In meiner politischen Arbeit als kinderschutzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Saarland steht eines für mich an erster Stelle: Der Schutz von Kindern vor Gewalt – und zwar überall dort, wo Kinder leben, lernen und begleitet werden. Dass dieser Schutz leider nicht immer gewährleistet ist, zeigt die erschütternde Realität an deutschen Familiengerichten. Deshalb habe ich die Petition „Gewaltschutz im Familiengericht – JETZT!“ mit meiner Unterschrift unterstützt.
Die Petition fordert, dass Gewaltschutz bei familiengerichtlichen Entscheidungen konsequent umgesetzt und verankert wird. Denn: Viel zu häufig werden Gewaltvorwürfe in familiengerichtlichen Verfahren bagatellisiert oder ignoriert – mit dramatischen Folgen für die betroffenen Kinder und ihre schutzsuchenden Elternteile.
Ein eindrückliches Beispiel liefert das Hörfunk-Feature „Die Entfremdungs-Lüge – Wie Familiengerichte Kinder in Gefahr bringen“ des Deutschlandfunks, das Fälle aus dem Saarland aufgreift. Die Autorin dokumentiert, wie Gerichte mitunter Konzepte wie das sogenannte „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) heranziehen, um Mütter oder Väter, die auf Gewalt in der Familie hinweisen, als unglaubwürdig darzustellen. In der Folge verlieren Kinder nicht nur ihren Schutzraum, sondern werden in der schlimmsten Konsequenz einem gewalttätigen Elternteil zugesprochen. Das ist inakzeptabel.
Gerade als Abgeordneter im saarländischen Landtag und als Kinderschutzpolitiker sehe ich hier dringenden politischen Handlungsbedarf. Familiengerichte brauchen nicht nur mehr psychologischen Sachverstand und Sensibilität im Umgang mit Gewalt, sondern auch klare gesetzliche Leitlinien, um Gewaltopfer zu schützen – und nicht zu bestrafen. Kinder dürfen in solchen Verfahren nicht zum Spielball werden. Ihre Perspektive muss in den Mittelpunkt gestellt werden, ihr Schutz oberste Priorität haben.
Was wir brauchen, ist:
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Eine verbindliche Umsetzung der Istanbul-Konvention, auch in familiengerichtlichen Verfahren.
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Eine konsequente Schulung und Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern, Verfahrensbeiständen und Gutachterinnen und Gutachtern im Bereich häuslicher Gewalt und Kinderschutz.
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Ein Ende der Anwendung pseudowissenschaftlicher Theorien wie PAS, die wissenschaftlich widerlegt sind, aber noch immer Einzug in familiengerichtliche Entscheidungen finden.
Ich danke allen, die sich mit dieser Petition für mehr Gewaltschutz im Familiengericht einsetzen – allen voran den betroffenen Müttern und Vätern, die den Mut haben, öffentlich über ihr Leid zu sprechen. Als Kinderschutzpolitiker werde ich mich weiterhin dafür stark machen, dass Gewalt benannt, anerkannt und konsequent geahndet wird – auch im Gerichtssaal.
Gewaltschutz ist kein optionales Extra. Er ist ein Grundrecht.
Für Kinder. Für Eltern. Für unsere Gesellschaft.
Euer Alwin Theobald
Lieber Alwin Theobald,
AntwortenLöschenherzlichen Dank für Ihre Stellungnahme. Es ist sehr gut, dass Sie diesen Weg der Unterstützung zur Reform im Familiengerichtsverfahren solidarisch mitgehen. Die Initiative ist im Saarland besonders wichtig und dringend, da es hier in Teilen der Jugendämter und der Familiengerichtsbarkeit deutliche Verstösse gegen das bestehende Recht gibt.
Als Großvater eines sechs Jahre alten Kindes, das seit nunmehr 246 Tagen keinen Kontakt zu seiner Mutter und seiner Familie hat, bin ich mit anderen direkt betroffen. Nochmals danke für die Unterstützung.
Mfg Uwe Quast
#wyngehörtnachhause