns erneut vor Augen geführt, dass extreme Hitze längst keine Ausnahmeerscheinung mehr ist. Im Gegenteil: Im Saarland wurden neue Hitzerekorde für einen Juni gemessen. Temperaturen, die früher als außergewöhnlich galten, treten immer häufiger auf.
Wer über von unterschiedlichster Seite weiter über die Ursachen des Klimawandels politisch diskutieren möchte, kann dies von mir aus auch gerne weiter tun.
Über eines sollten wir jedoch nicht diskutieren müssen: Wir müssen die Menschen vor den Folgen extremer Hitze schützen. Besonders diejenigen, die sich nicht selbst schützen können.

Es geht um Menschen – nicht um Ideologien

Ältere Menschen, Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten gehören zu den besonders gefährdeten Gruppen. Das erkennt ja auch die Landesregierung ausdrücklich an: in deren "Hitzeaktionsplan" werden sie als besonders vulnerable Menschen bezeichnet.
Der Plan enthält zahlreiche Empfehlungen, Informationsangebote, Warnsysteme und Koordinierungsstrukturen. Das alles ist sinnvoll und notwendig.

Doch bei meiner intensiven Beschäftigung mit dem Thema ist mir eine entscheidende Lücke aufgefallen. Denn letztlich stellt sich eine ganz praktische Frage:

Wie sollen insbesondere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen eigentlich baulich so ausgestattet werden, dass sie den immer häufigeren und intensiveren Hitzewellen standhalten können?

Informationen helfen. Warnungen helfen. Sensibilisierung hilft. Das bestreitet niemand.
Aber Informationen, Warnungen und Appelle allein kühlen weder ein Krankenzimmer noch die Räume in unseren Pflegeheimen.

Hitze kann lebensgefährlich werden

Vergangene Woche war ich gemeinsam mit meinen Freunden und Kollegen Hermann Scharf, Dagmar Heib und Dr. Christopher Salm sowie unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter Jörg Heckmann zu Besuch im Klinikum Saarbrücken auf dem Winterberg. Im Rahmen unseres Austauschs mit der Klinikleitung wurde uns eindringlich geschildert, dass extreme Hitze nicht nur für klassische Risikogruppen gefährlich werden kann.
Auch Menschen ohne besondere Vorerkrankungen können bei einer massiven Überhitzung ihres Körpers in Lebensgefahr geraten.
Die Medizin spricht hierbei vom Hitzschlag – einem lebensbedrohlichen Notfall. Steigt die Körperkerntemperatur zu stark an, können Zellfunktionen gestört werden. Eiweißstrukturen verändern sich, Entzündungs- und Gerinnungsprozesse geraten außer Kontrolle und im schlimmsten Fall kommt es zu einem Multiorganversagen.

Deshalb geht es beim Hitzeschutz nicht um Komfort.
Es geht um den Schutz von Menschenleben.

Hitzeschutz betrifft auch die Beschäftigten

Oft denken wir zuerst an Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
Doch auch die Menschen, die dort täglich arbeiten, dürfen wir nicht vergessen.

Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie viele weitere Beschäftigte leisten körperlich und psychisch anspruchsvolle Arbeit – häufig über viele Stunden hinweg.

Überhitzte Arbeitsräume belasten nicht nur den Kreislauf. Sie beeinträchtigen Konzentration, Leistungsfähigkeit und erhöhen das Risiko von Fehlern und Unfällen. Gleichzeitig müssen diese Beschäftigten gerade unter schwierigen Bedingungen Verantwortung für das Leben anderer Menschen übernehmen.
Auch deshalb ist ein wirksamer baulicher Hitzeschutz eine Investition in gute Arbeitsbedingungen und in die Patientensicherheit.

Genau hier trägt das Land Verantwortung

Der Saarländische Hitzeaktionsplan beschreibt die Gefahren sehr treffend. Er beschreibt aber nicht, wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen finanziell in die Lage versetzt werden sollen, ihre Gebäude an die neuen klimatischen Herausforderungen anzupassen.
Dabei trägt das Land gerade bei Krankenhäusern eine besondere Verantwortung:
Die Investitionsfinanzierung gehört zu seinen gesetzlichen Aufgaben.

Krankenhäuser können notwendige Investitionen in Verschattung, moderne Lüftungs- und Kühlsysteme oder andere bauliche Maßnahmen nicht einfach aus ihren laufenden Budgets finanzieren.
Gleiches gilt für viele stationäre Pflegeeinrichtungen.
Wer den Schutz besonders verletzlicher Menschen ernst meint, muss deshalb auch bereit sein, in deren Schutz zu investieren.

Frau Rehlinger fordert schnelleres Handeln

Nach der jüngsten Hitzewelle erklärte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, wir müssten schneller handeln und schneller zu konkreten Ergebnissen kommen und auch ihr Gesundheitsminister Jung springt ihr pflichtgemäß zu Seite.
Dem stimme ich ausdrücklich zu. Aber sind das mehr als die warmen Worte, die man schon bei der Hitzewelle im vergangenen Jahr von gleicher Seite vernehmen konnte?

Gerade deshalb stellt sich jetzt die Frage:

Welche konkreten Investitionen wurden bereits vorgenommen?

Welche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden unterstützt?

Welche Maßnahmen sind geplant?

Und wann werden sie umgesetzt?

Wenn die Ministerpräsidentin gleichzeitig erklärt, mit dem Sondervermögen Infrastruktur stünden ausreichende Mittel zur Verfügung, dann muss sich diese Aussage jetzt auch im Gesundheits- und Pflegebereich wiederfinden.

Meine Parlamentarische Anfrage soll Klarheit schaffen

Aus diesem Grund habe ich eine Parlamentarische Anfrage vorbereitet.

Ich möchte wissen,

  • welche Investitionen das Land bereits in den baulichen Hitzeschutz von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgenommen hat,
  • welche Fördermittel bislang geflossen sind,
  • welche weiteren Maßnahmen geplant sind
  • und wie die Landesregierung ihrer Investitionsverantwortung künftig gerecht werden will.

Denn Transparenz ist die Voraussetzung für gute politische Entscheidungen.

Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz

Mir ist wichtig, dass diese Diskussion nicht in den üblichen ideologischen Schubladen geführt wird.
Es geht hier nicht um parteipolitische Symbolik, es geht nicht um Schlagworte.
Und es geht auch nicht darum, ob man den Klimawandel stärker oder schwächer bewertet.

Es geht um Menschen. Um Seniorinnen und Senioren. Um Pflegebedürftige.
Um schwer kranke Patientinnen und Patienten.
Um die Beschäftigten, die Tag für Tag unter schwierigen Bedingungen Verantwortung übernehmen.
Und um all diejenigen, die sich bei extremer Hitze eben nicht einfach selbst helfen können.

Hitzeschutz ist deshalb keine abstrakte Klimadebatte. Er ist eine Frage der Daseinsvorsorge, des Arbeitsschutzes und vor allem des Gesundheitsschutzes.
Bislang hat sich da aber seitens des Landes wenig, sehr wenig getan.
Wer also nun in der Presse von schnellerem Handeln spricht, muss sich deshalb auch daran messen lassen, ob aus Worten Investitionen werden. Genau darauf kommt es jetzt an.

Was also tun Sie,
Frau Ministerpräsidentin Rehlinger?