Donnerstag, 30. Mai 2013

Willkür im Eppelborner Gemeinderat: Bürgermeisterin droht Ratsmitglied mit Rauswurf

Kaum zu glauben:
Fast 45 Jahre musste ich alt werden, bis mir erstmals eine Lehrerin damit drohte, mich vor die Tür zu werfen.


Doch Spaß beiseite. Was sich gestern im Eppelborner Gemeinderat abspielte, hat mich tatsächlich sprachlos gemacht. 
Bürgermeisterin Müller-Closset legte eine Willkür an den Tag, wie sie vielleicht in einer Bananenrepublik üblich sein mag, nicht jedoch gegenüber einem gewählten Ratsmitglied im Kommunalparlament unserer Gemeinde.
 

Noch während ich - nach einer ordentlichen Wortmeldung  - das Rederecht in der gestrigen Sitzung hatte, schnitt sie mir regelrecht das Wort ab und drohte mir an, mich des Saales verweisen zu wollen.
Der Grund dafür ist mir noch immer schleierhaft und dürfte auch Frau Bürgermeisterin bei ernstem Nachfragen in erhebliche Erklärungsnöte bringen.




Der Ausschluss eines Ratmitglieds aus einer laufenden Sitzung ist vom Gesetzgeber als ultima ratio vorgesehen - als letzte Möglichkeit, wenn sich ein Ratsmitglied in erheblichem Maße und dauerhaft daneben benimmt und nachhaltig "einen gedeihlichen Fortgang der Beratung und Abstimmung erschwert oder gar unmöglich macht" (Quelle: jurawelt.com) - und selbst dann bedarf es zunächst eines dreimaligen Ordnungsrufes.

Das alles war nicht der Fall.
Im Gegenteil: Unterbrechungen meines Diskussionsbeitrags durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden wurden von der Bürgermeisterin nicht kritisiert und selbst ein erheblich ungebührliches Verhalten im Zuschauerraum wurde erst nach Aufforderung und Protest durch den Vorsitzenden der CDU/FDP-Fraktionsgemeinschaft, Berthold Schmitt, unterbunden.

Dass Ratsmitglieder der Sitzung verwiesen werden, wenn sie nicht der gleichen Meinung sind wie eine Bürgermeisterin, ist in unserem Rechtsstaat nicht vorgesehen. Wenn also jemand besagten "gedeihlichen Fortgang der Beratungen" unmöglich gemacht hat, so war es Frau Bürgermeisterin höchstpersönlich:
Ihr Verhalten machte es der gesamten CDU/FDP-Fraktionsgemeinschaft unmöglich, am weiteren Sitzungverlauf teilzunehmen.


Kritische Äußerungen sind im Gemeinderat nicht nur erlaubt, sondern eine ganz grundsätzliche Pflicht, wenn ein Ratsmitglied bei einer Vorlage erhebliche Bedenken hat.
 

Ich halte den gesamten Vorgang für ungeheuerlich, ich lasse mich nicht als dumm bezeichnen und ich behalte mir weitere Schritte ausdrücklich vor.
Eines ist nach dieser Sitzung klar: Ich erwarte umgehend eine förmliche, persönliche Entschuldigung der Bürgermeisterin.



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