Diese Maßnahmen treten mit Beginn des 18. März 2020 in Kraft.
Das wirtschaftliche insgesamt Leben aber soll weitergehen. Deshalb sollen Handwerk, Betriebe und Industrie nach Möglichkeit weiter arbeiten.
„Wir wollen mit dieser Maßnahme des Infektionsschutzes die Bürgerinnen und Bürger schützen und vor allem versuchen wir, parallel Zeit zu gewinnen, um erweiterte Behandlungsmaßnahmen und Kapazitäten in den Krankenhäusern aufzubauen“, so Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling.
Kolling leitet den Krisenstab im Saarland und koordiniert gemeinsam mit den anderen Ressorts in der Landesregierung sowie den Gesundheitsbehörden, den Ärzten und Gesundheitseinrichtungen die Vorsorgemaßnahmen.
Um die weitere Ausbreitung des Virus im Saarland zu verlangsamen, werden Veranstaltungen und Ansammlungen ab Mittwoch landesweit untersagt. Private Kontakte in privaten Wohnräumen sind nicht verboten, sollen aber nach Möglichkeit in größeren Gruppen unterbleiben.
Von Privatparties wird dringend abgeraten!
Dies gilt auch für den Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die lediglich der Freizeitgestaltung dienen. Sportheime sind geschlossen zu halten, ebenso Sport- und Spielplätze und auch Zusammenkünfte in Kirchen und Glaubensgemeinschaften sollen ausgesetzt bleiben. Auch Zoos, Tanzschulen, Messen und Wettannahmestellen sind geschlossen.
Zudem wird ebenfalls ab Mittwoch die Öffnung von Ladengeschäften und im Einzelhandel untersagt;
Ausnahmen gelten lediglich für Läden, die bedarfsnotwendig sind. Getränkemärkte, Bau- und Gartenmärkte, Apotheken und Drogerien bleiben offen. Ebenso sind ausgenommen alle Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe.
„Um den Besucherstrom in Lebensmittelgeschäften zu reduzieren, wurden parallel auch die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet: werktags kann von 6 bis 22 Uhr und an Sonntagen und Feiertagen von 10 bis 15 Uhr geöffnet bleiben“, so Kolling
Der Gesundheitsstaatsekretär weist darauf hin, dass weltweit, deutschlandweit und saarlandweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation besteht. Es sei mit einer starken Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch im Saarland zu rechnen.
Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehe, müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen
Im Einzelnen treffen die Verbote, Untersagungen und Einschränkungen die Gastronomie und den Einzelhandel, für den nur geringe Ausnahmen definiert werden. Betroffen sind auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Insbesondere für Restaurants, Hotels und Gastronomie gibt es Auflagen: Abstandsregelungen für Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise sind verpflichtend. Restaurants und Speisegaststätten dürfen generell frühestens um 6 Uhr öffnen und müssen um 18 Uhr schließen. Die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung ist jedoch jederzeit möglich.
Kolling bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese harten Maßnahmen, die in dieser Situation unabdingbar sei. „Uns ist bewusst, dass dies ein harter Einschnitt ist, aber Sicherheit und Gesundheitsschutz im täglichen Leben gehen vor“, so Kolling. Er unterstreicht: „Die heute auf den Weg gebrachten Regelungen dienen insbesondere dem Zweck, die Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage auch von der derzeit noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln.“ Eine zeitlich langsamere Ausbreitung habe den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungssysteme für die Bevölkerung über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden könnten.
Kolling sagt dazu: „Bei all den genannten Einrichtungen, Treffpunkten und Institutionen ist davon auszugehen, dass es dort zu Ansammlungen einer größeren Zahl von Personen kommt – und damit unweigerlich zu näherem Körperkontakt.“ Es sei daher angezeigt gewesen, dieses alles gänzlich zu untersagen, weil im Falle einer bloßen Beschränkung in der Realität eine Übertragung des Erregers nicht verlässlich unterbunden werden könne. „Im Hinblick auf die Gesundheitssicherung unserer Bevölkerung müssen wir diesen Überlegungen mit der Allgemeinverfügung Rechnung tragen!“
Auf einen Blick
Veranstaltungen und Versammlungen werden saarlandweit untersagtGeschlossen werden sämtliche Einrichtungen die der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Kinos, Bars und Clubs, Sport- und Spielplätze, Shishabars, Fitnessstudios, Bibliotheken, Zoos) und Ladengeschäfte jeder Art.
Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Post, Gartenbau- und Tierbedarf, Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe, Reinigungen, Baumärkte, Tierfutterhandel, Tankstellen und der Online-Handel.
Krankenhäuser müssen Besuchsverbote oder entsprechende Einschränkungen aussprechen