Bundesinnenministerin Faser will eine Strafverschärfung bei Gewalt gegen Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Die Saarländische Landesregierung hält die bestehenden gesetzlichen Regelungen hingegen grundsätzlich für ausreichend und will erstmal abwarten.
Presseveröffentlichungen zufolge strebt die Bundesinnenministerin Faeser als Reaktion auf die gewalttätigen Krawalle in der Silvesternacht eine Änderung des Strafgesetzbuchs an. Das gezielte Locken von Polizei- und Rettungskräften in einen Hinterhalt soll dabei künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Bisher besteht eine Strafandrohung von sechs Monaten.
Für mich als Vorsitzendem des Innenausschusses und damit des Ausschusses, der im Saarländischen Landtag sowohl für die Polizei als auch für die Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Rettungsdienst zuständig ist, war vor diesem Hintergrund natürlich von großem Interesse, wie die Saarländische Landesregierung der Forderung des Bundesinnenministerin gegenübersteht.
Um es vorwegzunehmen: Das Ergebnis auf meine entsprechende parlamentarische Anfrage hat mich durchaus ein Stück weit überrascht.
Ganz offensichtlich teilt die saarländische Landesregierung die Ansichten ihrer Berliner Parteifreundin nicht so wirklich und will erst einmal Gutachten abwarten, wie sich die bestehenden gesetzlichen Regelung bislang bewährt haben.
Hält die Landesregierung eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs für nötig und zielführend und wie begründet sie diese Haltung?
"Die Landesregierung hält die Sanktionsmöglichkeiten, die bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung sowie besonders schwerem Landfriedensbruch gesetzlich vorgesehen sind und bei Ausschöpfung des Strafrahmens, je nach Tatvorwurf, Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren ermöglichen, für grundsätzlich ausreichend und bei konsequenter Feststellung und Aburteilung von Beschuldigten dem Schuld- und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechend. Zurzeit untersuchen Studien, u.a. durch die Hochschule der Polizei, inwieweit die in den vergangenen Jahren bereits erfolgten Strafverschärfungen bei Gewalttaten gegen Einsatzkräfte eine generalpräventive Wirkung erzielt haben könnten. Sollte sich aus diesen und sonstigen Erkenntnissen ein Handlungsbedarf ergeben, steht die Landesregierung etwaigen Gesetzgebungsvorhaben auf Bundesebene im Hinblick auf die besondere Regelung spezifischer Fallkonstellationen des Einsatzgeschehens jederzeit offen gegenüber und wird diese konstruktiv begleiten."
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