Dienstag, 12. Dezember 2023

TÜV-Verband: Legalisierung von Cannabis darf keine negativen Folgen für Verkehrssicherheit haben

Berlin (ots) Die Ampelkoalition plant im Januar 2024 Cannabis zu legalisieren. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls über Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung abgestimmt werden. Diese sehen vor, die Regeln für die Fahreignung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten anzugleichen. TÜV-Verband legt Positionspapier vor.Der TÜV-Verband steht der geplanten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung kritisch gegenüber. Die nach dem Beschluss im Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen erwecken den Eindruck, als würde Gefährdung durch Cannabisfahrten bewusst in Kauf genommen werden. Die bereits geltenden Regelungen hätten sich bewährt, so der TÜV.

"Die Verkehrssicherheit ist ein essenzielles Gut, das nicht durch übereilte gesetzliche Änderungen gefährdet werden darf", kommentiert Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität des TÜV-Verbands die geplanten Änderungen.
Er ergänzt: "Es liegt in unserer Verantwortung, Lösungen zu finden, die eine angemessene Balance zwischen gesellschaftlichen Veränderungen und der Gewährleistung einer sicheren Mobilität ermöglichen. Das Fahrerlaubnisrecht in Deutschland ist darauf angelegt, erhebliche Schäden für Leib und Leben im Straßenverkehr abzuwehren. Der Schutz von Leib und Leben der Vielen wiegt schwerer als die individuelle Freiheit des Einzelnen, Cannabis konsumieren zu dürfen. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren."

Legalisierung von Cannabis darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren

Rauschfahrten gehören zu den gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr, so der TÜV: "Daher lehnen wir den Vorschlag, eine Fahreignungsüberprüfung erst nach wiederholten polizeilich festgestellten Cannabisfahrten anzuordnen, ausdrücklich ab. Wenn die Überprüfung der Fahreignung erst nach der zweiten Fahrt unter Cannabis erfolgt, könnten viele ungeeignete Fahrer weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen. Dadurch würden sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Einen solchen Freischuss darf es für Verkehrsgefährder nicht geben!"


Anstatt falsche Signale zu senden: Strenge Grenzwerte bei Rauschfahrten!

Der TÜV verbindet seine Kritik mit klaren Forderungen:
"Für mehr Verkehrssicherheit brauchen wir niedrige Grenzwerte. Mit der Idee einer Grenzwerterhöhung bei Cannabis sendet die Ampelkoalition ein völlig falsches Signal an Autofahrerinnen und Autofahrer. Eine solche rechtliche Änderung ist mit der Vision Zero nicht zu vereinen. Anstatt die Vorgaben für Cannabisfahrten zu verringern, sollten die Regelungen für Alkoholfahrten verschärft werden. Wir fordern bereits seit Jahren, den Alkoholpromillewert zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung von 1,6 auf 1,1 Promille zu reduzieren.
Diese Maßnahme würde einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten, denn ab 1,1 Promille gelten Fahrende als absolut fahruntüchtig."

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie im Positionspapier des TÜV unter https://ots.de/kYCjuS

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