Freitag, 1. Februar 2013

Neue Vergnügungssteuersatzung in der Gemeinde Eppelborn

Man kennt's zu Genüge: Fast alles wird versteuert.
Darunter vieles, was Spaß macht.
Und natürlich das Vergnügen selbst.
Im Eppelborner Gemeinderat wurde gestern auf Antrag der Gemeindeverwaltung eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen.
Einstimmig.


Doch bevor nun Gerüchte ins Kraut schießen, bei welchem Vergnügen wir Ratsmitglieder denn nun den sich Vergnügenden den Spaß rauben wollen:
In der neuen Satzung geht es weiterhin "nur" um Apparate und Automaten.
Vor allem um solche, mit Gewinnmöglichkeit.
Spielautomaten eben.
Aber auch um Musikboxen, Kicker und andere Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeitsspiel- oder ähnlichen Apparate.
Eben Geräte, die in Spielhallen, Gaststätten und anderen öffentlich zugänglichen Orten rumstehen oder -hängen und bei denen man Geld einwerfen muss.

Aufgrund einer Änderung des Vergnügungssteuergesetzes waren wir verpflichtet, eine neue Satzung zu erlassen, in der die örtlichen Gegebenheiten stärker berücksichtigt werden.
Der wesentliche Unterschied zur bisher geltenden Fassung besteht bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage bei den Automaten mit Gewinnmöglichkeit - also den klassischen Spielautomaten:Künftig ist alleine das Einspielergebnis dieser Geräte die Grundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer.
Bei den anderen Geräten - also denen ohne Gewinnmöglichkeit - ist auch künftig die Anzahl maßgebend.

Wir die Steuersätze im einzelnen aussehen, verrät ein Blick in die entsprechenden Passagen der Satzung:
 



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