Dienstag, 29. November 2011

Mindestlohnregelungen sind keine Jobkiller


Auswirkungen auf Löhne und Wettbewerb eher positiv
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Evaluierung bestehender Regelungen zu allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen in acht Branchen vorgelegt. Die breit angelegte Untersuchung geht auf eine Vereinbarung der christlich-liberalen Koalition zurück. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Die bestehenden tariflichen Mindestlohnregelungen in Deutschland sind keine Jobkiller, sondern ein adäquates ordnungspolitische Steuerungsinstrument. Das ist das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen, die namhafte Institute in acht Branchen durchgeführt haben. Die Forscher konnten Beschäftigungsverluste durch diese Mindestlohnregelungen nicht feststellen. Betriebe und Verbände wie auch Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften registrierten vielmehr überwiegend positive Auswirkungen auf Löhne und Wettbewerb. Wettbewerbsstrategien über Niedriglöhne statt über Kreativität und Qualität wurden erfolgreich zurückgedrängt.
Die teilweise geäußerten Sorgen im Zusammenhang mit der Einführung branchenbezogener Mindestlöhne etwa in Bauhaupt- und Baunebengewerbe, in der Pflegebranche, im Gebäudereinigerhandwerk und in der Abfallwirtschaft haben sich damit als unbegründet erwiesen. Die insgesamt positiven Evaluierungsergebnisse sprechen eindeutig für weitere Branchenmindestlöhne. Sie ermuntern aber auch zur Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze, die die Beschäftigten in allen Bereichen ohne wirksame Branchenregelungen schützt. Löhne, mit denen Arbeitnehmer ihre Existenz nicht sichern können und die zugleich die Existenz anderer Unternehmen gefährden, haben weder einen arbeitsmarktpolitischen noch einen ökonomischen Nutzen.“

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen