Als gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Saarländischen
Landtag kann ich den Bundesärztekammer-Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt nur unterstützen, wenn er sagt: "Eine gesetzliche Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) ist rechtlich möglich und aus Versorgungsgesichtspunkten dringend geboten. Eine solche Regulierung würde mit dazu beitragen, MVZ als sinnvolles Versorgungsangebot vor negativen Folgen einer auf Rendite ausgerichteten Patientenversorgung zu schützen."
Natürlich bin auch ich der Ansicht, dass Medizinische Versorgungszentren durchaus eine sinnvolle Ergänzung in der ambulanten Versorgung insbesondere durch Fachärzte sein können.
Aber - und genau da liegt der Hase im Pfeffer - es muss genau hingeschaut werden, wer hinter einem MVZ steckt. Geht es darum, (fach-)ärztliche Fähigkeiten auf der einen Seite und finanzielle Möglichkeiten für eine Ausstattung mit modernstem medizinischen Gerät für beste ambulante Versorgung zu bündeln, kann ein MVZ eine wirklich gute Sache sein.
Tritt jedoch insbesondere ein MVZ in nichtärztlicher Trägerschaft im ländlichen Raum in Konkurrenz zu bewährten Strukturen unserer Grundversorgung um als Investment möglichst viel Gewinn abschöpfen zu können, wäre das für eine qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung gerade auch im ländlichen Raum kontraproduktiv und könnte sowohl zu Über- als auch zu Fehlversorgungen führen.
Eine funktionierende Soziale Marktwirtschaft zeichnet sich meiner Meinung nach dadurch aus, dass man dem Markt Freiheiten lässt für neue Wege, für Innovation, für Fortschritt und Veränderung. Dort aber, wo Fehlentwicklungen erkennbar werden, müssen vom Staat geeignete Schutz- und Leitplanken eingezogen werden.
Mit seinem Kommentar zu den Ergebnissen eines heute von einem MVZ-Interessenverband initiierten Gutachtens zur Rechtmäßigkeit einer stärkeren Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren, macht der gerade erst in seinem Amt bestätigte Präsident der Bundesärztekammer deutlich, dass erkennbar ein solcher Punkt erreicht ist.
Reinhardt verweist dabei auf die von der Bundesärztekammer im Januar 2023 vorgelegten Regulierungsvorschläge für iMVZ. Sie sollen gewährleisten, dass das Patientenwohl immer Vorrang hat vor kommerziellen Interessen.
Einen Antrag mit gleicher Zielrichtung hatten unlängst die Länder Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht. "Die in dem BÄK-Papier sowie in dem Bundesrats-Antrag enthaltenen Vorschläge dienen dem Gemeinwohl und sind verfassungsrechtlich gerechtfertigt", stellt der BÄK-Präsident klar.
Aus Sicht der Bundesärztekammer muss für Medizinische Versorgungszentren das gleiche gelten, was auch für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie für Apotheken gilt. So ist für die Tätigkeit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts notwendig, dass diese gegenüber ihren Patientinnen und Patienten sowohl im Bereich der eigentlichen Behandlungstätigkeit als auch im tatsächlichen und rechtlichen Umfeld dieser Behandlung in vollem Umfang unmittelbar verantwortlich sind.
Das setzt zwingend voraus, dass Vertragsärztinnen und -ärzte Inhalt und Umfang ihrer ärztlichen Tätigkeit und den Einsatz der der Praxis zugeordneten sachlichen und persönlichen Mittel selbst bestimmen und insoweit keiner maßgeblichen Einflussnahme durch andere unterliegen.
Das Apothekengesetz verbietet Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen Gesellschaft und Vereinbarungen, bei denen die Vergütung für dem Apotheker gewährte Darlehen oder überlassene Vermögenswerte am Umsatz oder am Gewinn der Apotheke ausgerichtet sind. Für Medizinische Versorgungszentren kann aus Sicht der Bundesärztekammer nichts anderes gelten.
Das Vertragsarztrecht bestimmt, dass für Medizinische Versorgungszentren die für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geltenden Regelungen entsprechend gelten.
Reinhardt fordert deshalb gesetzliche Klarstellungen: "Die Einschränkung des Gründerkreises für Medizinische Versorgungszentren darf nicht weiter dadurch unterlaufen werden, dass ein Krankenhaus nur mit dem Zweck betrieben wird, eine Kette von Medizinischen Versorgungszentren zu gründen und an der stationären Versorgung eigentlich gar kein Interesse hat."
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten die qualitativ hochwertige und zugewandte Patientenversorgung in MVZ sicherstellen. Trete die Maximierung der Rendite als Ziel in den Vordergrund, bestehe Handlungsbedarf. "Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und deren Finanzierung im Rahmen unseres Solidarsystems kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang zu. Dem tragen die Regulierungsvorschläge der Bundesärztekammer Rechnung. Mit ihnen können die Rahmenbedingungen so ausgerichtet werden, dass Medizinische Versorgungszentren ihre Patientinnen und Patienten weiterhin medizinisch vernünftig versorgen und ihre Behandlungen nicht primär an der Rendite orientieren", so Reinhardt.
Ärzte-Nachwuchs im Saarland muss noch stärker gefördert werden!
Mit der Landarztquote, die wir als CDU noch in der zurückliegenden Legislaturperiode im Saarland etabliert haben, haben wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in den ländlichen Regionen unseres Bundeslandes geleistet.
Die Abiturnote spielt dabei im Auswahlverfahren nur eine untergeordnete Rolle. Bewerberinnen und Bewerber sichern dafür zu, als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin im ländlichen Raum des Saarlandes zu praktizieren.
Die Nachfrage nach unserem Landarztprogramm zeigt, dass wir damit eine Erfolgsgeschichte angestoßen haben.
Darüber hinaus bin ich allerdings als gesundheitspolitischer Sprecher meiner Fraktion fest der Meinung, dass wir die Zahl der Medizin-Studienplätze an unserer Universität des Saarlandes deutlich erhöhen müssen und neben der Landarztquote zusätzlich auch ein "Landeskinder-Programm" auflegen müssen.
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