Mittwoch, 30. November 2022

Jutta Schmitt-Lang: "Haushalt im Bildungsbereich bleibt hinter Erwartungen zurück"

Was die Landesregierung im Haushalt 2023 präsentiert hat, ist enttäuschend. Das Thema Bildung genießt erkennbar keine Priorität - und das, obwohl der Umstieg auf G9 anderes erwarten ließ: „Die Umstellung auf G9, die bereits vollzogen ist, spiegelt sich nicht in den Lehrplänen wider und auch nicht in den Stellenplänen des Bildungsministeriums. Lediglich 12 zusätzliche Lehrerstellen sind für den Haushalt 2023 im Gymnasium vorgesehen. Wie will man vermitteln, dass händeringend Lehrerinnen und Lehrer gesucht werden und im Endausbau 140 gebraucht werden, man dann aber keine eingestellt?“, fragt Jutta Schmitt-Lang, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion. 
Doch nicht nur im Hinblick auf die Gymnasien ist der Haushalt ernüchternd, wie sich zeigt.....


Es scheint, als würden entweder die tatsächlichen Bedarfe weitgehend ignoriert oder die zuständige Ministerin konnte sich gegenüber dem Finanzminister nicht durchsetzen. Beides wäre im Ergebnis gleich schlecht.
In jedem Fall muss man konstatieren, dass der gesamte Bildungshaushalt hinter den Erwartungen zurückbleibt. Denn nicht nur bei den Gymnasien, sondern auch im Bereich der beruflichen Schulen enttäuscht das Bildungsministerium. Dort kommt es sogar zu einem Stellenabbau.
Und ein ähnliches Bild zeigt sich dann auch bei den Stellenplänen der Förderschulen. Trotz konstant steigender Anmeldezahlen von Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf werden Stellen verlagert statt deutlich aufgestockt.

„Auch bei den Freiwilligen Ganztagsschulen, die im Saarland auch wegen ihrer hohen Flexibilität das bei Eltern beliebteste Modell der Nachmittagsbetreuung an Schulen sind, werden keine Akzente gesetzt. Stattdessen wird ein Modellprojekt zur qualitativen Verbesserung der FGST aus der letzten Legislatur ersatzlos eingedampft.
Ebenso wird die Qualitätsverbesserung in Kitas weiter vernachlässigt. Darauf wird, anders als durch den Talk Show-Auftritt der Ministerin vermittelt, kein Schwerpunkt gesetzt.
Vor diesem Hintergrund überrascht es dann schon fast nicht mehr, dass selbst für die Sprachkitas, für die Christine Streichert-Clivot öffentlich so stark gekämpft hat, keine Haushaltsvorsorge getroffen wurde und die Regierung jetzt aber nicht bereit ist, Landesmittel bereitzustellen“, so Jutta Schmitt-Lang abschließend.


Fernsehtipp: Ein Jahr für Deutschland? Der Streit um die Dienstpflicht Die "Story im Ersten" am Dienstag, 6. Dezember 2022, 22:50 Uhr

Mainz (ots) Comedian Kurt Krömer ist dagegen, Tote-Hosen-Sänger Campino dafür und Ex-Zivi Harald Schmidt grübelt noch. Die Idee eines verpflichtenden Gemeinwohljahres für junge Menschen sorgt für heftige Diskussionen. Kann Pflicht den Zusammenhalt stärken? "Die Story im Ersten: Ein Jahr für Deutschland? Der Streit um die Dienstpflicht" ist am Dienstag, 6. Dezember 2022, ab 22:50 Uhr zu sehen, online first ist er am gleichen Abend in der ARD Mediathek abrufbar.


Junge Menschen wieder zum Dienst für die Allgemeinheit verpflichten?

Als die Pflicht zum Wehr- und zivilen Ersatzdienst für junge Männer im Jahr 2011 ausgesetzt wurde, waren nicht alle glücklich. Und so wird seither mal mehr, mal weniger heftig über die Frage gestritten, ob der Staat junge Menschen für eine bestimmte Zeit nicht doch zu einem Dienst für die Allgemeinheit verpflichten sollte. Gerade gehen die Wogen besonders hoch, seit Bundespräsident Steinmeier eine solche Dienstpflicht fordert und die CDU diese inzwischen auf einem Parteitag als sogenanntes "Gesellschaftsjahr" beschlossen hat.


Die Abschaffung des "Wehr-Ersatzes" hat Leerstelle hinterlassen

Auch die Idee der Landesverteidigung durch eine Wehrpflichtigen-Armee gewinnt mit der "Zeitenwende" und dem Krieg in der Ukraine an Zustimmung. Und was den Zivildienst betrifft, so bedauern viele dessen Ende; denn der "Wehr-Ersatz" hatte sich damals als anerkannte soziale Institution bewährt. Die Leerstelle ist bis heute spürbar in der Dienstpflicht-Debatte.


Gegner und Befürworter der Dienstpflicht kommen zu Wort

Kann ein Gemeinwohljahr für Männer und Frauen den Zusammenhalt stärken? Und sollte die junge Generation dazu gezwungen werden? Die Dokumentation "Ein Jahr für Deutschland? Der Streit um die Dienstpflicht" lässt Gegner und Befürworter zu Wort kommen. Was sagen eigentlich 16-Jährige zu einer möglichen Einberufung zu Pflichtjahr oder Wehrdienst? Und was prominente Ex-Zivis wie Kurt Krömer, Campino, Harald Schmidt oder auch Politiker wie Annegret Kramp-Karrenbauer? Die ehemalige CDU-Chefin entflammte 2018 die Debatte, die bis heute immer wieder auflodert.


"Die Story im Ersten: Ein Jahr für Deutschland? Der Streit um die Dienstpflicht"

Film von Ulrich Crüwell. Dienstag, 6. Dezember 2022, 22:50 Uhr. Online first am gleichen Abend in der ARD-Mediathek.







Dienstag, 29. November 2022

CDU-Landtagsfraktion definiert Eckpunkte zu KLIMASCHUTZ UND KLIMAWANDELANPASSUNG

Die Saarländische Landesregierung hat nun bereits mehrfach die Erarbeitung eines Saarländischen Klimaschutzgesetzes angekündigt. Mit unseren Forderungen wollen wir die inhaltliche Debatte hierzu anstoßen. Daher haben wir als CDU-Fraktion im saarländischen Landtag konkrete Forderungen zu einem saarländischen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sowie einen Formulierungsvorschlag für die Verankerung des Staatsziels Nachhaltigkeit in der Landesverfassung erarbeitet.

Unsere Forderungen zielen darauf ab, dass das Land eine eigene gesetzliche Grundlage für Klimaschutz- und für die Klimawandelanpassungsmaßnahmen schafft. Beide Schwerpunkte sind für die Bewältigung der Herausforderungen, die der Klimawandel für das Saarland mit sich bringen, gleich bedeutsam. Wir fordern daher ein „Saarländisches Klimaschutz und Klimawandelanpassungsgesetz“ für unser Land. 

Die Notwendigkeit einer solchen landesgesetzlichen Rechtsgrundlage ergibt sich aus der dringlicher werdenden Notwendigkeit zu schnellem und koordiniertem Handeln im Land, weil die Folgen des sich beschleunigenden Klimawandels sichtbarer werden und weil der globale Klimaschutz schleppender vorankommt als erhofft. Diese Dringlichkeit gilt für das globale Thema Klimaschutz und noch stärker für die lokal und regional zu verantwortende Notwendigkeit der Klimawandelanpassung. 

Der staatliche Auftrag, die vom Klimawandel ausgehenden Gefahren zu bekämpfen, ist für uns kein beliebiges politisches Ziel neben anderen, sondern ergibt sich – so auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – unmittelbar aus der Schutzpflicht des Staats für Leben und Gesundheit der Bevölkerung, auch im Hinblick auf zukünftige Generationen.
Das Bundesverfassungsgericht sagt: „Die aus Art. 2 II 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.“ Klimaschutz und Klimawandelanpassung für die kommenden Generationen sind daher Verfassungspflicht und eine landesgesetzliche Grundlage kann hierbei hilfreich sein.

Das Saarland steht durch die unabweisbare und dringlicher werdende Notwendigkeit der Bekämpfung des Klimawandels und der Anpassung an seine Folgen vor ökologischen und ökonomischen Herausforderungen. Das Saarland befindet sich in einer ökologisch-ökonomischen Notlage. Nur wenn beide Dimensionen dieser Situation adressiert werden, können wir diese überwinden. 
Dies gilt für Land und Kommunen.
Nicht nur aufgrund der verfassungsrechtlichen Verankerung des Konnexitätsprinzips sondern auch zur nachhaltigen Erreichung der gemeinsamen Ziele muss das Land die Städte und Gemeinden bei diesen Aufgaben unterstützen. 

Die CDU-Fraktion formuliert - orientiert an den Gesetzgebungszuständigkeiten des Landes und nicht als abschließender Katalog - folgende Eckpunkte für das Gesetzgebungsverfahren:

  • Das Gesetz soll sowohl dem Zweck der Netto-Treibhausgasneutralität (Klimaschutz) der Landes- und Kommunalverwaltung als auch der Klimaresilienz (Anpassung an die Klimawandelfolgen) des Landes dienen 

  • Gesetzliche Festschreibung der Vorbildfunktion von Land und Kommunen sowie des Gebots zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimawandelanpassung bei öffentlichem Handeln und Abwägungsgebot insbesondere mit weiteren ökologischen Zielen wie Artenschutz und Biodiversität

  • Gesetzliche Festlegung verbindlicher Klimaschutzziele für die Landesverwaltung und Unterstützung der Kommunen: Ziel ist die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 für die Landesverwaltung und bis 2040 für die Kommunalverwaltungen

  • Gesetzliche Verpflichtung zur Erarbeitung einer Klima-Anpassungsstrategie für das Saarland unter Einbeziehung einer um Vertreter von Landwirtschaft und Naturschutz erweiterten Saargemeinschaftsinitiative: die Saargemeinschaftsinitiative für Klimaresilienz

  • Gesetzliche Festlegung der Überprüfung landeseigener Förderprogramme auf deren Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzes und zur Klimawandelanpassung 

  • Grundsätzliche Verpflichtung zum Erhalt, Schutz und Aufbau natürlicher Kohlenstoffspeicher wie Wald, Grünland oder Humus
     
  • Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei öffentlichen Gebäuden und größeren Parkplätzen sowie an Verkehrswegen des Landes bei Neubau und Dachsanierung und Einführung einer generellen PV-Pflicht auf öffentlichen Gebäuden ab 2030 auch bei Bestandsgebäuden
     
  • Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei privaten Bauprojekten bei Projekten mit größerer Dachfläche (beispielsweise Gewerbehallen) sowie größeren Parkplätzen bei Neubau und Sanierung 

  • Berechnung und Berücksichtigung des CO2-Schattenpreises über den gesamten Lebenszyklus bei Planung und Vergabe der jeweiligen öffentlichen Bau- oder Beschaffungsmaßnahme 

  • Verpflichtung der Landesverwaltung zur Erarbeitung verbindlicher Nachhaltigkeitskonzepte zu Energie, Wärme und Mobilität einschließlich eines Nachhaltigkeitsmonitorings in der Landesverwaltung.

Neben der landesgesetzlichen Verankerung dieser Ziele und Maßnahmen muss das Land stärker durch Handeln seiner Vorbildfunktion tatsächlich gerecht werden. Hierfür braucht es ambitioniertes Handeln aller Ressorts sowie einen klaren Schwerpunkt im Landeshaushalt. Das Land muss dabei vor allem im Blick haben, dass Kommunen und Landwirtschaft im Land bei den Maßnahmen zur Klimawandelanpassung nicht alleine gelassen werden dürfen. Hierzu werden wir weitergehende Forderungen in den Haushaltsberatungen vorlegen.

Darüber hinaus muss das Land die Zersplitterung der Zuständigkeit für den Klimaschutz und die Klimawandelanpassung beenden. 
Bei der Bildung der SPD-Alleinregierung wurde diese Chance leider nicht genutzt. Die Landesregierung sollte daher zur Umsetzung einer gleichlaufenden Strategie zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung regelmäßig als Klimawandelkabinett tagen, um die negativen Folgen der Zuständigkeitszersplitterung durch bessere Koordinierung abzufedern. Unser Ziel ist eine Bündelung der relevanten Zuständigkeiten für Klimapolitik aus einem Guss. 

Unsere Eckpunkte verstehen sich nicht als abschließender Katalog unserer Vorstellungen für das zu erarbeitende Landesgesetz sowie für die Umsetzung einer ambitionierten und koordinierten Klimapolitik im Saarland. 

Staatsziel Nachhaltigkeit in Landesverfassung aufnehmen 

Daneben wiederholen wir unsere Forderung, den Zielen der Nachhaltigkeit, zu denen unter anderem der Klimaschutz zählt, landesverfassungsrechtliches Gewicht zu verschaffen.
Wir halten die Aufnahme des Prinzips der Nachhaltigkeit für eine „explizite Konkretisierung eines elementaren Rechtsprinzips, nämlich des Demokratieprinzips“ wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier im Rahmen der Anhörung des Deutschen Bundestags zur Aufnahme des Prinzips in das Grundgesetz ausgeführt hat. Denn durch nicht nachhaltiges Handeln treffen wir heute irreversible Entscheidungen für kommende Generationen, die an diesen Entscheidungen jedoch nicht mitwirken können.

Die Aufnahme der Nachhaltigkeit als Staatsziel in die Verfassung des Saarlandes bleibt unser politisches Ziel.  Wir schlagen die Verankerung des Staatsziels Nachhaltigkeit im zentralen Art. 60 der
Verfassung des Saarlandes vor. Der neue Artikel 60 III der Landesverfassung soll lauten:
„Das Saarland handelt nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen
künftiger Generationen zu wahren."

Montag, 28. November 2022

Krippen-Ausstellung im Bauernhaus Habach eröffnet

Auch in diesem Jahr lockte die Eröffnung der Krippen-Ausstellung im Bauernhaus Habach viele Besucher - die sich auch mit Kaffee und Kuchen und natürlich mit Glühwein und Kinderpunsch beim gemütlichem Beisammensein in der "Gudd Stubb" des Bauernhauses stärken konnten. 
Ortsvorsteher Peter Dörr dankte in seiner Begrüßungsrede den Krippenausstellern, vor allem aber auch Anneliese Wark, Thomas Leinenbach und  Marliese Weber, der Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Kulturgut Gemeinde Eppelborn, für die gute Vorbereitung und Umsetzung in diesem Jahr. Ohne ihr großes Engagement und das tatkräftige Anpacken bei der Dekoration und Herrichtung des altehrwürdigen Bauernhauses, wäre die Krippenausstellung sicherlich so nicht möglich gewesen. Auch den Mitarbeitern des Kulturbereiches in der Gemeindeverwaltung galt ein herzliches Wort des Dankes.

Ich kann einen Besuch im Bauernhaus und der Krippenausstellung wirklich nur empfehlen. Die ausgestellten Krippen sind wirklich sehenswert. Sie sind mit soviel Detailverliebtheit sowie künstlerischem und handwerklichem Geschick hergestellt, dass man kaum den Blick wenden kann und immer wieder neue Einzelheiten entdeckt. Hinzu kommt, dass das Ambiente des alten Habacher Bauernhauses eine weihnachtliche Stimmung vergangener Zeiten widerspiegelt, die urtümlicher und heimeliger kaum sein könnte.
Das bestätigten auch Bürgermeister Andreas Feld und die Erste Kreisbeigeordnete Daniela Feld, die ebenfalls immer gerne das Bauernhaus Habach besuchen.
Am kommenden Sonntag, dem 4. Dezember, wird der Nikolaus zwischen 16 und 17 Uhr das Bauernhaus und die Ausstellung besuchen und freut sich schon auf viele Kinder.
Die Krippenausstellung ist noch geöffnet bis zum 11. Dezember.


Landtag beschließt Gesundheitsberuferegister als nächsten Schritt zur elektronischen Patientenakte

Es ist ein Herzensanliegen von mir: Die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA). Eigentlich sollte die EPA schon gestartet sein. Aber es geht immer nur in kleinen Schritten voran, obwohl die Krankenkassen ihren Versicherten eigentlich bereits seit diesem Jahr die elektronische Patientenakte und damit den Zugang zu ihren Daten anbieten müssten und damit endlich den Grundstein für die Medizin von morgen zementieren würden.
In der Novembersitzung des Saarländischen Landtages haben wir nun zumindest mal in erster Lesung den sogenannten eGBR-Staatsvertrag beschlossen und damit einen weiteren wichtigen Schritt getan, um ein elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) einzurichten. Mit dem Gesetzentwurf zum eGBR-Staatsvertrag wird ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gesetzt.


Was verbirgt sich hinter dem eGBR-Staatsvertrag und warum ist er wichtig?


Das Gesetz, das wir in der Novembersitzung des Landtages in Erster Lesung beschlossen haben, trägt den Namen "Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufsund Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)."

Mit der Einrichtung dieses elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) wird die Einführung der elektronischen Patientenakte unterstützt. Für das eGBR, von dem zu allererst die Patientinnen und Patienten profitieren sollen, braucht es aber zunächst eine gesetzliche Grundlage - und genau dafür haben wir im Landtag den Weg nun auch im Saarland freigemacht. 

Wesentliches Ziel ist es, die Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten  auch tatsächlich datenschutzgerecht nutzbar zu machen, indem sie hinsichtlich ihrer Inhalte sowie der Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption näher ausgestaltet wird - es muss also klar sein, wer genau wann auf welche Daten zugreifen darf.
Der Zugriff auf die Gesundheitsdaten muss deshalb personenbezogen über elektronische Heilberufs- und Berufsausweise erfolgen.
Für den erleichterten Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte von Patienten benötigen Angehörige der akademischen und nichtakademischen Heilberufe deshalb die elektronischen Ausweise - und irgendjemand muss zuständig sein, damit die richtigen Personen auch die richtigen Ausweise und damit Zugangsmöglichkeiten zum System der EPA erhalten.

Gemeinsame Stelle in Nordrhein-Westfalen

In der Gesundheitsministerkonferenz hatten sich die Länder bereits frühzeitig darauf verständigt, eine gemeinsame Stelle in Nordrhein-Westfalen für die Herausgabe der elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise zu schaffen. Mit dem nun in Erster Lesung beschlossenen Gesetzentwurf soll dem Staatsvertrag seitens des Saarlandes zugestimmt und somit die rechtliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen geschaffen werden.



Klima im Blick: Warum eigentlich nicht mehr Erdwärme aus Grubenwasser?

