Sonntag, 22. Dezember 2013

Fröhliche Weihnachten!

Das - nach Besucherzahlen - bislang erfolgreichste Jahr
des EppelBlog neigt sich dem Ende.
Weihnachten und der Jahreswechsel stehen bevor.
Zeit für eine kreative Pause.


Fröhliche Weihnachten 
und alles Gute im neuen Jahr 2014!

Donnerstag, 12. Dezember 2013

Junge Leute besser unterwegs: Auch Eppelborn soll nun endlich an das Nachtbus-Netz angeschlossen werden

NATAN, das Nachttaxi Neunkirchen, macht's möglich: Auch junge (und junggebliebene) Leute aus unserer Gemeinde sollen künftig das saarländische Nachtbusnetz nutzen können.
Die Nachtbusse machen ja leider einen großen Bogen um Eppelborn. Und auch NATAN ließ uns nicht nur sprichwörtlich links liegen.

Das soll sich jetzt ändern.
Heute Abend berät der Gemeinderat über eine Anbindung an die Nachtbuslinien. 
Man weiß ja vorher nie - aber eigentlich sollte die Abstimmung nur noch eine Formsache sein:
Wir Christdemokraten und unser Partner von der FDP wollen die Nachtbusanbindung auf jeden Fall, zumal die Kosten für die Gemeinde sehr überschaubar wären. Auch die anderen Ratsparteien haben bereits Zustimmung signalisiert.


Zwei Varianten werden favorisiert und voraussichtlich auch beide beschlossen werden. In der ersten Variante stößt NATAN in Neunkirchen auf die Line N3 von Saarbrücken nach St. Wendel.
In unserer Sitzungsvorlage sieht das Modell so aus:



In der zweiten Variante würde die Nachttaxi-Linie 76 am Rathaus Heusweiler an die Nachtbuslinie von Saarbrücken nach Heusweiler anknüpfen und von dort aus die Eppelborner Ortsteile anfahren.
In der Sitzungsvorlage liest sich das auch schonmal ganz gut:




Glaubt man dem aktuellen Flyer des SaarVV - und es gibt keinen Grund, das nicht zu tun - bekommt man in den St. Wendeler Diskos "Flash" und "Lindenau" sowie in der Saarbrücker "Kufa" bei Vorlage eines Nachtbusfahrscheines und einem Mindestverzeht von fünf Euro zwei Euro erstattet - die Fahrt von der Disko nach Hause würde also am Wochenden gerade mal noch vier Euro kosten. Von Neunkirchen nach Hause muss sogar gerade mal zwo Euros berappen.
Da lohnt es sich doch, die Risiken des Straßenverkehrs zu minimieren, das Auto stehen zu lassen und lieber Bus zu fahren. Was meint ihr?


NACHTRAG vom 5. Januar 2014:
Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung folgendes beschlossen (Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung 12.12.2013):




Heute abend tagt der Eppelborner Gemeinderat

Heute abend um 18 Uhr kommt der Gemeinderat der Illtalgemeinde Eppelborn im großen Sitzungssaal des Rathauses zu seiner 30. Öffentlichen Sitzung in der laufenden Legislaturperiode zusammen. 

Folgende Tagesordnungspunkte sollen beraten werden:




 1. Niederschrift der Sitzung vom 7. November 2013

2. Einteilung der Gemeinde Eppelborn in Wahlbereiche für  
    die Gemeinderatswahl 2014

3. Wahl eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters / 
    einer stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die
    Kommunalwahl am 25.5.2014

4. Anbindung der Gemeinde an die Nachtbuslinien

5. Darstellung des mobilen Bürgerdienstes in der Gemeinde
    Eppelborn

6. Beantragung der Konsolidierungshilfen und ihre 
    Verwendung im Sinne des §5 KELFG 2013

7.1  Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
       zur elektronischen Einladung des Gemeinderates

7.2  Fraktionsantrag: Änderung der Geschäftsordnung

8. Vergabe der Arbeiten zur Sanierung von 
    Gemeindestraßen im Jahr 2013

9.1  Fraktionsantrag : Beibehaltung des Einheitlichen 
       Verbandsbeitrags im überörtlichen Abwasserbereich
       beim EVS

9.2  Fraktionsantrag: Gemeinderat Eppelborn gegen 
       unnötige Ausgaben des Kreistages

9.3  Fraktionsantrag: Haltestelle beim Haus Hubwald

10.  Anfragen und Mitteilungen


          

Freitag, 6. Dezember 2013

130.000 Euro für neuen Integrationsbetrieb in Neunkirchen - Zukunft für die Haseler Mühle

Staatssekretärin Schäfer überreicht Zuwendungsbescheid über 130.000 Euro an Neue Arbeit Saar

Sozialstaatssekretärin Gaby Schäfer hat einen Zuwendungsbescheid des Integrationsamtes über 130.000 Euro an die Geschäftsführerin der Neuen Arbeit Saar, Monika Steffen-Rettenmaier, überreicht. Mit der Zuwendung soll die Gründung und Personalisierung eines Integrationsbetriebes auf dem Neunkircher Hof „Haseler Mühle“ unterstützt werden.  

