Um 17 Uhr beraten die Mitglieder des Baugenehmigungsausschusses über die Zulässigkeit von privaten Bauvorhaben in konkreten Fällen.
Das ist unter anderem regelmäßig erforderlich, wenn in den jeweiligen Bauvorhaben von z.B. in Bebauungsplänen festgelegten Normen abgewichen werden soll oder andere Unklarheiten bestehen.
Ab 18 Uhr beraten dann die Mitglieder des Haupt-, Finanz und Personalausschusses über Personalangelegenheiten der Gemeinde.
Beide Sitzungen sind nichtöffentlich. Das schreibt das Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes (KSVG) - aus nachvollziehbaren Gründen - so vor.
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