Vor dem Hintergrund der Energie- und Klimakrise gewinnt die Nutzung nachhaltiger und CO²-freier Energien zunehmend an Bedeutung. Gerade für uns im Saarland könnte es dabei besonders interessant sein, auch das Thema Grubenwasser nochmals verstärkt in den Blick zu nehmen. 
So wird beispielsweise am ehemaligen Bergwerk Reden aus rund 800 Metern Tiefe 32°C warmes Wasser gehoben und über ein Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung am Standort genutzt. Laut der Saarbrücker Zeitung vom 20.09.2022 habe die RAG zudem auf Anfrage mitgeteilt, dass im Rahmen von Machbarkeitsstudien und in Kooperation mit verschiedenen Forschungseinrichtungen „in der Vergangenheit auch die Machbarkeit von Pumpspeicherkraftwerken unter Tage umfassend geprüft“ worden sei. Dabei sei auch der Standort Saarland betrachtet worden.
Das wirft natürlich die Frage auf, was diese "Betrachtung" ergeben hat und welche Schlüsse auch die Landesregierung daraus zieht - und ist für mich Grund genug, auch mittels einer Parlamentarischen Anfrage das Thema in den Fokus zu rücken.


Der Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau, in dem ich in der letzten Legislaturperiode selbst Mitglied war, hat Verfassungsrang. Eigentlich.
Das hat jedoch leider die neue Landesregierung nicht davon abgehalten, nach der Wahl mit ihrer absoluten Mehrheit den Ausschuss einzustampfen. 

Möglicherweise will man das Themenfeld möglichst klein kochen und hat es deshalb dem Wirtschaftsausschuss angegliedert, wo es aufgrund des aktuellen wirtschaftspolitischen Tagesgeschäfts ein Stück weit untergeht.
Vielleicht dachten sich Rehlinger, Barke und Co. ja: Wo es keinen Ausschuss gibt, wird auch weniger hingeguckt....
Umso mehr aber heißt es hier, wachsam zu sein und als Opposition noch mehr nachzuhaken. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der vielen ungeklärten Fragen des künftigen Umgangs mit dem Grubenwasser - denn gerade hier  finden sich nach wie vor jede Menge Risiken - und vielleicht aber auch Chancen!

Für mich Grund genug, in einer Parlamentarischen Anfrage einmal nachzuhören, wie hier der Sachstand ist und was die neue Landesregierung in diesem Bereich derzeit tut.
Ich habe deshalb aktuell folgende Fragen gestellt, auf die die Landesregierung nun innerhalb von vier Wochen antworten muss:

1. Welche Gebäude, Behörden, Einrichtungen usw. werden mit der Wärme aus dem gehobenen Grubenwasser am Standort Reden versorgt?

2. Wie schätzt die Landesregierung das Potential ein, weitere Gebäude am Standort Reden mit der aus dem Grubenwasser gewonnenen Wärme zu versorgen und gibt es hierzu weitere konkrete Planungen oder zumindest Überlegungen?

3. An welchen weiteren Standorten im Saarland und in welchem Umfang wird derzeit Grubenwasser zur Wärmegewinnung genutzt und wie viele Gebäude werden so versorgt?

4. Hat die Landesregierung die Studien zur Machbarkeit von Pumpspeicherkraftwerken unter Tage der RAG vor dem Hintergrund der extrem gestiegenen Beschaffungs- und Verbraucherpreise neu bewertet und zu welchen Ergebnissen haben diese Bewertungen ggf. geführt?

5. Welche Folgen hätte ein Anstieg des Grubenwassers auf -320 m für die Nutzung der aus dem Grubenwasser gewonnenen Wärme am Standort Reden und an den weiteren Standorten?



Sonntag, 27. November 2022

"Bürgergeld" kommt zum 1. Januar 2023 - CDU setzte wichtige Änderungen durch

Zum 1. Januar 2023 wird ein sogenanntes Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat in der zurückliegenden Woche beschlossen - nachdem die Unionsparteien CDU und CSU durch ihr Veto im Bundesrat und die dadurch notwendig gewordenen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss noch wichtige Änderungen durchsetzen konnte: Die Union und Friedrich Merz haben das Projekt der Ampelregierung wieder vom Kopf auf die Füße gestellt.
Gewinner des Ganzen ist unsere solidarische Gesellschaft insgesamt. So geht konstruktive Opposition!

Wichtige Kernelemente des Bürgergelds sind die erweiterten Fördermöglichkeiten, das Weiterbildungsgeld und auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst.
Das begleitende Coaching für langzeitarbeitslose Menschen nach Start einer Arbeitsaufnahme wird auf neun Monate erweitert und auf junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, ausgeweitet.
Das sind wichtige Verbesserungen, die eine Rückkehr in Arbeit erleichtern sollen - denn wir brauchen jede Arbeitskraft und schaffen so Chancen und Möglichkeiten.

Dass die Bundesregierung aber ausgerechnet bei der Förderung und Qualifikation von Langzeitarbeitslosen mehr als 600 Millionen Euro an Fördermitteln streichen wollte, ist vor diesem Hintergrund ein Stück aus dem Tollhaus - und führte bereits zu Recht zu einem Aufschrei bei den gemeinnützigen Trägern dieser Maßnahmen.
Hier müssen Scholz, Lindner und Co. noch einmal deutlich nachsteuern, wenn sie auch nur halbwegs glaubwürdig sein wollen.

Wichtig und richtig ist in jedem Fall, dass die Unionsparteien auch durchgesetzt haben, dass das Sanktionsmoratorium zum Jahreswechsel endet: Im Falle von Pflichtverletzungen durch die Leistungsbezieherinnen und -bezieher müssen die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium.
Für uns als Union ist wichtig, dass das Prinzip Fördern und Fordern erhalten bleibt. Für den kleinen Anteil von Verweigerern muss es auch künftig Sanktionsmöglichkeiten von Anfang an geben. 

Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß.
Ebenfalls eine gutes Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sind die geänderte Regelungen zur Erstattung der Heizkosten während der Karenzzeit von zwei Jahren zu Beginn des Bürgergeldbezugs: Diese werden nun nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in angemessener Höhe anerkannt.



Donnerstag, 24. November 2022

Jenny Thull neues Mitglied im Ortsrat Habach - Engelbert Ruschel nach mehr als 30 Jahren verabschiedet

Gestern Abend wurde Jenny Thull als neues Mitglied im Habacher Ortsrat begrüßt und von Bürgermeister Dr. Andreas Feld für ihr neues Amt verpflichtet. Die 35jährige Oberkommissarin unserer saarländischen Polizei tritt damit die Nachfolge von Engelbert Ruschel an, der nach mehr als 30 Jahren unermüdlichen Engagements sein Amt zur Verfügung stellte.


"Seit 1989 bin ich bereits Mitglied im Ortsrat Habach und habe stets gerne an der Entwicklung unseres Dorfes mitgearbeitet", schrieb Engelbert Ruschel in seiner Rücktrittserklärung an Bürgermeister Andreas Feld. Er ergänzte: "Mit der Niederlegung meines Amtes möchte ich einen weiteren Generationswechsel im Ortsrat ermöglichen und einer jüngeren Generation die Möglichkeit bieten, nachzurücken und die Arbeit im Ortsrat kennenzulernen."
Ruschel bedankte sich zudem für das Vertrauen, das ihm seit 1989 sowohl von der CDU als auch in vielen Wahlen von den Bürgerinnen und Bürger von Habach entgegengebracht wurde. 

Ortvorsteher Peter Dörr würdigte im Rahmen der Ortsratssitzung noch einmal das wirkliche große und jahrzehntelange Engagement von Engelbert Ruschel sowohl im Ortsrat und der Kommunalpolitik vor Ort als auch im Habacher Dorf- und Vereinsleben, denn der ehemalige Löschbezirksführer war als Pragmatiker und als jemand, der mit großer Tatkraft immer wieder auch handwerklich mit anpackte, stets eine wichtige Stütze der Dorfentwicklung.

Mit Jenny Thull, die ebenfalls im Habacher Dorf- und Vereinsleben fest verankert ist, hat Engelbert Ruschel sicherlich eine würdige Nachfolgerin im Ortsrat. Schon in der Arbeit unserer CDU hat sie in den letzten Jahren bereits mit guten Ideen und Initiativen wichtige Beiträge wichtige Impulse setzen können. 
Ich gratuliere Jenny Thull sehr herzlich zu ihrem Amt und freue mich sehr über eine noch stärkere Zusammenarbeit.


Sonntag, 20. November 2022

Guter Lohn für treuen Dienst und gute Arbeit? Amtsangemessene Alimentation für Beamte Thema im Landtag

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt und den Ländern sinngemäß aufgegeben: "Bezahlt eure Beamtinnen und Beamten gefälligst anständig!" Beklagt waren zwar die beiden Bundesländer Berlin und Nordrhein-Westfalen, die Urteile müssen aber selbstverständlich auch bei uns im Saarland berücksichtigt werden. Das gilt umso mehr, weil unsere Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren durch ihr Engagement und die gleichzeitige Zurückhaltung bei den Besoldungsrunden einen ganz gravierenden Beitrag zur Entschuldung unseres Landes beigetragen haben. Nicht zuletzt deshalb tragen wir bundesweit die sprichwörtliche Rote Laterne bei der Bezahlung im Öffentlichen Dienst (ÖD).
In erster Lesung hat sich unser Landesparlament deshalb am Donnerstag mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation" beschäftigt. 


Mit seinem Beschluss vom 4. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 in den Jahren 2009 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Artikel 33 Absatz 5 GG unvereinbar ist. Des Weiteren hat das BVerfG mit einem Beschluss vom gleichen Tage entschieden, dass die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen in der Besoldungsgruppe R 2 mit drei bzw. vier Kindern in den Jahren 2013 bis 2015 nicht amtsangemessen und mit Artikel 33 Absatz 5 GG unvereinbar war. 

