„Die
saarländische Landesregierung hat heute die Mitwirkungsverordnung zum
Landesheimgesetz Saarland auf den Weg gebracht“, dies hat Sozialminister
Andreas Storm nach der Kabinettssitzung mitgeteilt. In der neuen Verordnung ist
geregelt, wie die Bewohnerinnen und Bewohner künftig in Gremien ihr
Mitwirkungsrecht wahrnehmen können. „Die neue Verordnung stärkt die
Partizipation der Bewohnerinnen und Bewohner und damit auch deren Schutz“,
sagte der Sozialminister. „Die neue Mitwirkungsverordnung bietet nun eine
rechtliche Grundlage für die Mitwirkung und Mitgestaltung in
Interessenvertretungen nach dem Landesheimgesetz. Damit stärken wir die Rechte
der Menschen in den saarländischen Heimen“.
Die neuen
Regelungen gelten für alle Einrichtungen, in denen ältere, pflegebedürftige
oder behinderte Volljährigen leben sowie Betreuungs-, Pflege- und
Verpflegungsleistungen angeboten werden. Mit der neuen Verordnung über die
Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von
Einrichtungen nach dem Landesheimgesetz Saarland (MitwVLHeimGS) ist jetzt die
rechtliche Grundlage für die Grundsätze der Mitwirkung geregelt. Sie
sichert den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein
ausdrückliches Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten zu, die deren Lebensumstände
maßgeblich beeinflussen.
Minister
Storm: „Die Heimbewohner können künftig ihre Interessen in den
Mitwirkungsgremien vertreten oder sich vertreten lassen. Sie werden damit
bereits im Vorfeld über anstehende, den Heimalltag betreffende Entscheidungen
und Maßnahmen informiert“.
Nach der
neuen Mitwirkungsverordnung haben die Bewohnerinnen und Bewohnern künftig
drei Möglichkeiten, ein Mitwirkungsgremium zu bilden: die Bewohnervertretung,
die Bewohnerversammlung oder einen externen Bewohnerbeirat. Gelingt es nicht,
eines der drei Gremien zu bilden, so übt eine vom Land bestellte
Bewohnerfürsprecherin oder ein Bewohnerfürsprecher die Aufgabe der
Interessenvertretung aus.
Die neue
Mitwirkungsverordnung tritt mit der Veröffentlichung im saarländischen
Amtsblatt in Kraft. Das Ministerium wird darüber hinaus eine
Informationsbroschüre den saarländischen Heimen, deren Heimbeiräten und allen
Interessierten zur Verfügung stellen.
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