Sonntag, 21. April 2024

Abschaffung des § 218 wäre ein Dammbruch - der Vorschlag ist inakzeptabel und muss notfalls gerichtlich gestoppt werden!

Unsere CDU-Landtagsfraktion Saar kritisiert den Vorschlag einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission, das Schwangerschaftsrecht zu reformieren, insbesondere Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben und Schutzvorschriften abzuschaffen. Als Beauftragter für Kinderschutz unserer Fraktion bin ich mit meiner Kollegin Dagmar Heib, der rechtspolitischen Sprecherin und Beauftragten für Familienpolitik unserer CDU-Fraktion einer Meinung:
Sollte sich die Ampel-Koalition den Vorschlag, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen generell straffrei zu stellen, zu eigen machen, spreche wir uns dafür aus, dass die Union dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagt. Schon durch das Einsetzen einer unausgewogen besetzten Expertenkommission bohrt die Ampel den längst befriedeten Kulturkampf ohne Not wieder auf und riskiert damit eine gefährliche Spaltung der Gesellschaft. Die bisherige Regelung in Deutschland bezüglich Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 218 Strafgesetzbuch ist eine kluge Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert und zugleich das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.


Abtreibungen sind in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft längst straffrei möglich. Sich beraten zu lassen und drei Tage abzuwarten, ist zum Schutz des Ungeborenen aus unserer Sicht nicht zu viel verlangt.
Jede werdende Mutter befindet sich in einem emotionalen Ausnahmezustand und keine Frau macht sich diese Entscheidung leicht für oder gegen ihr Kind. Diese beeinflusst ihr ganzes späteres Leben.

Die von der Ampel eingesetzte Kommission hat sich in ihrem Bericht wenig mit der sehr klaren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt. Die schwere Bedeutung der Grundrechtsgüter, die es hier abzuwägen gilt, verlangt zumindest eine ernsthafte verfassungsrechtliche Analyse.
Gerade in verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Hinsicht ist der Bericht beschämend. Mit diesen Empfehlungen wird die grundrechtliche Verpflichtung des Staates missachtet, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen.

Menschenwürde kommt bereits dem ungeborenen Menschen zu. Deshalb sprechen wir uns klar gegen die Streichung von Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch aus, erkennen aber an, dass Defizite im medizinischen Angebot für Schwangerschaftsabbrüche, dort wo sie bestehen, verbessert werden sollten.
Mit einer Legalisierung würden wir uns die Möglichkeit nehmen, den Schutz des werdenden Lebens im Rahmen der Beratungspflicht zur Sprache zu bringen.


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