Das Saarland erhält ein Seniorenmitwirkungsgesetz. In der Plenardebatte am vergangenen Mittwoch wurde das Gesetz in Erster Lesung von uns Abgeordneten diskutiert und zur weiteren Bearbeitung in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie verwiesen. Noch in dieser Legislaturperiode wollen wir als CDU gemeinsam mit unserem Koalitionspartner das Gesetz verabschieden.
Mit dem Saarländischen Seniorenmitwirkungsgesetz wollen wir die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Seniorinnen und Senioren stärken, ihre aktive Teilhabe an der Willensbildung bei sozialen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Entscheidungen fördern sowie das Zusammenleben der Generationen verbessern und unterstützen.
Darüber hinaus sollen unter aktiver Beteiligung der Seniorinnen und Senioren ihre Kompetenzen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Verbesserung des Prozesses des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung genutzt werden.
Eingebracht wurde das Gesetz von Monika Bachmann, der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. In ihrer Einbringungsrede betonte sie: „Dass saarländischen Seniorinnen und Senioren auch in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Mitspracherecht haben und beteiligt werden, ist mir ein großes Anliegen. Dies ist gerade in Zeiten von Corona und auch des Strukturwandels mitentscheidend für ein gutes Zusammenwirken der älteren und der jüngeren Generation. Das Saarländische Seniorenmitwirkungsgesetz knüpft an den bereits in der Praxis errungenen Strukturen weiterentwickelnd an. Es sensibilisiert im Sinne einer zukunftsfähigen, zeitgemäßen Seniorenpolitik und eines gewandelten Altersbildes für die Generation 60plus und ermöglicht mehr Partizipation."
Im Rahmen der externen Anhörung des Gesetzes wurde auch der Sozialverband VdK e. V., die Landesvereinigung Selbsthilfe e. V., die LIGA der freien Wohlfahrtspflege Saar, der Landesseniorenbeirat des Saarlandes, den Saarländischen Städte- und Gemeindetag sowie den Landkreistag Saarland beteiligt. Die Rückmeldungen hierbei waren größtenteils positiv.
Bereits in der kommenden Woche werden wir nun im zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die weitere Vorgehensweise beraten und möglicherweise noch eine sogenannte Anhörung von Fachleuten, aber auch von Sozialverbänden und Interessenvertretungen beschließen. Das Gesetz soll in jedem Fall noch vor Ende der Legislaturperiode abschließend beraten und beschlossen werden.
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