Donnerstag, 20. August 2020

Bodycam-Einsatz in Wohnungen verfassungskonform möglich - CDU strebt weiterhin gesetzliche Regelung an

In vielen Gesprächen vor Ort mit unseren saarländischen Polizeibeamtinnen und -beamten wurde deutlich: Der Einsatz von Bodycams hat sich bewährt. Deshalb soll nun ihre Nutzung auch bei Einsätzen im häuslichen Umfeld rechtlich möglich gemacht werden. Heute wurde die Thematik im Innenausschuss des Saarländischen Landtages im Rahmen einer Anhörung noch einmal intensiv erörtert. Unser Innenpolitischer Sprecher Raphael Schäfer betonte vor diesem Hintergrund erneut: "Wir als CDU stehen an der Seite unserer Beamtinnen und Beamten. Eine rechtlich saubere Lösung die sich an den Vorgaben unseres Grundgesetzes orientiert ist ganz klar möglich. Und wir werden diesen Weg auch gehen!" Damit werde ein wichtiges Plus an Sicherheit auch bei Einsätzen in Wohnungen geschaffen, sagte Schäfer.

Im Rahmen der Ausstattungsverbesserungen der letzten Jahre wurden neben einer verbesserten persönlichen Schutzausrüstung für unsere Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten auch Taser und Bodycams durch das CDU-geführte Innenministerium angeschafft. Die notwendigen finanziellen Mittel hatten wir als Haushaltsgesetzgeber im Doppelhaushalt 201/2020 zur Verfügung gestellt, Innenminister Klaus Bouillon setzte die Projekte konsequent um.
Die neuen Ausrüstungsgegenstände, die mittlerweile in allen Polizeiinspektionen zur Verfügung stehen, haben sich sowohl im täglichen Polizeialltag als auch in besonderen Situationen bewährt. Schnell wurde klar, dass es insbesondere bei Einsätzen in Wohnungen zu solchen "besonderen Situationen" kommen kann, bei dem auch das deeskalierende Potenzial einer Bodycam hilfreich sein könnte. Um das möglich zu machen, brauchen wir jedoch eine glasklare gesetzliche Regelung.

Ganz neu ist die Idee nicht: Das grün-schwarz-regierte Baden-Württemberg hat vergleichbare Regelungen längst ebenso geschaffen wie die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Und auch die beiden großen saarländischen Polizeigewerkschaften DPolG und GdP fordern nicht erst seit gestern, dass der Einsatz von Körperkameras in Wohnungen ermöglicht werden soll, um durch ihre oft deeskalierende Wirkung Gefahren für unser Polizistinnen und Polizisten einzudämmen. "Gerade bei Einsätzen im häuslichen Bereich erlebt die saarländische Polizei ein hochemotionales Klima, welches schnell Solidarisierungseffekte generieren und Gewalt gegen Einsatzkräfte auslösen kann", macht die GdP aktuell in einer Pressemitteilung nochmals deutlich. Durch den Einsatz der Bodycam im Wohnbereich verspricht sich die GdP einen besseren Schutz der eingesetzten Kräfte.

Als CDU haben wir uns deshalb entschieden, bei der gesetzlichen Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung auch den Einsatz von Körperkameras in Wohnungen aufzunehmen, um Rechtssicherheit für unsere Einsatzkräfte zu schaffen.

Um möglichst rechtssicher agieren zu können, haben wir bereits Fachleute zu Wort kommen lassen und uns auch im externen juristischen Sachverstand bemüht. Heute stand uns im Rahmen einer Anhörung des Innenausschusses nun erneut ein Verfassungsrechtler Rede und Antwort. Prof. Dr. Schäfer zeigte in einer konstruktiven Diskussion Wege auf, wie der Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen verfassungskonform möglich sein könnte.
Die heute vorgebrachten Anregungen werden wir in unsere weiteren Überlegungen einfließen lassen und voraussichtlich den vorliegenden Gesetzesentwurf entsprechend korrigieren bzw. ergänzen.



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