In dieser Woche trat der Landtag zu seiner neunten Sitzung in diesem Jahr, der 18. Sitzung in der laufenden Legislaturperiode zusammen. Mit dem Tragen einer weißen Rose haben wir Abgeordnete an das Gedenkjahr für Willi Graf und seinen Widerstand gegen das NS-Regime erinnert. Im Gedenken an die Opfer und den Widerstand im Nationalsozialismus ging es darum, ein starkes Zeichen zu setzen und gegen den Missbrauch der weißen Rose anzugehen. Deutschland und das Saarland dürfen nie mehr rassistischen, antisemitischen, die Menschenwürde missachtenden Ideologien folgen.
Neben den wichtigen Themen Digitalisierung und Demenz stand unter anderem auch die erste Lesung eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften auf der Tagesordnung. Hinter dieser wenig aussagekräftigen Überschrift verbirgt sich jedoch eine wichtige gesetzliche Änderung:
Ich selbst habe in der Plenardebatte für meine Fraktion das Wort zu einem wenig durchdachten und schlecht recherchierten Antrag der AfD zum Thema "Straßenausbaubeiträge" ergriffen.
Meine Rede können Sie sich in unserem Video anschauen:
Neben den wichtigen Themen Digitalisierung und Demenz stand unter anderem auch die erste Lesung eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften auf der Tagesordnung. Hinter dieser wenig aussagekräftigen Überschrift verbirgt sich jedoch eine wichtige gesetzliche Änderung:
Die große Koalition aus CDU und SPD um saarländischen Landtag will nämlich eine Personengruppe besser absichern, die immer wieder den Kopf für uns und unsere Gesellschaft hinhalten und sich deshalb auch auf besondere Fürsorgepflicht des Staates verlassen können müssen.
Beamtinnen und Beamte von Polizei, Justizvollzugs- oder Justizdienst werden durch ihre dienstliche Tätigkeit oder aufgrund ihrer beruflichen Stellung immer wieder und zunehmend Opfer von gewalttätigen Übergriffen. Der ihnen hieraus entstehende Schmerzensgeldanspruch kann häufig aber insbesondere wegen fehlender Liquidität des Schädigers nicht durchgesetzt werden. Aus diesem Grund soll den Dienstherren eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, im Falle einer erfolglosen Vollstreckung beim Schädiger, die titulierte Zahlungsforderung zu übernehmen. Mit der ersten Lesung dieses Gesetzes haben wir in dieser Woche diese sogenannte Erfüllungsübernahme auf den Weg gebracht.
Ich selbst habe in der Plenardebatte für meine Fraktion das Wort zu einem wenig durchdachten und schlecht recherchierten Antrag der AfD zum Thema "Straßenausbaubeiträge" ergriffen.
Meine Rede können Sie sich in unserem Video anschauen: