Sonntag, 9. Mai 2021

Digitale Teilhabe: Saarland unterstützt Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur Verbesserung der digitalen Ausstattung

Das Familienministerium wird die gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Saarland bei der Erweiterung sowie dem Ausbau der digitalen Ausstattung mit einem Zuschuss unterstützen. Das kündigte Familienministerin Monika Bachmann an. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss des Saarländischen Landtags, Dagmar Heib, Hermann Scharf, Timo Mildau und Bernd Wegner begrüße ich diese Maßnahme ausdrücklich. 
Es muss sichergestellt werden, dass die Förderung dabei auch ganz gezielt nicht den Verwaltungen, sondern explizit den Kindern und Jugendlichen in den stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zugute kommt. Ihre Möglichkeiten der digitalen Teilhabe müssen nachhaltig verbessert und verstärkt werden.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit teilstationären und stationären Angeboten im Saarland bei der Erweiterung sowie dem Ausbau der digitalen Ausstattung mit einem Zuschuss unterstützen. Damit soll insbesondere auch die digitale Teilhabe der Kinder- und Jugendlichen gefördert werden.

„Während der Corona-Beschränkungen wurde vor allem in Kinder- und Jungendwohngruppen deutlich, dass die technischen Ausstattungen ausgebaut werden müssen. Durch den Ausbau können Kindern und Jugendlichen Online-Beschulungen ermöglicht, digitale Kommunikationswege erweitert sowie das Lernfeld ‚adäquater Umgang digitaler Medien‘ im pädagogischen Alltag bearbeitet werden. Durch die Finanzierung meines Hauses soll diese technische Ausstattung der Einrichtungen verbessert werden“, erklärt Familienministerin Monika Bachmann.

Insgesamt steht eine Fördersumme von 94.000 EUR zur Verfügung. Die pauschalen Zuwendungen sollen auf Antrag erfolgen. Hierbei gelten die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Ausgenommen von der Pauschalfinanzierung sind private Träger sowie Kindertageseinrichtungen. Die Finanzierung richtet sich nach der Einrichtungsgröße beziehungsweise der Platzzahl und soll einmalig aus den Landesmitteln bezahlt werden. Somit ergeben sich folgende Finanzierungsgrößen:














Dazu betont Bachmann abschließend: „Wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir allen Kindern und Jugendlichen einen guten Start und ein gutes Aufwachsen ermöglichen. Umso mehr freue ich mich über die Möglichkeit zur Verbesserung der technischen Ausstattung in den Kinder- und Jungendwohngruppen!“

Das Landesjugendamt wird die betroffenen, gemeinnützigen Einrichtungen mit einem Schreiben über die Modalitäten der pauschalen Zuwendung informieren.


Hintergrund:

Saarlandweit werden in gemeinnütziger Trägerschaft fast 2.300 Kinder und Jugendliche durch 36 Facheinrichtungen in deren hoch differenzierten Angeboten der teil- und vollstationären Erziehungs- und Eingliederungshilfe sowie der Pflege und Rehabilitation betreut, versorgt und gefördert. Diese Maßnahmen finden in Tages-, Wohn- und Familiengruppen, Erziehungs- und Pflegestellen, Einzelbetreuungsprojekten sowie Wohngemeinschaften statt.

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