Sonntag, 8. März 2026

Bundestag stimmt künftiger Bejagung des Wolfes zu: Ein wichtiger Schritt für Weidetierhaltung, Kulturlandschaft und ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement

Der Deutsche Bundestag hat in der zurückliegenden Woche eine wichtige Entscheidung getroffen: Der Wolf wird künftig in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Damit wird erstmals eine rechtlich klare Grundlage für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland geschaffen. Dieser Schritt war aus meiner Sicht längst überfällig.

Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist zweifellos ein Erfolg des Artenschutzes. Doch gleichzeitig hat die zunehmende Ausbreitung der Population in vielen Regionen zu erheblichen Konflikten geführt – insbesondere für unsere Weidetierhalter. Allein im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 4.300 Nutztiere bei mehr als 1.100 Übergriffen durch Wölfe getötet oder verletzt

Für die betroffenen Landwirte bedeutet das nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern häufig auch eine enorme psychische Belastung. Wer einmal ein gerissenes oder schwer verletztes Tier gesehen hat, weiß, dass hinter diesen Zahlen reale Schicksale stehen.

Gerade deshalb war eine Anpassung des Rechtsrahmens notwendig.

Wolf künftig Teil des Jagdrechts

Mit der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung wird der Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Gleichzeitig werden die bisherigen Sonderregelungen im Bundesnaturschutzgesetz ersetzt.
Das bedeutet jedoch ausdrücklich keine freie Bejagung. Vielmehr wird ein klar geregeltes Bestandsmanagement eingeführt. Entscheidend ist dabei der sogenannte Erhaltungszustand der Population:

  • Befindet sich die Population in einem günstigen Erhaltungszustand, müssen die Länder Managementpläne aufstellen, nach denen die Jagd auf den Wolf in einem begrenzten Zeitraum möglich ist.

  • Befindet sich der Bestand in einem ungünstigen Erhaltungszustand, können gezielte Entnahmen zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder aus überwiegendem öffentlichen Interesse erfolgen. 

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf dabei noch einmal präzisiert. So wurden unter anderem die Regelungen zu Managementplänen und zur Umsetzung durch die Länder konkretisiert, um einen praktikablen Vollzug sicherzustellen. 

Herdenschutz bleibt wichtig

Ebenso klar ist: Die Bejagung des Wolfs ersetzt nicht den Herdenschutz. Der Bundestag stellt ausdrücklich fest, dass präventive Maßnahmen wie wolfsabweisende Zäune oder Herdenschutzhunde weiterhin notwendig sind und weiterhin gefördert werden sollen.
Das ist auch richtig so. Ein funktionierendes Wolfsmanagement besteht aus mehreren Bausteinen: Herdenschutz, Monitoring, Entschädigung – und in bestimmten Situationen eben auch die Möglichkeit der Entnahme.

Bedeutung für Weidetierhaltung und Kulturlandschaft

Gerade für unsere Kulturlandschaft ist die Weidetierhaltung unverzichtbar. Schäfer, Mutterkuhhalter und andere Weidetierhalter leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege und zur Biodiversität.

Wenn diese Betriebe wegen zunehmender Wolfsrisse aufgeben, verlieren wir nicht nur landwirtschaftliche Produktion – wir verlieren auch wertvolle Lebensräume.

Deshalb ist es richtig, dass der Bundestag nun einen realistischeren und praxisnäheren Umgang mit dem Wolf ermöglicht.

Jetzt sind die Länder gefragt

Mit dem Bundesgesetz ist der rechtliche Rahmen geschaffen. Die konkrete Umsetzung liegt nun bei den Ländern.

Auch im Saarland müssen wir jetzt frühzeitig klären:

  • wie ein praktikables Wolfsmanagement aussehen kann,

  • welche Monitoring-Strukturen notwendig sind,

  • und wie wir unsere Weidetierhalter weiterhin bestmöglich unterstützen.

Mein Ziel ist klar:
Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides gehört zu unserer Kulturlandschaft – und beides muss dauerhaft miteinander vereinbar bleiben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen