Es gibt Momente im Leben, da zählt jede Sekunde. Ein verirrtes Kind, das in Panik den Polizeinotruf wählt. Eine junge Frau, die auf dem Heimweg plötzlich verfolgt wird. Ein älterer Mensch, der stürzt und nicht mehr weiß, wo er ist. In solchen Momenten entscheidet oft nur eines über Leben und Tod: Wird der Hilferuf gehört – und kann die Polizei rechtzeitig den richtigen Ort erreichen?
Genau hier setzt ein Gesetzentwurf an, der im Ursprung auf eine Parlamentarische Anfrage und einer darauf folgenden Initiative von meiner Kollegin Anja Wagner-Scheid und von mir zurückgeht. Aus unserem Gedanken, einer gemeinsamen Landtagsanfrage und einer daraus entwickelten Forderung wurde nun innerhalb kurzer Zeit ein ganz konkreter Gesetzentwurf, der am kommenden Mittwoch gemeinsam von CDU und SPD in den Landtag eingebracht werden wird.
Das zeigt erneut: Auch wenn es alles andere als einfach ist, schaffen wir es, selbst aus der Opposition heraus etwas zu bewegen und erfolgreich Initiativen starten, die im besten Falle - wie hier - sogar geeignet sind, Menschenleben zu retten.
Ob ich jetzt stolz darauf bin, dass wir das erreicht haben? Ja natürlich.
Genau dafür machen wir doch Politik:
Um gemeinsam mit anderen etwas zum Guten zu bewegen.
Und ich kann euch nur einladen: Macht mit! Gemeinsam schaffen wir mehr.
Warum wir handeln
Bisher ist es in Deutschland flächendeckend nur bei Notrufen über die 112 möglich, dass automatisch Standortdaten des Mobiltelefons an die Leitstelle übermittelt werden – über das sogenannte „Advanced Mobile Location“-Verfahren (AML). Auch im Saarland funktioniert das bei Feuerwehr und Rettungsdienst bereits seit 2020.
Aber: Beim Polizeinotruf 110 ist das bisher rechtlich nicht erlaubt.
Diese Lücke schließen wir jetzt – für mehr Sicherheit im Ernstfall.
Mit der Änderung des saarländischen Polizeigesetzes ermöglichen wir der Polizei, auch beim Notruf 110 automatisiert Standortdaten abzurufen. Nicht zur Überwachung, sondern ausschließlich, um in akuten Notlagen schnell helfen zu können. Wenn jemand Hilfe braucht, aber nicht mehr sagen kann, wo er ist – dann zählt dieser technische Zugriff buchstäblich.
Was das in der Praxis bedeutet
In Bayern konnte eine junge Frau, die suizidgefährdet allein im Wald unterwegs war, dank AML geortet und gerettet werden. In Nordrhein-Westfalen wurde ein verirrter Jugendlicher spät nachts durch die Ortung seines Handys aufgefunden – völlig unterkühlt, aber unverletzt. Und in Baden-Württemberg rettete die automatische Standortübertragung einer gestürzten Seniorin das Leben.
Solche Geschichten berühren – weil sie zeigen, was moderne Technik im Dienst der Menschlichkeit bewirken kann. Und sie machen deutlich, warum es so wichtig ist, dass wir diesen Schritt jetzt auch im Saarland gehen.
Sicherheit mit Augenmaß
Ja, wir greifen damit in das Fernmeldegeheimnis ein. Aber bewusst, klar begrenzt und zweckgebunden. Die Standortdaten dürfen nur zur Gefahrenabwehr genutzt werden, alles ist gesetzlich geregelt und unterliegt der Kontrolle. Datenschutz bleibt für uns keine Floskel – aber er darf kein Hindernis sein, wenn es um Menschenleben geht.
Für den Bürger entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Netzbetreiber stellen das System bereit, die Polizei wird entsprechend geschult, großangelegte Suchaktionen können vermieden werden. Und vor allem: Menschen in Not können schneller gefunden und gerettet werden.
Politik, die schützt
Für mich ist dieser Gesetzentwurf mehr als ein technisches Detail im Polizeirecht. Er ist ein Signal: Wir hören hin, wir handeln, wir schützen. Wir geben unserer Polizei die Werkzeuge, die sie braucht, um Leben zu retten. Und wir zeigen, dass Politik ganz konkret helfen kann.
Ich bin dankbar, dass wir diesen Weg parteiübergreifend gemeinsam gehen. Für ein sicheres Saarland. Für Vertrauen in unsere Polizei. Und vor allem: für die Menschen, die auf schnelle Hilfe angewiesen sind.