Folgen auch für das Saarland

Beide Entscheidungen des BVerfG müssen auch im Saarland berücksichtigt werden, denn auch hier genügt die aktuelle gesetzlich geregelte Besoldung des Vorgaben überhaupt nicht - und das wird sich mit der geplanten Einführung des Bürgergeldes noch verschärfen.
Fakt ist nämlich, dass gerade auch bei der Bezahlung der Beamtinnen und Beamten im Saarland sowohl der verfassungsrechtlich gebotene Abstand der Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Existenzminimum sowie die verfassungsrechtlich gebotene (Netto-)Mindestalimentation für jeweils das dritte und die weiteren Kinder eines Beamten oder Richters nicht ausreichend sind und damit ganz klar gegen die Vorgaben des Artikels 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verstoßen.

Ziel des am Donnerstag in erster Lesung beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, nun rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Alimentation von Beamten und Richtern im Saarland sicherzustellen.

Zustimmung der CDU

Als CDU haben wir dem Gesetzentwurf der Regierung in erster Lesung zugestimmt und ihn an den zuständigen Innenausschuss überwiesen. Unter meinem Vorsitz werden wir das Gesetz dort am kommenden Donnerstag formell lesen und das weitere Verfahren beraten.
Ich gehe davon aus, dass wir uns auf eine Anhörung verständigen werden, in der wir dann unter anderem die Gewerkschaften, möglicherweise auch Verfassungsrechtler dazu anhören und deren Meinung zum Gesetzentwurf einholen werden.

Sowohl als Innen- als auch als Sozialpolitiker betrachte ich die gegenwärtige Preisentwicklung infolge der Inflation mit großer Sorge und setze mich für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und damit auch der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ein.
Wenn wir mit dem Gesetz zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation nachhaltig dafür sorgen wollen, dass uns nicht bereits im nächsten oder übernächsten Jahr erneut Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht drohen, sind wir gut beraten, auch die Inflation und die allgemeine Einkommensentwicklung - auch durch Mindestlohn und Bürgergeld - im Blick zu behalten.

Niemand kann die wirtschaftliche Entwicklung und vor allem auch die Dauer und Stärke der weiteren Preisentwicklung verlässlich vorhersehen. Der Ukraine-Krieg ist dabei nur eine der Unwägbarkeiten.

Aber völlig ohne Zweifel ist eine angemessene Alimentation ein Ausdruck von Wertschätzung.

Als CDU werden wir deshalb dieses Thema und auch die Tarifentwicklung auch in Zukunft im Sinne einer gerechten Regelung für alle Beschäftigten, Pensionäre und Rentner kritisch begleiten.
Dazu gehört auch, dass wir uns bereits kurz- und mittelfristig weiter damit Beschäftigen, wie wir die immer weiter aufklaffende Schere der Besoldung zu den anderen Ländern und dem Bund wieder schließen und beispielsweise die Polizeizulage und die Gitterzulage für die Justizvollzugsbediensteten weiter erhöhen und dynamisieren können.

Samstag, 19. November 2022

Heute: Adventsbasar auf dem Habacher Dorfplatz

Die Adventszeit steht vor der Tür - und damit auch der gemütliche Habacher Adventsbasar, der heute auf dem Dorfplatz und im Bürgerhaus Habach stattfindet. Die Vereine unseres kleinen Dorfes in der Mitte des Saarlandes haben wieder einiges auf die Beine gestellt, damit weder das leibliche Wohl noch das gesellige Zusammensein zu kurz kommen. Für den passenden musikalischen Rahmen sorgen "Die Heroldsingers" und der Shanty-Chor MK SSS Passat.
Der Adventsbasar in Habach beginnt um 15 Uhr, gegen 16 Uhr findet dann die offizielle Begrüßung statt.
Unser Nikolaus und seine Rentiere werden den Habacher Adventsbasar voraussichtlich so gegen 17:00 Uhr besuchen und die Kinder überraschen.

Gemütlich, bunt und weihnachtlich - der adventliche Verkaufsausstellung kann sich auch dieses Jahr wieder sehen lassen: Weihnachts- und Adventsbastelarbeiten, Adventskränze und Gestecke, jede Menge Kunsthandwerk und regionale Produkte werden im Bürgerhaus ausgestellt. Gestricktes wird man ebenso bewundern können wie handgefertigten und individuellen Schmuck, allerlei Genähtes und Holzarbeiten verschiedenster Art. Auch Bienenprodukte und handgeflochtene Körbe sind in diesem Jahr wieder käuflich zu erwerben.

Dass ich dieses Jahr der Schirmherr dieser Traditionsveranstaltung in unserem Dorf sein darf, ist für mich eine besondere Ehre. Umso herzlicher lade ich Sie ein und umso mehr würde mich freuen, Sie heute auf dem Adventsbasar zu treffen.


Freitag, 18. November 2022

Parlamentarische Anfrage rückt Verkehrssicherheit bei dörfllichen Durchgangsstraßen in den Fokus - auch in Habach!

Die Verkehrssicherheit in unseren Dörfern steht für uns als CDU aktuell weit oben auf unserer Agenda. Insbesondere auch unser Kreisvorsitzender Roland Theis MdL hat das Thema zu Chefsache gemacht.
Vor wenigen Wochen hatte ich mich deshalb auch im Rahmen einer mobilen Sprechstunde mit Anwohnern am Ortseingang Habach der L300 aus Richtung Wiesbach getroffen und mir die bekannte Gefahrenstelle noch einmal genauer angeschaut. Nun folgte mit meiner Parlamentarischen Anfrage zu den Maßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Rahmen des Modellprojekts „Die Stroß durch’s Dorf“ wie angekündigt der nächste Schritt.


2009 hatte das saarländische Umweltministerium den Wettbewerb „Die Stroß durch‘s Dorf“ ausgeschrieben. Damit sollten bauliche Missstände behoben und dorfgerechtere Bedingungen geschaffen werden.
Gleichzeitig war es auch ein Ziel des Projektes, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit an den Durchgangsstraßen durch die Modelldörfer zu erhöhen.

So konnte beispielsweise noch zum Ende des Jahres 2018 als eines der Ergebnisse von „Die Stroß durch’s Dorf“ eine verkehrsberuhigende Umgestaltung im Kreuzungsbereich von Landstraße (L 355), Feld- und Weingartstraße in Rammelfangen fertiggestellt werden.

Auch für die Ortsdurchfahrten der L 300 und der L 301 in Habach wurden im Rahmen des Projektes „Die Stroß durch’s Dorf“ Vorschläge erarbeitet, wie eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht, mehr Aufenthaltsqualität geschaffen und touristische Highlights im Straßenraum mehr betont werden könnten. Im Gegensatz zu anderen Dörfern wie z.B. Rammelfangen wurde jedoch in Habach keine der vorgeschlagenen Maßnahmen des Projektes realisiert. 


Von der Landesregierung will ich deshalb wissen:


1. In welchen Dörfern wurden bislang Maßnahmen umgesetzt, die auf Erkenntnissen bzw. Vorschlägen aus dem Projekt „Die Stroß durch’s Dorf“ beruhen?

2. Welche Maßnahmen wurden in den unterschiedlichen Dörfern und Ortsdurchfahrten konkret umgesetzt und wie hoch war das jeweilige Investitionsvolumen?

3. Wann ist geplant, auch an der L 300 und der L 301 in Habach Vorschläge aus dem Modellprojekt „Die Stroß durch’s Dorf“ umzusetzen und mit welchem Investitionsvolumen wird gerechnet?

4. Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Landesregierung alternativ vor, um insbesondere die Situation am Ortseingang der L 300 aus Richtung Wiesbach, Eppelborner Straße, zu entschärfen (gefährliche Kurve, spätes Erkennen abbiegender Fahrzeuge)?


Hintergrund:

Die Parlamentarische Anfrage ist ein wichtiges Werkzeug für die Abgeordneten im Saarländischen Landtag. Neben der Gesetzgebung ist nämlich die Kontrolle der Regierung die wichtigste Aufgabe des Landtages - und die funktioniert nur, wenn wir als Abgeordnete kritisch nachfragen können und dann auch die gewünschten Informationen erhalten.
Aus diesem Grund ist die Parlamentarische Anfrage auch in der Geschäftsordnung des Landtages in § 58 zementiert:

§ 58 Anfragen

(1) Jedes Mitglied des Landtages kann mit Anfragen von der Regierung über bestimmt bezeichnete Tatsachen Auskunft verlangen. Die Anfragen sind dem Präsidenten oder der Präsidentin schriftlich einzureichen. Sie dürfen höchstens neun Einzelfragen beinhalten und sollen nur Ausführungen im notwendigen Umfang enthalten. Der Präsident oder die Präsidentin kann sie zurückweisen, wenn sie diesen Anforderungen nicht entsprechen.

(2) Die Anfragen werden an die Mitglieder des Landtages verteilt. Der Präsident oder die Präsidentin übermittelt die Anfragen der Regierung zur schriftlichen Beantwortung. Die Antwort der Regierung wird an die Mitglieder verteilt.

(3) Antwortet die Regierung innerhalb einer Frist von einem Monat nicht, wird dies dem die Anfrage stellenden Mitglied mitgeteilt. Auf dessen Antrag wird die Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung gesetzt. Der Tagesordnungspunkt entfällt, wenn die Landesregierung spätestens 21 Stunden vor Beginn der Sitzung des Landtages antwortet.



