In der Sitzung des Gemeinderates am 9. April 2025 wurde nach fünf Jahren erstmals wieder eine Anpassung der Friedhofsgebühren in unserer Gemeinde beschlossen. Diese Entscheidung war notwendig – und sie war richtig. Denn wie jede kommunale Dienstleistung müssen auch Friedhofseinrichtungen kostendeckend betrieben werden, um dauerhaft erhalten und in angemessener Qualität angeboten werden zu können.
Die letzte Gebührenkalkulation stammt aus dem Jahr 2018 und war zunächst bis 2020 kalkuliert. Seitdem sind nicht nur die Löhne, sondern auch die allgemeinen Kosten für Instandhaltung, Energie und Dienstleistungen spürbar gestiegen – Entwicklungen, die auch an den Friedhöfen nicht spurlos vorbeigehen. Die jetzt beschlossene Neuberechnung trägt diesen realen Preissteigerungen nun Rechnung und berücksichtigt in komplexer Weise gleichzeitig auch, wie hoch die Nachfrage nach den jeweiligen Grabarten ist.
Eine Anpassung in mehreren kleinen Schritten hätte am Ende das gleiche Ergebnis gebracht
In der aktuellen Debatte wird nun von der SPD behauptet, die Verwaltung habe es fünf Jahre lang „versäumt“, die Gebühren regelmäßig zu überprüfen – und die Bürgerinnen und Bürger müssten nun die „volle Last“ tragen. Dabei wird übersehen: Auch wenn man in den zurückliegenden Jahren häufiger neu kalkuliert hätte, wäre die Gebührenentwicklung letztlich nicht geringer ausgefallen – sie hätte sich lediglich in mehreren kleineren Schritten vollzogen. Die Behauptungen der SPD entpuppen sich also als sprichwörtliche Milchmädchenrechnung.
Richtig ist:
Die Gebühren spiegeln die real entstehenden Kosten wider.
Und die Summe bleibt gleich.
Zudem darf man nicht vergessen: Eine Gebührenkalkulation ist aufwändig. Sie erfordert belastbare Daten, eine solide Aufbereitung und eine rechtssichere Grundlage. Die Verwaltung hat nun auf der Basis aktueller Zahlen eine transparente und sachgerechte Kalkulation vorgelegt, wie sie vom Kommunalen Prüfungsamt und der Kommunalaufsicht gefordert wird.
Verantwortung bedeutet auch Ehrlichkeit in der Debatte
Gerade bei sensiblen Themen wie Bestattungskosten ist es wichtig, sachlich zu bleiben. Niemand zahlt gerne mehr. Doch unsere Friedhöfe sind Orte der Erinnerung, des Trostes und der Kultur – sie verdienen es, ordentlich gepflegt und solide finanziert zu werden. Wer suggeriert, diese Leistung könne dauerhaft ohne Anpassung erbracht werden, macht den Menschen etwas vor.
Der Vorwurf eines „Versäumnisses“ verkennt außerdem die Realität kommunaler Abläufe und der haushaltsrechtlichen Anforderungen. Der Doppelhaushalt 2024/25 verlangt die Einhaltung des kommunalen Kostendeckungsprinzips – und dazu gehört nun einmal auch die wirtschaftliche Führung öffentlicher Einrichtungen. Wer seriöse Gemeindepolitik betreibt, kann diese Fakten nicht ignorieren.
Der Vorschlag der SPD, die Gebühren künftig alle zwei bis drei Jahre zu überprüfen, ist nicht grundsätzlich falsch – und könnte auch in Zukunft umgesetzt werden.
Entscheidend ist jedoch, dass solche Überprüfungen nicht zum Selbstzweck werden, sondern solide vorbereitet, fachlich fundiert und verantwortungsvoll kommuniziert werden. Denn nur so erhalten wir das Vertrauen der Menschen in eine ehrliche und sachorientierte Gemeindepolitik.
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