In dieser Frage sind sich CDU und SPD im Saarland einig und brachten deshalb in der gestrigen Plenarsitzung des saarländischen Landtages einen Gesetzentwurf ein, der die Öffnung an Sonn- und Feiertagen einschränkt.
Verkaufsoffene Feiertage wird es im Saarland demnach künftig nicht mehr geben. Verkaufsoffene Sonntage hingegen bleiben bis zu einer Anzahl von maximal vier Sonntagen im Jahr möglich, jedoch nur auf Genehmigung der zuständigen Ortspolizeibehörde. Zudem muss entweder ein besonderer Anlass den zeitlichen und örtlichen Umfang der Sonntagsöffnung rechtfertigen oder ein öffentliches Interesse der Gemeinde oder eines Ortsteils für die Sonntagsöffnung vorliegen.
Von der Regelung unberührt bleiben allerdings auch weiterhin Bäckereien und Konditoreien oder beispielsweise auch Blumenläden. Den Gesetzentwurf, der in erster Lesung gestern beschlossen wurde, finden Sie hier:
Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Saarland
Die Antragsbegründung für die CDU-Landtagsfraktion übernahm Marc Speicher MdL, Landesvorsitzender der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA):