Symbolbild. Foto: Bruno Glätsch auf Pixabay |
Nach den Erhöhungen der letzten Jahre liegt die Gemeinde Eppelborn mit einem Hebesatz von 300 Prozent bei der Grundsteuer A, die für unbebaute Grundstücke anfällt, sowie mit einem Hebesatz von 420 Prozent bei der Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) nur noch leicht unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 339 Prozent (Grundsteuer A) und 472 Prozent (Grundsteuer B).
Das rot-rot-grün-regierte Berlin kassiert übrigens mit einem gigantischem Hebesatz von 810 (!) Prozent für die Grundsteuer B am meisten von den Grundstückeigentümern. Auf Platz zwei liegt Bremen mit einem Hebesatz von 687 Prozent. Der durchschnittliche Hebesatz saarländischer Kommunen von 439 Prozent wirkt dagegen doch relativ bescheiden. (Quelle: Statistisches Bundesamt/destatis)
Über die Gewerbesteuer nahmen die Gemeinden in Deutschland im vergangenen Jahr 55,8 Milliarden Euro ein. Das ist ein Plus von 5,6 Prozent. Hier lag das Saarland bei den Flächenländern mit einem Anstieg der Einnahmen um 11,4 Prozent auf Platz 2 bundesweit hinter unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz (plus 12,1 Prozent). Bei den Stadtstaaten hatte Hamburg den höchsten Anstieg mit einem Plus von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2017.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Eppelborn liegt bei 425 Prozent und damit um 23 Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt, der bei 402 Prozent liegt.
Um die Neuverschuldung im kommunalen Haushalt abzubauen musste in den vergangenen Jahren die Einnahme-Situation auch in der Gemeinde Eppelborn verbessert werden. Ein probates Mittel hierfür ist natürlich immer auch die Erhöhung von Steuern und Gebühren.
Allerdings ist es wichtig, dass sich sowohl die Verwaltungsspitze im Rathaus als auch die Mitglieder des Gemeinderates, die letztlich die Entscheidung zu treffen haben, immer darüber im Klaren sein, dass das Wort "Einnahmeverbesserung" letztlich ein Euphemismus dafür ist, dass man Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet und ihnen - umgangssprachlich - in die Tasche greift.
Es ist deshalb um so wichtiger, dass die Kommunalpolitik immer auch die Ausgabenseite im Blick hat. Denn während beispielsweise durch Investitionen in die Infrastruktur, also in Hallen, Bürgerhäuser, Straßen usw. in der Regel zumindest ein vorläufiger Gegenwert entsteht, sind die Kosten für Verwaltung, für Gutachten oder auch für ein Zentrumsmanagement in erster Linie konsumtive Ausgaben, die immer genau beobachtet werden müssen. Notwendigkeit und Kosteneffizienz müssen geprüft, Synergieeffekte und Einsparmöglichkeiten gesucht werden.