Mehr Personal, mehr Investitionen in die Qualität: CDU stellt klare Forderungen im Landtag

Im Zuge der Coronapandemie und mit einem sich immer gravierender entwickelnden Fachkräftemangel hat sich die Belastungssituation in den Kindertagesstätten im Saarland aber auch bundesweit noch einmal deutlich verschärft.
Kitafachkräfte schlagen in den letzten Wochen massiv Alarm. Sie machen dabei einerseits auf massive Personalnotstände und die damit einhergehende extreme Belastung des Personals aufmerksam, berichten von Fachkräften, die dem Beruf aus diesen Gründen mittlerweile den Rücken kehren und bemängeln andererseits vor allem, dass keine kindgerechte und qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen mehr möglich ist. Nicht einmal eine verlässliche Grundbetreuung ist in einigen Einrichtungen aufgrund verkürzter Schließzeiten gewährleistet.
Das bringt berufstätige Eltern, die in den Hochphasen der Coronapandemie schon alle Möglichkeiten der Betreuung ausgereizt haben, ihre Urlaubstage aufbrauchen mussten und vieles mehr, an die Grenze der Belastbarkeit.
Für uns als CDU war es deshalb wichtig, erneut eine Qualitätsoffensive für Kindertagesstätte auf die Tagesordnung zu setzen und gleichzeitig mit konkreten Vorschlägen zu untermauern, wie wir gemeinsam die Situation für unsere Erzieherinnen und Erzieher, vor allem aber auch für unsere Kinder nachhaltig verbessern können.
Bedauerlicherweise lehnte die Mehrheitsfraktion alle Vorschläge dazu ab, vertrat die Ansicht, die Landesregierung täte bereits genug und müsse nur so weitermachen und außerdem müsse die vollständige Abschaffung von Elternbeiträgen oberstes Ziel bleiben.


Eindrucksvoll schilderte Jutta Schmitt-Lang, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin unserer CDU-Landtagsfraktion, gestern in der Landtagssitzung aus emotionalen Gesprächen mit Erzieherinnen. In vielen Kitas herrscht eine Not, die eigentlich auch den Fachpolitikerinnen der Mehrheitsfraktion nicht entgangen sein kann. 

 


Um die Betreuung in unseren Kindertagesstätten zu verbessern, in die Betreuungsqualität zu investieren und gleichzeitig die unsere Erzieherinnen und Erzieher zu entlasten, haben wir als CDU deshalb folgende Vorschläge zur Diskussion gestellt:

1) Der Einsatz der zukünftigen Bundesmittel aus dem geplanten „Kita-Qualitätsgesetz“ muss von der saarländischen Landesregierung zu 100% zur echten Qualitätssteigerung in den saarländischen Kindertagesstätten eingesetzt werden. Dazu zählen in erster Linie die Verbesserung des Betreuungsschlüssels hin zu 1:3 im Krippenbereich und im Kindergartenbereich auf 1: max. 7,5 Kinder pro Erzieherin, der Aufbau einer Erzieherreserve, um das verbesserte Betreuungsverhältnis auch in der Praxis zu leben, aber auch die Verlässlichkeit der Angebote, die individuelle Sprachförderung und die Umsetzung des Bildungsprogramms.
  

2) Die Landesregierung wird aufgefordert, Haushaltsvorsorge zu treffen, um die aktuellen Sprachfördermaßnahmen in den Kitas so umfassend wie möglich weiterführen zu können, sollte die Ampelregierung im Bund ihrer Ankündigung folgend, das Bundesprogramm Sprachkitas einstampfen. 

3) Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Entlastung der erzieherischen Tätigkeit ein Konzept eines alternativen Personaleinsatzes zu entwickeln. Damit zukünftig eine qualitativ hochwertige Bildungsarbeit durch die Erzieherinnen und Erzieher gewährleistet ist, müssen diese bei der Erarbeitung des Konzepts konsequent eingebunden werden. Berücksichtigt werden muss dabei, welche hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder organisatorischen Aufgaben von Fachkräften mit abgestufter Ausbildung oder anderen Ausbildungsschwerpunkten zur Entlastung von Erziehern geleistet werden sollen.  

4) Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Fachkräfteoffensive zu starten, um mehr Erzieherinnen und Erzieher für diesen Beruf anzuwerben. Im Rahmen dieser Offensive muss eine Werbekampagne gezielt auch in Schulen über das Berufsbild informieren, gleichzeitig aber auch um Fachkräfte in Frankreich werben. Die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Abschlüssen im Nachbarland haben wir zum Ende der letzten Legislaturperiode noch geschaffen. Das Bildungsministerium muss hier nun zielgerichtet die Einrichtungen und Träger bei der Suche unterstützen. Zu einer Fachkräfteoffensive gehört auch die PIA-Ausbildung weiter deutlich auszubauen. 

5) Derzeit fehlen, anders als in anderen Lebensbereichen, Möglichkeiten für Auszubildende im Erzieherberuf, die einen Migrationshintergrund haben, ihre muttersprachlichen Kenntnisse durch eine Prüfungsleistung anrechnen zu lassen und dadurch eine zusätzlich notwendige Fremdsprache zu ersetzen. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz für entsprechende Möglichkeiten einzusetzen und entsprechende Anreize zu setzen, um engagierte Interessenten für den Erzieherberuf zu gewinnen. 


Hintergrund:

Im Juli diesen Jahres warnten 14 saarländische Kindertageseinrichtungen in einem Brandbrief vor dem Zusammenbruch des Systems, wenn das Land nicht deutlich mehr Geld für dringend notwendige Qualitätsverbesserungen in die Hand nimmt. Diesen Forderungen schließen sich mittlerweile auch Eltern in Briefen an, die vor dem Hintergrund des eklatanten Personalmangels eine „Kindeswohlgefährdung“ befürchten. Sie fordern eine dringende Aufstockung des Personals und spürbare Qualitätsverbesserungen, damit nicht auf Kosten der Entwicklungsförderung der Kinder gespart wird.   

Die Situation der Kinderbetreuung wird aber nicht nur durch das Personal der Kindertagesstätten und die Eltern im Saarland so eingeschätzt, sondern findet seine Entsprechung in zahlreichen Studien und Untersuchungen von Wissenschaftlern und Stiftungen:  

So bescheinigten gerade erst jetzt im September 150 Wissenschaftler aus den Forschungsbereichen der frühkindlichen Bildung dem deutschen Kita-System, dass es vor dem Kollaps stehe. Sie befürchten eine „Beschleunigung der Abwärtsspirale der Qualität“ und es drohe „die Gefahr, dass Kindertageseinrichtungen von Lern- und Lebensorten für Kinder und Familien zu reinen Aufbewahrungsstätten werden“ (FAZ, 7.9.22).  

In ihrem neuesten Ländermonitoring bescheinigt die Bertelsmann-Stiftung im Oktober diesen Jahres, dass allein im nächsten Jahr knapp 100.000 Erziehe-rinnen und Erzieher sowie 384.000 Kita-Plätze in Deutschland fehlen werden.  Scharfe Kritik übt die Stiftung schon seit Jahren am Betreuungsschlüssel. Er reiche nicht für eine gute pädagogische Arbeit, weil aufgrund der personellen Unterbesetzung das einzelne Kind und seine Bedürfnisse nicht mehr in den Blick genommen werden kann, statt Förderung finde nur eine Kollektivierung statt. Der Bildungsauftrag wird gegenüber der Aufsichtspflicht hintenangestellt. (Welt, 26.8.2020)
Das Saarland befindet sich beim Betreuungsschlüssel sogar auf dem letzten Platz der westdeutschen Bundesländer. 

Daher ist der Grundgedanke des aktuellen Gesetzentwurfes für das neue „Kita-Qualitätsgesetz“ der Bundesregierung zu begrüßen, dass die Förderung ganz gezielt für Qualitätsverbesserungen zur Verfügung stehen. So soll die finanzielle Unterstützung des Bundes für zukünftige Maßnahmen in qualifiziertes Fachpersonal, in gute Ausstattung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung investiert werden. Unverständlich und inakzeptabel dagegen ist jedoch die Streichung der Fördergelder für das „Sprach-Kita-Programm“ durch den Bund. Zusammen mit dem vom saarländischen Bildungsministerium gestrichenen Programm „Früh Deutsch lernen“ wirft das die Sprachförderung im Saarland um Jahre zurück. Gerade nachdem die jüngst erschienene „Corona-Kita-Studie“ besonders gestiegene Förderbedarfe in diesem Bereich sehen, ist das ein völlig falsches Signal der Landes- und Bundesregierung.  




Donnerstag, 17. November 2022

Endlich: Der barrierefreie Umbau der Bahnsteige am Ottweiler Bahnhof rückt näher!

Bereits 2020 stimmte der Stadtrat in Ottweiler einer Genehmigungsplanung für den barrierefreien Umbau des ihres Bahnhofes zu - und wartete fortan darauf, dass die Arbeiten endlich beginnen würden.
Insbesondere bei meinen Freunden und Kollegen der CDU-Stadtratsfraktion und der CDU Ottweiler wuchs seither der Unmut, denn der Stadtrat und die Verwaltung im Rathaus hatten ihre Hausaufgaben längst erledigt: Das 1877 erbaute, denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude wurde erworben und mit einem Investitionsvolumen von rund 1,4 Millionen Euro saniert. Auch das Umfeld des Bahnhofs wurde neu und attraktiv gestaltet. Lediglich die Bahn lieferte nicht - und auch auf Unterstützung durch die Verkehrsministerin in Saarbrücken wartete man vergebens.
Auf Bitten meiner Ottweiler Freunde und insbesondere ihres CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Markus Schley habe ich mich nun als Mitglied des Landtages des Themas angenommen, an den richtigen Stellen nachgehakt und in Erfahrung bringen können, dass nun endlich Bewegung in dieses wichtige Projekt kommt:
Der Teilnahmewettbewerb für Planungsleistungen wurde endlich ausgeschrieben. Schlusstermin für den Eingang der Angebote war der 14. November. Bis zum 30. April des kommenden Jahres soll die Ausführungsplanung fertiggestellt sein, bis zum 31. Juli 2023 sollen die Vergabeunterlagen vorliegen. Die gesamte Baumaßnahme soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.


Melitta Daschner, die engagierte Vorsitzende des Behindertenbeirates der Stadt Ottweiler fand gegenüber der Saarbrücker Zeitung bereits vor einem Jahr sehr deutliche Wort;
„Die Deutsche Bahn hat den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs versprochen für 2020, für 2022, für 2024. Denken Sie ja nicht dran. Ich finde, das ist eine Unverschämtheit von der Deutschen Bahn. Sie hat offen nach außen versprochen, Aufzüge zu bauen, und schiebt es auf die lange Bank.“ 

Ich kann den Unmut der Menschen in Ottweiler sehr gut verstehen. Der Bahnhof liegt an der stark frequentierten Nahe-Strecke der Bahn und könnte angesichts der Vorleistungen, die die Stadt bereits erbracht hat, ein Vorzeigeobjekt für eine wirkliche Mobilitätsoffensive sein. 
Völlig zu Recht sieht der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Markus Schley hier Versäumnisse sowohl bei den Bahnverantwortlichen als auch bei der bisherigen saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger: "Das Projekt wurde nicht engagiert genug vorangetrieben. Wir könnten schon deutlich weiter sein!"

Er hätte sich hier deutlich mehr Engagement sowohl in Saarbrücken als auch in Berlin gewünscht, stellt Markus Schley fest und ergänzt: "Ich bin Alwin Theobald dankbar, dass er uns jetzt wenigstens einmal über den aktuellen Sachstand informiert. Als Mitglied des Stadtrates hätte ich mir aber schon sehr gewünscht, dass solche Informationen direkt von der Bahn an den Stadtrat und damit an die Menschen hier vor Ort in Ottweiler fließen würden."


Die Planungsunterlagen, die mir nun vorliegen, zeigen: Die barrierefreie Erschließung des Bahnhof in Ottweiler wird ein großes Projekt.

Der Neubau des Hausbahnsteiges an Gleis 1 erfolgt in einer Länge von rund 221 Metern in konventioneller Bauweise.
Der Neubau des Außenbahnsteigs an Gleis 2 hingegen soll in einer modularen Bauweise erfolgen. Und zwar auf einer Länge von 116 Metern auf eine Nennhöhe von 76 cm und auf einer Länge von 95 m auf eine Nennhöhe von 55 cm. Beide Höhen sollen mit einem 10 m langen Übergang verbunden verbunden werden.

Am Außenbahnsteig und am Hausbahnsteig erfolgt zudem jeweils der Neubau einer Aufzugsanlage zur Überführung  der Bahnpassagiere, zudem wird am Außenbahnsteig eine neue Treppe gebaut werden.

Der Wetterschutz am Hausbahnsteig wird ebenfalls erneuert werden. Das bestehende Trogdach, das unter Denkmalschutz steht, bleibt erhalten, es wird lediglich die Dacheindeckung erneuert.
Nach Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde soll laut der Ausschreibung der Bahn lediglich die letzte Stütze des Daches in Richtung Neunkirchen, einschließlich des Dachteils, zurückgebaut werden. Zusätzlich werde ein Bahnsteigdach von 15 m Länge sowie ein Windschutz neben der Aufzugsanlage neu hergestellt, heißt es in der Ausschreibung.

Im Rahmen des Umbaus bzw. Neubaus des Außenbahnsteigs soll das vorhandene Trogdach vollständig zurückgebaut und stattdessen ein neues Wetterschutzhaus nach DB Standard „Raster 22“ sowie ein neues Bahnsteigdach von 15 m Länge neben der neuen Aufzugsanlage errichtet werden.

Des weiteren soll die Bahnsteigausstattung entsprechend dem Bahnsteigausstattungsplan gemäß der Ausstattungsmatrix für Bahnhöfe der Kategorie 4 bzw. 5 erneuert werden, eine Stützwand errichtet sowie ein provisorischer Bahnsteig für die Ostertalbahn während der Bauphase hergestellt werden.
Auch die Beleuchtungsanlage im Bahnhof Ottweiler wird ebenso komplett erneuert werden, wie die Oberleitungs- und die Lichtsignalanlagen sowie die Infrastruktur für die Telekommunikation.

Alles in allem sollen die umfangreichen Maßnahmen zur Ertüchtigung und insbesondere zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofes in Ottweiler bis spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein.
Es bleibt zu hoffen, dass die zuständige DB Station&Service AG dieses Mal tatsächlich auch Vollgas gibt. Der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Markus Schley fordert in diesem Zusammenhang erneut eine deutlich verbesserte Austausch: "Die Mitglieder des Stadtrates sind die Multiplikatoren vor Ort, die auch für Verständnis für baubedingte Einschränkungen während der Baumaßnahme werben können. Dazu braucht es aber aber auch seitens der Bahnverantwortlichen eine transparente, offene Kommunikation. Genau das haben wir in den vergangenen Jahren vermisst." 









Kleiner Mosaikstein für mehr Kinderschutz: Ombudsstelle soll Kindern, Jugendlichen und Familien zur Seite stehen

Sozialminister Jung lobte heute die Debatte im Saarländischen Landtag als sehr sachlich und freute sich, dass unsere CDU-Landtagsfraktion dem Antrag seiner Partei zur Änderung des Ersten Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (1. AG KJHG) in erster Lesung zustimmte.
Für uns war das selbstverständlich, denn es geht um Verbesserungen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen und die beratende Unterstützung von Familien.
Und ich sag mal so: Minister Jung hätte für sich selbst vor diesem Hintergrund auch ganz selbstkritisch feststellen können, dass Kinderschutz eben nicht an Partei- und Fraktionsgrenzen enden muss. Was uns als CDU wichtig ist, bleibt uns auch dann wichtig, wenn der Vorschlag von jemand anderes kommt. 
Im Gegenteil: Wir begrüßen die Initiative sogar ausdrücklich, denn die Ombudsstelle war auch schon in unserem eigenen Gesetzentwurf für ein Saarländisches Kinderschutzgesetz verankert.


Es gab für uns also keinen Grund, heute dagegen zu stimmen. Anders als bei der Partei von Magnus Jung stehen bei uns auch in der Opposition nicht Parteitaktik, sondern Inhalte und Ziele im Vordergrund - und das gilt umso mehr wenn zum einen durch die Änderung des 1. AG KJHG eine wichtige Pflicht des noch zu Zeiten der GRoKo in Berlin beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes umzusetzen sondern auf der anderen Seite auch ein wichtiger Punkt aus unserem eigenen (und von der SPD vor vier Wochen abgelehnten) Entwurf eines Saarländischen Kinder- und Jugendschutzgesetzes umgesetzt wird.

Der mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführte neue § 9a im 8. Sozialgesetzbuch gibt vor, was nun auch im Saarland umgesetzt werden soll:

"In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die hierzu dem Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden. § 17 Absatz 1 bis 2a des Ersten Buches gilt für die Beratung sowie die Vermittlung und Klärung von Konflikten durch die Ombudsstellen entsprechend. Das Nähere regelt das Landesrecht."

Das will die SPD nun umsetzen, in dem sie unser saarländisches Ausführungsgesetz entsprechend ergänzen und damit auch auf Landesebene die Rechtsgrundlage für diese Ombudsstellen schaffen will.
Wir haben heute in erster Lesung der Gesetzesänderung zugestimmt und ermöglichen diesem Gesetzentwurf so, im zuständigen Ausschuss und in der Anhörung noch verbessert zu werden. Und dazu werden wir unseren Beitrag leisten - auch dadurch, dass wir Kinder und Jugendliche als eigene Rechtsperson weiter stärken.

Ich darf abschließend aber auch zitieren, was Magnus Jung zu unserem Gesetzentwurf zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung gesagt hat: "Das ist nicht die Lösung".
Das gilt auch hier. Aber es ist, wie Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe gesagt hat: "Im Kinderschutz ist nichts DIE Lösung". 
Jeder Mosaikstein zählt!

Ein Kinderschutzgesetz bleibt trotzdem weiterhin dringend notwendig.

Montag, 14. November 2022

#MdLvorOrt beim Sicherheitspolitischen Seminar des Reservistenverbandes

Mancher mag es als "Zeitenwende" bezeichnen, andere vielleicht auch einfach bloß als Erkennen einer geopolitischen Fehleinschätzung. Nahezu alle Experten aber sahen die Öffnung Russlands unter Gorbatschow als Beginn einer neuen Zeit oder, wie Francis Fukuyama schrieb, als "Ende der Geschichte" rund um die Konkurrenz der politischen Systeme des Kalten Krieges.
In jedem Falle ist seit dem 24. Februar, seit dem völkerrechtswidrigen Überfall Putins auf die Ukraine, ein Umdenken erforderlich, das die Landes- und Bündnisverteidigung wieder verstärkt in den Vordergrund rückt. Gleichzeitig machen moderne hybride und asymmetrische Formen der Kriegsführung durch die Autokraten dieser Welt als neue Bedrohungsszenarien ein intensives Nachdenken darüber unumgänglich, wie wir unsere kritische Infrastruktur sicherer machen, die Daseinsvorsorge stärken sowie Redundanzen und Alternativen zu unseren grundlegenden Lieferketten schaffen können.
Ich bin dem Verband der Reservisten der Bundeswehr im Saarland und seinem Landesvorsitzenden Rudi Herrmann sehr dankbar, dass sie diese wichtige Thematik auch in ihrem sicherheitspolitischen Seminar am vergangenen Samstag aufgegriffen haben und mit Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerin der Verteidigung a.D., eine erstklassige Referentin zu diesen komplexen Herausforderungen begrüßen konnten.


Als Mitglied des Reservistenverbandes, vor allem aber auch als Vorsitzender des Innenausschusses im Saarländischen Landtag und Beauftragter der CDU-Landtagsfraktion für die Bundeswehr, bin ich der Einladung zu dieser wegweisenden Veranstaltung sehr gerne gefolgt, bei der sowohl der Heusweiler Bürgermeister Thomas Redelberger als auch Oberst Matthias Reibold, Kommandeur des Landeskommandos Saarland jeweils ein Grußwort hielten und Rudi Herrmann nicht nur den ältesten Reservisten des Saarlandes Helmut Schaldach (93) mit einer Ehrenmedaille des Verbandes auszeichnen konnte, sondern gleichzeitig auch Bürgermeister Redelberger die Gelbe Schleife der Solidarität mit unseren Soldatinnen und Soldaten und ihren Familien überreichte. Die gelbe Schleife, die nun einen sichtbaren Platz im Heusweiler Rathaus finden wird, betont das enge und gute Verhältnis der Gemeinde Heusweiler zur Bundeswehr und zum Verband der Reservisten. 
Dass Patrick Sensburg, der Präsident des Reservistenverbandes, wegen der Unbill des Wetters nicht am sicherheitspolitischen Seminar teilnehmen konnte und sich auf ein Online-Grußwort aus Stuttgart beschränken musste war schade, tat aber dank eines hervorragend profunden Vortrages von Annegret Kramp-Karrenbauer dem Erfolg der Veranstaltung keinen Abbruch.
Der Reservistenverband und sein Landesvorsitzender Rudi Herrmann zeigten eindrucksvoll, wie sehr eine gute Organisation die Basis schafft, auch auf Überraschungen im Ablauf einer Veranstaltung schnell reagieren zu können - oder wie Rudi Herrmann es treffend ausdrückte: "in der Lage zu leben".



Sonntag, 13. November 2022

Wider das Vergessen: Der Volkstrauertag ist mehr denn je Mahnung und Erinnerung.

Die Teilnahme an Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag ist mir seit Jahrzehnten ein wichtiges Anliegen. Schon als Kind begleitete ich meine Eltern stets zur Kranzniederlegung am Denkmal für die Kriegsopfer unseres Dorfes vor dem Bürgerhaus in Habach und es ist auch heute noch für mich eine Selbstverständlichkeit, nicht nur an dieser Veranstaltung teilzunehmen, sondern sie auch an der Seite unseres Ortsvorstehers Peter Dörr und gemeinsam mit der Feuerwehr und dem DRK mitzugestalten.
Auch an der zentralen Gedenkveranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in der Saarbrücker Ludwigskirche und an den Gedenkstätten auf den Spicherer Höhen nehme ich seit Jahren teil, denn nur wer das Geschehene nicht vergisst und die Schatten der Vergangenheit nicht verdrängt, kann aus der Geschichte lernen und versuchen, Gegenwart und Zukunft besser zu machen.


Dass durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine seit dem 24. Februar dieses Jahres wieder ein brutaler Angriffskrieg zu zigtausendfachem Blutvergießen auf europäischem Boden führt, ruft die Bedeutung, die Berechtigung und die Notwendigkeit des Volkstrauertages auf erschreckende Weise wieder in unser Bewusstsein.

Die Tatsache, dass der Krieg längst nicht nur in anachronistisch anmutender Form auf den Schlachtfeldern in der Ukraine stattfindet, sondern moderne Medien für einen Informations- und Cyberkrieg genutzt werden um Hass, Hetze, Falschinformation und Manipulation zu uns in die Wohnzimmer und in die Kinderzimmer zu tragen, macht es wichtiger denn je, die Erinnerung an Geschehenes, die Erinnerung an die schrecklichen Verbrechen des Nazi-Regimes und der diesem Regime in Verblendung folgenden Massen lebendig zu halten.

Auch heute sind wieder Parolen zu hören. Auch heute wird einem Volk, einer Nation mitten in Europa, das Existenzrecht abgesprochen. Und als hätten Sie gerade auch aus der deutschen Geschichte überhaupt nichts gelernt, treten ausgerechnet auch noch prominente Menschen auf und fordern unverblümt, dass die Opfer sich doch dem Aggressor fügen sollten.
Es ist beschämend.
Man könnte meinen, viele Zeitgenossinnen und Zeitgenossen hätten es verlernt oder vielleicht auch nie kennengelernt, andere Menschen als Individuum mit dem Recht auf Freiheit und auf Selbstbestimmung zu sehen.
Werte des Humanismus, der Aufklärung und des solidarischen Miteinanders werden ebenso wie die Zehn Gebote verdrängt, vergessen und als konservativ abgetan, wenn es dem eigenen Ich nutzt und Mann oder Frau für eigenes Versagen anderen die Schuld geben wollen.

Am Volkstrauertag geht es nicht nur darum, an die Opfer der Weltkriege zu erinnern. Gewalt, Hass, Krieg und Feindschaft zwischen Völkern, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung sind auch heute leider noch an der Tagesordnung. 
Der Volkstrauertag mahnt uns deshalb: Seid wachsam!
Der Volkstrauertag sagt uns: Euer Platz ist an der Seite der Schwachen!

Ich bedanke mich gemeinsam mit Ortsvorsteher Peter Dörr ganz herzlich bei dem Fanfarenzug der Freiwilligen Feuerwehr Eppelborn, beim Löschbezirk Habach und beim DRK-Ortsverein Habach ganz herzlich dafür, dass sie unserer Gedenkveranstaltung in Habach einer würdigen Rahmen verleihen.

Ich bin all den Menschen dankbar, die am Volkstrauertag an der Veranstaltung vor dem Bürgerhaus ebenso wie am Gedenken in der Saarbrücker Ludwigskirche, den Spicherer Höhen oder auch an jedem anderen Ort teilnehmen und alleine schon durch ihr Erscheinen ein Zeichen setzen.

Laternenumzüge und Martinsfeuer in fast allen Orten der Gemeinde Eppelborn

Nur wenige Heilige werden so gefeiert und verehrt wie der heilige Martin, Bischof von Tours. Auch in unserer Gemeinde war sein Namenstag in dieser Woche wieder Anlass für zahlreiche Feiern: In  Habach, Eppelborn, Bubach-Calmesweiler, Hierscheid, Humes, Dirmingen und Wiesbach wurden große Martinsfeuer angezündet und fanden Laternenumzüge. Begleitet wurden diese Feiern nicht selten von Reiterinnen oder Reitern mit Pferden, gekleidet in nachempfundende Uniformen römischer Soldaten, die ebenso wie die hell lodernden Martinsfeuer die zahlreichen Kinderaugen zum Leuchten brachten.

Aber wen feiern wir da eigentlich und warum ist Martinus uns bis heute ein Vorbild?
Im "Lexikon der Namen und Heiligen", herausgegeben 1984 von der Verlagsanstalt Tyrolia in Innsbruck (ISBN 3-7022-1523-9), erfahren wir einiges über den "Wundertäter von Tours", den Soldaten, den Missionar und Klostergründer und Bischof von Tours (Westfrankreich):

Geboren sei Martinus 316/317 in Sabaria in Pannonien, (dem heutigen Szombathely oder Steinamanger im westlichen Ungarn) als Sohn eines römischen Tribunen aus dem oberitalienischen Pavia, kann man dem umfangreichen Lexikon entnehmen. Er sei in Pavia erzogen worden und mit 15 Jahren in die römische Armee eingetreten, wo er in Gallien in der Garde von Kaiser Constantius II. diente, dem Sohn von Kaiser Konstantin dem Großen.
"In diesen Jahren spielte die berühmte Szene seiner Wohltätigkeit, als er am Stadttor von Amiens (nördlich von Paris" seinen Soldatenmantel mit einem frierenden Bettler teilte. Er ließ sich mit 18 Jahren taufen und verlies ein Jahr später die Armee. Er wurde Schüler des Bischof Hilarius von Poitiers und ging dann in seine Heimat, um seine Eltern zu bekehren, vielleicht auch im Namen des Bischofs Hilarius in Illyrien zu missionieren", heißt es im "Lexikon der Namen und Heiligen" und weiter: Die Arianer leisteten aber großen Widerstand . Daher zog er sich als Einsiedler auf die Insel Gallinaria bei Genua zurück."
In der Folgezeit sei er dann vor allem in Gallien unterwegs gewesen, wo er predigte, missionierte und mehrere Klöster gründete: "Er predigte auch in Paris, wo er einen Leprakranken wunderbar heilte und in Vienne, wo er mit Bischof Paulinus von Nola zusammentraf", schilderte das fast 1000 Seiten umfassende Lexikon, das auch erwähnt, dass Martinus mehrere Male auch die Bischofsstadt Trier besuchte. "Er starb auf einer Seelsorgsreise zu Candes (westlich von Tours) am 8.11.397. Zu seinem Begräbnis strömte eine riesige Menschenmenge zusammen", sagen die Quellen, die dem Bericht im Lexikon zugrunde liegen. 

Im Anschluss habe sich die Verehrung des heiligen Martin schnell in Liturgie und Volksfrömmigkeit ausgebreitet, heißt es weiter. Sein Grab sei bis ins späte Mittelalter fränkisches Nationalheiligtum gewesen und sei auch heute noch ein Zentrum berühmter Wallfahrten.
Das Vertrauen auf den heiligen Martin sei so groß gewesen, dass Chlodwig ihn zum Schutzheiligen der fränkischen Könige machte und seinen Mantel in Schlachten mitgeführt worden sei, viele Klöster seien ihm geweiht ("angeblich 3667") und zahlreiche Orte, Städte und Burgen nach ihm benannt.

Zur Verehrung des Heiligen und seinem Namenstag berichtet das "Lexikon der Namen und Heiligen" weiter: "Der Martinstag war bes. im Mittelalter im Bewusstsein des Volkes lebendig: Er war Abschluss des Wirtschaftsjahres (Termin für Arbeitsverträge, Pachtverträge, Steuern) und Markttag.
Er galt als Beginn des Winters und des Advents; die Martinsgans war der letzte Festbraten vor dem Adventsfasten (bzw. dem Weihnachtsquatember). Dazu konsumierte man neuen Wein und allerlei Martinsgebäck. Man veranstaltete Fackel- und Laternenumzüge, die Kinder und Jugendliches sangen vor den Häusern Martinlieder und wurden mit Gaben belohnt.)

Ich finde es schön, gut und richtig, dass die Martinsfeiern gerade auch im Saarland als alte Tradition fortgeführt werden, denn das selbstlose Teilen seines Mantels hat gerade auch in unserer schnelllebigen Zeit des fortschreitenden Individualismus in unserer Gesellschaft eine ganz besondere Symbolkraft.
St. Martin ist eine der wenigen Feiern, bei dem sich durch alle Generationen hinweg, vom Greis bis zum Kindergartenkind, die meisten Menschen des Hintergrundes auch tatsächlich noch bewusst sind.






 








  







 
 

Donnerstag, 10. November 2022

Sonderbericht des Rechnungshofs verstärkt Vorbehalte gegenüber dem Transformationsfonds

Der Rechnungshof des Saarlandes warnt vor einem "Teufelskreis der Verschuldung" und benennt in einem Sonderbericht auch ganz klar die Risiken des geplanten Transformationsfonds.
Vorneweg einmal zur Einordnung dessen, was hier gerade passierte: Dass der Landesrechnungshof vorab zu einem Thema einen Sonderbericht abgibt, ist äußerst selten. Man muss es deshalb als Weck- und Warnruf des Rechnungshofes sehen, der dadurch ganz klar signalisiert: Aufpassen! 
Es lohnt also, ganz genau hinzuschauen, welche Risiken sich tatsächlich hinter dem abstrakten Begriff "Transformationsfonds" verbergen und warum sich die Landesregierung auf ganz dünnem Eis bewegt.

"Unsere anfänglichen Vorbehalte und Zweifel an dem Projekt Transformationsfonds wachsen zunehmend", betont deshalb zu Recht der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, mein Freund und Kollege Stefan Thielen, im Anschluss an den Bericht des Rechnungshofes des Saarlandes einen umfangreichen Bericht zum Sondervermögen "Transformationsfonds".

"Es verdichtet sich der Eindruck, dass die Landesregierung hier große rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Risiken eingeht", stellt Stefan Thielen fest und greift neben den vielen bereits bekannten Knackpunkten noch einmal den Veranlassungszusammenhang, die enorme Zinslast und die Wirtschaftlichkeit von Projekten heraus: "Der Rechnungshof macht klar, dass es eine direkte Verbindung zwischen der Krise und allen Ausgaben über den Transformationsfonds gegeben sein muss. Wie aber zum Beispiel die Unterstützung einer Ansiedlung im Jahr 2032 als Lösung für die Probleme durch die Ukraine-Krise im Jahr 2022 helfen soll bleibt ein Rätsel, welches die Landesregierung klären muss."

Schon bei einem linearen Anstieg von 2 auf 4 Prozent in den nächsten Jahren werden die Zinsen die Ausgaben für Investitionen übersteigen. Umso stärker muss dann die Wirtschaftlichkeit der Projekte im Fonds sichergestellt werden. Investitionen, die diese Zinsbelastung und Mehreinnahmen nach Abzug des Abflusses aus dem Länderfinanzausgleich kompensieren, scheinen tatsächlich eher unrealistisch.

Übergreifend ist es zudem beängstigend, dass sich mit der Zustimmung zur aktuellen Vorlage das Parlament quasi selbst entmachten würde.

Konkret wurde dazu die Intransparenz im Wirtschaftsplan durch den Rechnungshof kritisiert, hier wäre eine Orientierung am Detailgrad im Haushalt und schriftliche Berichte über Veränderungen eine Mindestbedingung.

"Selbst bei sachlicher Zustimmung muss sich hier auch die SPD-Fraktion die Frage stellen: Wie kann sichergestellt werden, dass wir als Parlament keine Einschränkung unserer Budgetrechte in Kauf nehmen müssen, denn eines hat der Rechnungshof in aller Klarheit formuliert: das Budgetrecht liegt beim Parlament. Wir werden die Anhörung in der kommenden Woche dazu nutzen, diese Punkte nochmal mit den eingeladenen Sachverständigen zu diskutieren“, sagt Stefan Thielen.


#CDUhörtzu: Besuch in den Polizeiinspektionen Völklingen und Burbach

Mit unserem Arbeitskreis Innenpolitik besuchen wir aktuell alle Polizeiinspektionen im Saarland und tauschen uns mit den Kolleginnen und Kollegen der Polizei vor Ort aus. Am Dienstag dieser Woche besuchten wir die beiden Polizeiinspektionen in Völklingen und Burbach (wobei ich selbst aufgrund des Besuchs von Kollegen aus dem Strafvollzug im Saarländischen Landtag dieses Mal nur in Burbach mit dabei sein konnte).
Es ist - und das zeigt sich bei jedem Besuch auf's Neue - sehr wichtig für uns, dass wir tatsächlich alle Inspektionen besuchen, denn auch wenn sich vieles ähnelt, sind die Schwerpunkte doch häufig sehr unterschiedlich.
Eines ist jedoch an allen Standorten gleich: Unsere Polizisten und Polizistinnen im Alltag oft vor großen Herausforderungen. Dabei ist insbesondere auch ein deutlicher Rückgang der Wertschätzung spürbar. Immer öfter werden Polizeibeamte Opfer von verbalen, aber auch körperlichen Attacken. Es ist klar: ein bloßes „Danke“ reicht auch in dieser Berufsgruppe längst nicht mehr. Umso wichtiger ist es für uns als verantwortliche Politiker, genau hinzuhören, wo bei den Kolleginnen und Kollegen der Schuh drückt - und auch entsprechend zu handeln.


Dass wir in der vergangenen Legislaturperiode als Innenpolitiker der CDU neben einer deutlichen Verbesserung der Ausstattung und deutlich erhöhten Einstellungszahlen bei den Anwärterinnen und Anwärtern zumindest einen Einstieg in die Erhöhung der Polizeizulage durchsetzen konnten, war zumindest ein Teilerfolg. Die neue Regierung steht in der Verantwortung, diesen Weg fortzusetzen - und wir werden sehr genau darauf achten, dass das was nötig ist und das, was auch versprochen wurde, tatsächlich eingehalten wird. Das haben unsere Polizistinnen und Polizisten verdient und das ist auch das, was sie zu Recht erwarten.


Mittwoch, 9. November 2022

Justizvollzugsbeamte aus dem gesamten Bundesgebiet zu Gast im Saar-Landtag

Als Abgeordneter habe ich die Möglichkeit, Besuchergruppen in den Saarländischen Landtag einzuladen. Das mache ich immer wieder gerne, denn es ist mir wichtig, dass möglichst viele Menschen unser Parlament kennenlernen und sich mit mir über meine Arbeit und aktuelle politische Themen unterhalten können. Mindestens genau so wichtig ist es umgekehrt aber auch für mich, bei einem solchen Austausch immer auch zu erfahren, was die Menschen in unserem Land bewegt. 
Gestern hatte ich eine ganz besondere Gruppe zu Gast im Landtag, denn Kollegen aus dem Justizvollzug aus (fast) allen Bundesländern trafen sich in Saarbrücken im Rahmen des diesjährigen Ländertreffens meiner Gewerkschaft, des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands im Deutschen Beamtenbund (BSBD), nicht nur zu intensiven Beratungen, sondern folgten auch meiner Einladung in des Saarländischen Landtag. Angeführt wurde die Gruppe vom Bundesvorsitzenden des BSBD René Müller, aber auch von meinen Freunden und Kollegen Markus Wollscheid, dem Landesvorsitzenden des Bundes Saarländischer Justizvollzugsbeamter (BSJ) mit dem ich lange in der JVA Ottweiler zusammenarbeiten durfte, und Winfried Conrad, dem Landesvorsitzenden des BSBD in Rheinland-Pfalz.


Unter der sehr fachkundigen Führung von Sonja Louis besichtigte die Gruppe zunächst den Plenarsaal und erfuhr dort einiges über die Historie und Architektur des Gebäudes sowie über die Geschichte, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise unseres Landesparlamentes.
Im Anschluss begaben wir uns in das Große Restaurant des Landtages, wo ein kleiner Imbiss die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesgebiet und dem Saarland erwartete.

Dort gab es dann auch ausreichend Raum für Diskussionen, bei denen es nicht nur um die aktuell schwierige politische Lage in Deutschland, sondern natürlich auch um vollzugsspezifische Themen, um Fragen der Besoldung und die Rote Laterne des Saarlandes bei der Entlohnung der Vollzugsbeamten sowie unter anderem auch um die Frage der Nachwuchsgewinnung ging.
Es war erneut ein sehr interessanter Besuch, der auch für mich wieder einige Impulse mit sich brachte.
Ich bedanke mich auch an dieser Stelle deshalb noch einmal sehr herzlich für den Besuch und den interessanten Austausch. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen eine gute Heimfahrt und alles Gute!