Unterstützung für die Haseler Mühle: 
(v.l.:)  Bernd Seiwert, Abteilungsleiter im Sozialministerium, Betriebsleiter Jürgen Michel, Staatssekretärin Gaby Schäfer und NAS-Geschäftführerin Monika Steffen-Rettenmaier

Integrationsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängige  Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, die sich dadurch auszeichnen, dass sie zu einem hohen Anteil Menschen mit Behinderung beschäftigen. Ziel ist es, schwerbehinderten Menschen, die sonst kaum Chancen auf einen Arbeitsplatz haben, entsprechend der UN-Menschenrechtskonvention eine größere Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Der Integrationsbetrieb Haseler Mühle wird ab 2014 langfristig 19 Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung in den Bereichen Produktion von regionalem Wildpflanzen-Saatgut, Pferdepension und Imkerei bieten. Rund 50 Prozent der Beschäftigten werden nach Angaben von Betriebsleiter Jürgen Michel Menschen mit Behinderungen sein. Sie werden nach landwirtschaftlichem Tarif entlohnt und erhalten Förderung und Weiterbildung. Um wirtschaftlich bestehen zu können, erhalten Integrationsbetriebe wie die Haseler Mühle für jeden schwerbehinderten Beschäftigten vom Integrationsamt des Saarlandes einen finanziellen Ausgleich.

Staatssekretärin Gaby Schäfer erklärt: „Unser Ziel muss es sein, möglichst vielen Menschen mit Behinderungen eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben. In gemeinsamer Verantwortung für die inklusive gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen sollen damit die Voraussetzungen für die nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im Saarland geschaffen werden.“

Mittwoch, 4. Dezember 2013

INKLUSION: Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulwesen auf den Weg



Gestern, am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, hat die saarländische Landesregierung den von Bildungsminister Ulrich Commerçon vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den saarländischen Schulen angenommen und gleichzeitig der Einleitung der externen Anhörung zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten, ungehinderten und barrierefreien Zugang zu den öffentlichen saarländischen Schulen der Regelform zu gewährleisten.

Ab dem Schuljahr 2014/2015 sollen im Saarland grundsätzlich alle Kinder im Einzugsbereich einer Grundschule in die Klassenstufe 1 aufgenommen werden. Ab dem Schuljahr 2015/2016 finden die Regelungen auch auf die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen Anwendung. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 sollen schließlich die beruflichen Schulen einbezogen werden. Im Rahmen des Elternwahlrechtes können Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung jedoch weiterhin grundsätzlich wählen, ob ihre Kinder eine allgemeinbildende Schule der Regelform oder eine Förderschule besuchen sollen.

Eine Schuleingangsphase mit flexibler Verweildauer von ein bis drei Jahren wird eingeführt. Gleiches gilt für Förderschulen, die einen zielgleichen Bildungsgang anbieten. Eine Versetzungsentscheidung in der Grundschule soll erstmals am Ende der Klassenstufe 3 erfolgen, in den Förderschulen entsprechend der Regelung für die Gemeinschaftsschulen erstmals am Ende der Klassenstufe 8. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit eröffnet, jahrgangsübergreifende Lerngruppen einzurichten. Die Jahrgangsmischung kann den Schülerinnen und Schülern ein längeres Verweilen in der Lerngruppe ermöglichen. „Jedes Kind erhält damit die für seine Entwicklung erforderliche Kontinuität und Stabilität sowie die bestmögliche individuelle Förderung.“, so BildungsministerCommerçon.

Das jetzt schon mögliche Überspringen einer Klassenstufe wird in der Schuleingangsphase durch die Entscheidung der Klassenkonferenz über das einjährige Durchlaufen der Schuleingangsphase ersetzt. Das Wiederholen einer Klassenstufe in der Schuleingangsphase wird durch die Entscheidung des dreijährigen Durchlaufens der Schuleingangsphase ersetzt. Bei einer dreijährigen Verweildauer wird das dritte Jahr nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
In der Schuleingangsphase werden in Zukunft sonderpädagogische Kompetenzen eingebunden. Förderschullehrkräfte werden ab dem Schuljahr 2014/2015 fest einer Schule zugeteilt und die Lehrkräfte der Grundschulen vor Ort in ihrer Arbeit unterstützen. Damit soll eine optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden.

Der Bildungsminister hob hervor, die vorhandenen Ressourcen an Förderschullehrkräften könnten damit in Zukunft effektiver eingesetzt werden: „Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen, werden in Zukunft von Beginn ihrer Schulzeit an sonderpädagogisch betreut und müssen nicht mehr warten, bis ihnen Förderbedarf zugeteilt wird. Dadurch besteht nun die Möglichkeit, dass Lehr- und Förderschulkräfte gemeinsam präventiv und begleitend arbeiten können. Unsere Leitidee dabei ist: „Jedes Kind hat Förderbedarf!“ – und zwar unabhängig von besonderen Begabungen oder bestimmten Beeinträchtigungen.“