Sonntag, 19. Juli 2020

Projekte zur Bekämpfung von Kinderarmut werden gefördert: Antragstellung ab sofort möglich!

Im Beirat für Armutsbekämpfung im Saarland haben wir einen wegweisenden Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht. Nun beginnt die zielorientierte Umsetzung des Aktionsplans: Der eingerichtete Sonderfonds zur Projektförderung mit einem Volumen über 100.000 Euro zur wird aktiv zur Bekämpfung von Kinderarmut genutzt. Ab sofort können hierzu Anträge beim Sozialministerium gestellt werden.

Dass es Menschen gibt, dass es Familien gibt, dass es Kinder gibt die auch und noch immer  selbst in einem wirtschaftlich starken Land wie Deutschland von Armut bedroht sind, lässt sich nicht wegdiskutieren.
Das habe ich auch im Plenum des Saarländischen Landtages bereits mehrmals deutlich gemacht und betont, dass wir alle, gesamtgesellschaftlich, in der Verpflichtung sind, aktiv gegen Kinderarmut vorzugehen.

Umso mehr freut es mich, dass als erste Maßnahme, die im Rahmen des „Zweiten Aktionsplans für Armutsbekämpfung im Saarland“umgesetzt wird, der eingerichtete Sonderfonds mit einem Volumen von 100.000 Euro zur Bekämpfung der Kinderarmut genutzt wird.
Unser Sozialministerin Monika Bachmann hat in der vergangenen Woche verkündet, dass die finanziellen Mittel bereit stehen und ab sofort Anträge für die Förderung von Projekten beim Sozialministerium gestellt werden können. 


Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie Kommunen und gemeinnützige Vereine. Sie müssen ihren Sitz im Saarland haben und Projekte, die zur Bekämpfung der Kinderarmut beitragen, im Saarland durchführen. Die Anträge können bis zum 31. Oktober 2020 gestellt werden.

 „Die Mittel sollen dazu verwendet werden, die Auswirkungen von Armut für Kinder und Jugendliche zu bekämpfen. Darüber hinaus sollen präventive Maßnahmen, um Kinderarmutsgefährdung zu vermeiden, gefördert werden. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es die kulturelle und soziale Teilhabe, die gesundheitliche Situation sowie die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu verbessern“, erläuterte Monika Bachmann bei der Vorstellung des Sonderfonds.

Maßgebend für die Entscheidung über die Förderfähigkeit und –höhe des Antrags sind die Erreichung der Zuwendungszwecke, die Qualität der Projektkonzeption sowie der Kosten- und Finanzierungsplan.
Für Fragen steht die zuständige Fachabteilung C des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Verfügung.
Sie erreichen die Ansprechpartner telefonisch unter den Rufnummern (068)1 501-2256 und (0681) 501-3322.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen