Montag, 16. März 2020

#Covid-19: Dinge des täglichen Bedarfs bleiben weiterhin erhältlich. Vieles andere wird eingeschränkt.

Es geht darum, die exponentielle Ausbreitung der hoch ansteckenden Krankheit Covid-19 einzudämmen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben deshalb in enger Abstimmung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und auch dem Bundesgesundheitsministerium weitere deutliche Einschränkungen im Alltag beschlossen.
Die wichtigste Nachricht vorneweg: Alles das, was man für den täglichen Bedarf benötigt, bekommt man auch weiterhin problemlos. Auch künftig bleiben Lebensmittelläden, Discounter und Warenhäuser ebenso geöffnet wie Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogeriemärkte und Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, die Post, Friseure, Reinigungen, der Zeitschriftenhandel und auch Baumärkte. Gleiches gilt für Märkte für Tierbedarf und alles rund um den Garten. Auch Abhol- und Lieferdienste dürfen weiterhin ihre Dienste uneingeschränkt anbieten.
Lebensmittelgeschäfte dürfen ihre Öffnungszeiten unter Auflagen sogar ausweiten und gegebenenfalls werktags bis 22 Uhr sowie sonntags bis 15 Uhr öffnen.
Das haben Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger heute am späten Nachmittag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mitgeteilt.




Restaurants und Speisegaststätten sollen zumindest von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr offen bleiben dürfen, so dass der Mittagstisch vor allem für Menschen, die selbst nicht in der Lage sind, regelmäßig zu kochen, weiterhin gewährleistet ist.
Handwerksbetriebe und Dienstleister können ebenfalls unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygiene ihrer Arbeit weiter nachgehen.

Neben den bereits geschlossenen öffentlichen Schulen und Kindertagesstätten werden nun auch private Bildungsstätten, Sportstätten aller Art, Bibliotheken und Spielplätze geschlossen. Geschäfte mit Sortimenten außerhalb des täglichen Bedarfs wie etwa für Bekleidung, Möbel und Einrichtungsgegenstände bleiben ebenfalls zu. 
Alle größeren Ansammlungen sollen vermieden werden.
Bereits zuvor geschlossen waren Clubs, Bars, Schwimmbäder, Saunen, Bodellbetriebe und ähnliches.
Der Besuch von Patienten in Krankenhäusern sowie von Bewohnern von Senioren- und Pflegeheimen wird ebenfalls bis auf weiteres grundsätzlich nicht mehr möglich sein.

Am härtesten treffen dürfte vor allem uns Saarländer das Verbot von Zusammenkünften in Vereinen. Das ist bis auf Weiteres ebenso untersagt wie der Besuch von Volkshochschulkursen oder aber auch Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen.

Bedauerlicherweise führt an diesen Einschränkungen nichts vorbei, wenn die exponentielle Verbreitung der Erkrankung gebändigt werden kann und so vielleicht tausende von Leben gerettet werden können.
Da ist - allen harten Einschränkungen zum Trotz - die Notwendigkeit, für (hoffentlich nur) vie bis sechs Wochen zur Couch-Potato zu werden, noch ein vergleichsweise geringes Opfer.