Für uns als Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion war klar: Die Vereine im Saarland brauchen unsere Unterstützung! Deshalb haben wir mit dem Nachtragshaushalt ein echtes Hilfsprogramm auf den Weg gebracht. Das Ergebnis: „Vereint helfen – Vereinshilfe Saarland“. Anfang Juli wurde dieser einmalige Rettungsschirm für saarländische Vereine gestartet, rund 10 Millionen Euro haben wir zur Verfügung gestellt werden. Die Antragstellung ist einfach, schnell und unbürokratisch.
Je nach Mitgliederzahl stehen Pauschalbeträge zur Verfügung, die im Falle besonders zu begründender Notlagen erhöht werden können.
Die Höhe der „pauschalen Finanzhilfen“ ist gestaffelt und abhängig von der Mitgliederstärke: Vereine bis 100 Mitglieder erhalten 1.500 Euro, Vereine mit 101 bis 300 Mitgliedern 2.000 Euro, Vereine von 301 bis 700 Mitgliedern 2.500 Euro, Vereine ab 701 Mitgliedern 3.000 Euro. Stiftungen erhalten einen festgelegten Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 Euro.
Bedingung ist: Die Vereine müssen vor dem 11. März 2020 gegründet und als gemeinnützig anerkannt worden sein. Bei besonders schwerwiegenden Liquiditätsengpässen kann nach Darstellung des entstandenen Schadens und nach erfolgter Einzelfallprüfung durch das zuständige Ressort eine über den Pauschalsatz hinausgehende Hilfe gewährt werden (bis maximal 10.000 Euro).
Sämtliche Anträge sind über das Portal
https://corona.saarland.de/DE/service/vereinshilfe.html zu stellen. Im Verfahren werden Sportvereine vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Kulturvereine vom Ministerium für Bildung und Kultur, Sozialvereine vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und Umweltvereine vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betreut. Für alle übrigen Vereine ist die Staatskanzlei zuständig. Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch das jeweils zuständige Ministerium.
Für Timo Mildau und mich als jugend- bzw. kinderpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ist es wichtig, dass auch die Kinder- und Jugendarbeit im Saarland gerade wegen der pandemie-bedingten Einschränkungen ebenfalls gestärkt wird. Deshalb rufen wir gemeinsam dazu auf, dass auch die jugendpflegetreibenden Vereine, die Jugendverbände und auch Initiativen junger Leute nicht nur die Vereinshilfe nutzen, sondern darüber hinaus auch die erhöhten Fördersätze für Freizeiten, die nun auch für Tagesfreizeiten in Anspruch genommen werden können.
Die entsprechenden Antragsformulare für Freizeiten, für Bildungsmaßnahmen und für die Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen hier zum Download bereit:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen