Seit heute gilt die Impfpflicht gegen Masern. Ich begrüße es als kinderpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes, aber auch ganz persönlich als Familienvater ausdrücklich, dass der Bundestag sich zu dieser Entscheidung durchgerungen hat. Die Masern sind eine Krankheit, die schwerwiegende Folgen haben kann. Ihr Vormarsch muss gestoppt werden.
Konkret bedeutet die Impfpflicht, dass ab heute, dem 01. März 2020 sowohl die Kinder als auch das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, Tagesmütter, medizinisches Personal sowie Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften eine Impfung nachweisen müssen. Können oder wollen sie diesen Nachweis nicht erbringen, so droht der Ausschluss beispielsweise aus der Kindertagesstätte sowie darüberhinaus Bußgelder in einer Höhe von von bis zu 2500 Euro.
Die Masern gehören zu den ansteckendsten Viruserkrankungen überhaupt. Sie werden in erster Linie durch Tröpfcheninfektion, also beispielsweise beim Niesen oder auch bei "feuchter Aussprache" übertragen.
Für Masern-, Mumps-, Röteln- sowie Varizelleninfektionen und deren Komplikationen steht keine spezifische Therapie zur Verfügung. Daher kommt der Schutzimpfung überragende Bedeutung zu.
Rund zwei Prozent der Bevölkerung können aus verschiedenen (medizinischen) Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden. Das betrifft Neugeborene bis ins Alter von neun Monaten, es betrifft ältere (multimorbide) Menschen, chronisch Erkrankte sowie Schwangere. Diese Menschen sind auf hohe Impfquoten in ihrem Umfeld angewiesen.
Der Staat tut also gut daran, sie durch eine Impfpflicht zu schützen und somit der staatlichen Daseinsvorsorge ein weiteres Mosaikstück hinzuzufügen.