Kinderschutz wird im Saarland groß geschrieben: Schon mit den Programmen "Frühe Hilfen" und "Keiner fällt durch's Netz" haben wir in den vergangenen Jahren Standards gesetzt. Diese Initiativen sind zwischenzeitlich von allen anderen Bundesländern übernommen wurden und heute selbstverständlich.
Mit der Erweiterung des Hilfeangebotes der Kindertraumaambulanz für missbrauchte Kinder setzen wir nun im Saarland einen weiteren neuen Meilenstein. Dauerhafte Schädigungen können frühzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingesetzt werden. Diese Hilfeleistung ist enorm wichtig und notwendig, das zeigt auch die hohe Nachfrage.
Der Missbrauch von Kindern und die Gewalt gegen Kinder sind schlimmste Verbrechen. Körperliche Verletzungen und tiefstes seelisches Leid sind Folgen, die viele dieser Kinder ein Leben lang mit sich tragen und die niemals wirklich heilen.
Umso dankbarer bin ich, auch als der kinderpolitische Sprecher meiner Fraktion im saarländischen Landtag und als Sozialpolitiker, dass mit dem ersten Glockenschlag des neuen Jahres 2021 ein neues Projekt startet: Zur Abklärung einer psychotherapeutischen Behandlungsbedürftigkeit können ab dem 1. Januar 2021 statt bis dahin fünf nunmehr acht sogenannte „probatorische Sitzungen“ durchgeführt werden.
Damit wird die wichtige Arbeit der Kindertraumaambulanz gestärkt, die 2019 in den SHG-Kliniken an den Standorten Saarbrücken, Merzig, St. Wendel und Kleinblittersdorf ins Leben gerufen wurde.
Mit der Einrichtung der Kindertraumaambulanz und der bevorstehenden Ausweitung des Angebotes hat die Landesregierung eine Hilfeleistung durch psychologische Diagnostik und psychotherapeutische Behandlung möglich gemacht, die wirklich auch frühzeitig einsetzen kann.
„Das Saarland ist damit das erste Bundesland, das ein solches Hilfsangebot vorhält", betont Familienministerin Monika Bachmann (CDU) und ergänzt, dass nach den nunmehr acht probatorischen Sitzungen mit den für diesen sensiblen Bereich ganz speziell qualifizierten Therapeuten die Hilfe und die Unterstützung keineswegs enden: "Sofern im Anschluss an diese Sitzungen eine Akuttherapie erforderlich werden sollte, können außerdem weitere zehn Sitzungen in Anspruch genommen werden“, so Familienministerin Monika Bachmann.
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