Dienstag, 18. Mai 2010

Cybersquatting...

... ist im Saarland geübte Praxis eines ehemaligen Monopolisten.

Unter Cybersquatting versteht man die Besetzung von Internet-Domains, die einem eigentlich gar nicht zustehen. Der Begriff leitet sich von dem englischen Wort für Hausbesetzer (squatter) ab.

Zum einen wird diese Domainbesetzung betrieben, um schnelles Geld zu verdienen: Man blockiere die Domain einer bekannten Marke (wenn die nicht schnell genug war) und versuche, sie denen für eine nicht geringe Summe zu verkaufen. 
In den 90er Jahren wurde dies oft gemacht - und hat nicht selten ein paar Leuten zu einem kleinen Vermögen verholfen. Allerdings schiebt die neuere Rechtsprechung dieser Geschäftsidee (zu Recht) immer öfter einen Riegel vor.

Für Unternehmen kann es noch einen weiteren Grund geben, sich eine Internetdomain anzueignen, die einem eigentlich nicht zusteht: Wettbewerbsbehinderung.


Ein schönes Beispiel hierfür findet man, wenn man den Markennamen eines kleinen Stromanbieters aus dem Illtal in die Adressleiste seines Internet-Browsers eintippt: www.eppelpower.de

Man landet mit dieser Webadresse keineswegs bei den Gemeindewerken Eppelborn, die unter der Marke Eppelpower (nach meinem Kenntnisstand übrigens eine rechtlich geschützte Marke!) günstigen Öko-Strom verkaufen, sondern bei einem großen saarländischen Energieanbieter, der sich offensichtlich als ehemaliger Monopolist noch immer nur sehr ungern einem freien Wettbewerb stellen mag.


Dazu sagt die Rechtsprechung: Das ist sittenwidrig!

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht liegen insbesondere vor, wenn ein Konkurrenzunternehmen eine potentiell für einen Mitbewerber interessante Domain besetzt. Ziel der Domain-Registrierung ist in so einem Fall, den Konkurrenten am werbewirksamen Web-Auftritt zu hindern. Dieses Verhalten ist "sittenwidrig" (LG Stuttgart, Az.: 11 KfH O 82/97; LG Braunschweig, Az.: 9 O 188/97).

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