So verschieden Familien sein können, so vielfältig stellen sich auch die Bedürfnisse nach Leistungen dar. Bauwillige Familien, Familien mit behinderten Kindern, ausländische Familien, die plötzliche Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds, der Wunsch nach Adoption eines Kindes – und immer stellen sich die Fragen:
Welche Familienleistungen können wann beantragt werden?
Welche
Stelle ist zuständig?
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Die neue Broschüre des Sozialministeriums „Der Familienhelfer“ soll an dieser Stelle Hilfestellungen geben.
Die neue Broschüre des Sozialministeriums „Der Familienhelfer“ soll an dieser Stelle Hilfestellungen geben.
„Fast immer
ist Kontakt zu der zuständigen Anlaufstelle nützlich und hilfreich, manchmal
auch unumgänglich“, so Sozialminister Andreas Storm. „Die Broschüre soll eine
echte Hilfe sein, sich im Gewirr der Zuständigkeiten zurechtzufinden. Sie
informiert über Ansprüche und bietet neben Behörden und Ämtern auch die
zuständigen Stellen der Wohlfahrtsverbände und anderer Vereine und
Interessensvertretungen, die für Unterstützung und Beratung hilfreich sein
können.“
Der
Familienhelfer kann im Internet herunter geladen und kostenfrei bestellt werden
unter www.saarland.de/publikationen-soziales.htm
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