Der Rechtsstaat steht und fällt mit seiner Durchsetzungsfähigkeit. Das gilt ganz besonders dort, wo es um den Schutz der öffentlichen Sicherheit geht. Die Antworten der SPD-Alleinregierung auf zwei parlamentarische Anfragen unserer CDU-Landtagsfraktion Saarland haben nun ein gravierendes Problem offengelegt: Die Landesregierung verfügt über keine systematische Kenntnis darüber, welche vollziehbar ausreisepflichtigen Personen im Saarland straffällig geworden sind. Eine belastbare Schnittmenge dieser beiden Personengruppen existiert schlicht nicht.
Das ist kein Randthema – sondern ein ernstes strukturelles Vollzugsdefizit.
"Fehlende Daten – fehlende Priorität"
Ohne verlässliche Daten kann der Staat nicht gezielt handeln. Genau darauf hat mein Kollege Sebastian Schorr (MdL, CDU), Mitglied im Innenausschuss des Landtages, hingewiesen.
Wenn Rückführungen sicherheitsorientiert priorisiert werden sollen, braucht es zunächst eine klare Kenntnislage. Dass die Landesregierung den dafür notwendigen Aufwand offenbar scheut, zeigt vor allem eines: Rückführungen genießen bei der SPD-geführten Landesregierung keine politische Priorität.
Dabei ist wichtig zu betonen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zuständigen Behörden leisten engagierte und verantwortungsvolle Arbeit. Das Problem ist nicht ihr Einsatz, sondern die fehlende personelle und organisatorische Ausstattung. Ohne klare Schwerpunktsetzung bleibt Verwaltungshandeln zwangsläufig reaktiv – statt vorausschauend.
Früher handeln – nicht erst nach mehreren Straftaten
Auch aus Sicht der Justiz besteht dringender Handlungsbedarf. Mein Kollege Christopher Salm, Mitglied im Justizausschuss, macht deutlich:
Zwar erfolgen Abschiebungen vereinzelt direkt aus der Haft, doch dieser Ansatz greift zu kurz. Es kann nicht richtig sein, erst dann zu reagieren, wenn sich Straftaten bereits häufen und eine Inhaftierung erfolgt ist.
Gerade bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen muss nach der ersten schweren Straftat – etwa bei Körperverletzungsdelikten – unverzüglich eine aufenthaltsrechtliche Priorisierung greifen. Die Ausreisepflicht besteht in diesen Fällen bereits. Ein früheres Handeln schützt nicht nur potenzielle Opfer weiterer Straftaten, sondern entlastet auch die Justizvollzugsanstalten in Saarbrücken und Ottweiler.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um integrierte Familien oder langjährig rechtstreu lebende Menschen. Es geht um Personen, die trotz bestehender Ausreisepflicht strafrechtlich auffällig werden. Diese klare Differenzierung ist notwendig, damit staatliches Handeln nachvollziehbar und gesellschaftlich akzeptiert bleibt.
Andere Länder zeigen, dass es besser geht
Dass ein konsequenteres Vorgehen möglich ist, zeigen andere Bundesländer. In Bayern arbeitet beim Landesamt für Asyl und Rückführungen eine spezielle Taskforce für straffällig gewordene Ausländer. Dort werden Fachkräfte verschiedener Behörden gebündelt, um Fälle frühzeitig zu identifizieren, rechtlich zu priorisieren und Rückführungen systematisch vorzubereiten – nicht erst am Ende einer Haft, sondern so früh wie rechtlich möglich.
Ein solcher ressortübergreifender Ansatz fehlt im Saarland bislang vollständig.
Klare Forderung der CDU-Fraktion
Die CDU-Landtagsfraktion fordert daher ein umfassendes Maßnahmenpaket:
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eine systematische Erfassung der Schnittmenge von Ausreisepflicht und Straffälligkeit,
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eine klare politische Priorisierung des Themas Rückführung,
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eine personelle und organisatorische Stärkung der zuständigen Behörden,
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sowie die Einrichtung einer spezialisierten Taskforce für straffällig gewordene vollziehbar ausreisepflichtige Personen in enger Zusammenarbeit mit Bundesbehörden.
Rückführung ist keine Randaufgabe, sondern eine Kernaufgabe des Rechtsstaats. Wer Sicherheit ernst nimmt, muss handeln, bevor sich Straftaten häufen – und nicht erst dann, wenn es zu spät ist.
Hintergrund
Die beiden Antworten der SPD-Alleinregierung können Sie hier selbst nachlesen:
Abschiebung ausreisepflichtiger Personen, insbesondere Straftäter, im Saarland — Stand 1. Oktober 2025 (Drucksache 17/1991)
Belegung und Unterbringung im saarländischen Justizvollzug – Entwicklung der Haftzahlen. Personalsituation und Kapazitäten in den Einrichtungen Saarbrücken, Ottweiler und Merzig
(Drucksache 17/1992)


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