Donnerstag, 7. November 2013

Sozialminister Andreas Storm: Wir stärken die Rechte der Menschen in den Heimen - Neue Heimmitwirkungsverordnung auf den Weg gebracht



„Die saarländische Landesregierung hat heute die Mitwirkungsverordnung zum Landesheimgesetz Saarland auf den Weg gebracht“, dies hat Sozialminister Andreas Storm nach der Kabinettssitzung mitgeteilt. In der neuen Verordnung ist geregelt, wie die Bewohnerinnen  und Bewohner künftig in Gremien ihr Mitwirkungsrecht wahrnehmen können. „Die neue Verordnung stärkt die Partizipation der Bewohnerinnen und Bewohner und damit auch deren Schutz“, sagte der Sozialminister. „Die neue Mitwirkungsverordnung bietet nun eine rechtliche Grundlage für die Mitwirkung und Mitgestaltung in Interessenvertretungen nach dem Landesheimgesetz. Damit stärken wir die Rechte der Menschen in den saarländischen Heimen“.

Die neuen Regelungen gelten für alle Einrichtungen, in denen ältere, pflegebedürftige oder behinderte Volljährigen leben sowie Betreuungs-, Pflege- und Verpflegungsleistungen angeboten werden. Mit der neuen Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Landesheimgesetz Saarland (MitwVLHeimGS) ist jetzt die rechtliche Grundlage für die Grundsätze der Mitwirkung geregelt.  Sie sichert den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein ausdrückliches Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten zu, die deren Lebensumstände maßgeblich beeinflussen.
Minister Storm: „Die Heimbewohner können künftig ihre Interessen in den Mitwirkungsgremien vertreten oder sich vertreten lassen. Sie werden damit bereits im Vorfeld über anstehende, den Heimalltag betreffende Entscheidungen und Maßnahmen informiert“.

Nach der neuen Mitwirkungsverordnung haben die  Bewohnerinnen und Bewohnern künftig drei Möglichkeiten, ein Mitwirkungsgremium zu bilden: die Bewohnervertretung, die Bewohnerversammlung oder einen externen Bewohnerbeirat. Gelingt es nicht, eines der drei Gremien zu bilden, so übt eine vom Land bestellte Bewohnerfürsprecherin oder ein Bewohnerfürsprecher die Aufgabe der Interessenvertretung aus.
 Die neue Mitwirkungsverordnung tritt mit der Veröffentlichung im saarländischen Amtsblatt in Kraft. Das Ministerium wird darüber hinaus eine Informationsbroschüre den saarländischen Heimen, deren Heimbeiräten und allen Interessierten zur Verfügung stellen.

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