Donnerstag, 18. Juni 2020

Gesetzesänderung soll Entscheidungsfähigkeit kommunaler Gremien auch in Krisensituationen sicherstellen

Raphael Schäfer (links im Bild) begrüßt als innenpolitischer Sprecher
die Möglichkeit, dass kommunale Gremien in Ausnahmesituationen
auch digital tagen und Entscheidungen treffen können. "Das stärkt die
kommunale Selbstverwaltung und auch die Rechte unserer- Orts-,
Gemeinde- und Stadträte sowie der Kreistagsmitglieder und der
Mitglieder der Regionalverbandsversammlung", betont Schäfer.
Das Saarland könnte schon kommende Woche einen riesengroßen Schritt bei der digitalen Gremienarbeit in unseren Städten und Gemeinden machen. Heute wurde im Innenausschuss des Landtages ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetz diskutiert, der das Saarland bundesweit zu einem Vorreiter machen würde. Kommende Woche entscheidet nun der Landtag.

Für die innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion, Raphael Schäfer und Petra Berg, ein wichtiger Schritt: „Mit der Gesetzesänderung sind wir im Saarland Vorreiter in Sachen digitaler Gremienarbeit auf kommunaler Ebene. Die geplanten Neuerungen geben den Stadt- und Gemeinderäten in Notsituationen die Möglichkeit, ihre Sitzungen als Videokonferenzen durchzuführen und Beschlüsse rechtssicher herbeizuführen. So kann sichergestellt werden, dass auch in außerordentlichen Notlagen wie beispielsweise in der aktuellen Corona-Krise die notwendigen demokratischen Entscheidungsstrukturen in den Kommunen als Selbstverwaltungskörperschaften aufrechterhalten und die Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Räte vor Ort gewährleistet werden können.”  

Neben der Regelung, Ratssitzungen als Videokonferenzen durchführen zu können, eröffnet die geplante Änderung des KSVG laut Schäfer und Berg auch die Möglichkeit, einen Notausschuss zu bilden, auf den die Stadt- und Gemeinderäte alle Entscheidungen, bei denen es sich grundsätzlich um vorbehaltene Ratsangelegenheiten handelt, zur Beratung und Beschlussfassung übertragen können. Selbstverständlich würden die Regelungen auch für die Landkreisebene und Ortsräte gelten, die zukünftig Videokonferenzen in Krisenzeiten durchführen könnten. 

„Bereits im Vorfeld haben die Koalitionsfraktionen sehr vertrauensvoll die geplanten Änderungen des KSVG mit Vertretern von SSGT und LKT erörtert. Wesentliche Änderungswünsche der kommunalen Seite sind in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Der Gesetzentwurf der Regierung ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion daher absolut zu begrüßen”, erläutern beide.