In den vergangenen Wochen waren wir als Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion im Rahmen unserer Halbzeitbilanz-Tour auf vielen Plätzen in unserem Land unterwegs und hörten zu, was den Menschen auf den Nägeln brennt. Dabei wurde überaus oft ein Wunsch ganz konkret genannt und mit Hoffnungen an die CDU verknüpft: Mehr Sicherheit auf Straßen und Plätzen.
Die CDU hat in den zurückliegenden Monaten immer wieder ganz konkrete Vorschläge gemacht, die jedoch von der roten Ampel immer wieder abgelehnt wurden. Erst als der öffentliche Druck nach den schlimmen Vorfällen unter anderem in Solingen zu groß wurde, hat die Ampel den Anschein des Handelns erweckt und ein sogenanntes Sicherheitspaket beschlossen. Doch schon vor der Verabschiedung im Bundestag wurden immer mehr der ursprünglich geplanten Maßnahmen gestrichen oder eingeschränkt - und zwar so weit, dass die Union hier nicht mehr zustimmen konnte.
Nun wurden auch Teile dieses sogenannten Sicherheitspakets im Bundesrat gestoppt - und das aus guten Gründen, wie auch Anja Wagner-Scheid, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin unserer CDU-Landtagsfraktion, deutlich macht:
„Das Sicherheitspaket der Ampel ist völlig ungenügend und Lichtjahre entfernt von dem, was der Bundeskanzler und die Ampel nach den Terroranschlägen von Mannheim und Solingen im Sommer versprochen haben. Im Bereich der Migration ist keine einzige Maßnahme enthalten, die den Zuzug von nicht berechtigten Asylbewerbern wirksam begrenzt, insbesondere keine Zurückweisung an den Grenzen. Gleichzeitig hat die Ampel die Initiativen der Union im Bundestag mit Geschäftsordnungstricks ausgehebelt, offenbar aus Angst, dass FDP-Abgeordnete den Unionsinitiativen zustimmen könnten."
Für uns als CDU besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf an diesem Sicherheitspaket. Wir hoffen deshalb, dass es im Vermittlungsausschuss gelingt, die erforderlichen Nachbesserungen durchzusetzen. Dazu zählt insbesondere auch die Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung, die auch die Ermittlungsbehörden einfordern und die für die Fahndung immens wichtig sind.
Die IP-Adresse der zur Tatbegehung genutzten Internetverbindung ist oft der einzige vorliegende Ermittlungsansatz zur Identifizierung eines unbekannten Täters, nicht nur bei im Internet begangenen Straftaten. Wenn diese IP-Adresse mangels Speicherung keinem Anschlussinhaber zugeordnet werden kann, kann die Tat nicht aufgeklärt werden. Ohne Regelung einer Mindestspeicherfrist sind Ermittlungserfolge vom Zufall abhängig.
Deshalb ist es völlig unverständlich, dass sich die Ampel bislang unbeirrbar weigert, die zulässige IP-Adressdaten-Speicherung einzuführen. Die Ermittlungsbehörden weisen seit Langem darauf hin, dass Straftaten wie Kinderpornografie im Internet mit einem Quick-Freeze-Verfahren nicht effektiv verfolgt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Ampel hier wieder zaudert.“
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