Heute ist der Welttag der Brailleschrift. Diese Punktschrift, die umgangssprachliche Blindenschrift, trägt ganz elementar zur Teilhabe von Menschen mit Sehbehinderungen am Alltagsleben bei. Sie hat auch in Zeiten zusätzlicher elektronischer Hilfsmittel nichts an ihrer Bedeutung verloren. Genau so wenig hat auch der finanzielle Nachteilsausgleich, den das Land den Menschen mit schweren Sehbehinderungen gewährt, an Notwendigkeit verloren. Deshalb haben wir als CDU im Landeshaushalt für die Jahre 2021 und 2022 eine Erhöhung dieser Blindheitshilfe durchgesetzt und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner durch eine Gesetzesänderung noch im Dezember dafür gesorgt, dass die Erhöhung bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten konnte.
Es war eine Frage, in der wir uns bei den Haushaltsgesprächen in der CDU-Landtagsfraktion sofort einig waren: Wir stellen im Landeshaushalt die erforderlichen finanziellen Mittel bereit, um erstmals seit dem Jahr 2004 die Blindheitshilfe zu erhöhen.
Durch die Aufstockung wollen wir noch stärker den Belangen und Bedürfnissen unserer sehbehinderten Mitmenschen Rechnung tragen und ihr Leben erleichtern. Die Unterstützung der Erwachsenen steigt dabei von 438 Euro auf 450 Euro, die Hilfen für minderjährige blinde Menschen wird von 293 Euro auf 317 Euro im Monat angehoben.
Unsere Sozialministerin Monika Bachmann, unser sozialpolitischer Sprecher Hermann Scharf und auch ich als kinderpolitischer Sprecher unserer Fraktion begrüßen die Entscheidung: "Mit der Erhöhung der Blindheitshilfe tragen wir einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil zur Erleichterung der Alltagsbewältigung blinder Menschen bei".
Noch im Dezember haben wir deshalb als CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit unserem Koalitionspartner SPD das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe in den Landtag eingebracht, wo es schließlich auch mehrheitlich beschlossen wurde. Damit kann die Erhöhung wie geplant bereits zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden.
Hintergrund:
Das Blindengeld ist ein monatlicher Nachteilsausgleich für blinde Menschen. Dieser dient dazu, Ausgaben, die aufgrund der Behinderung entstehen, zu begleichen. Das Blindengeld ist nicht Teil der Eingliederungshilfe und auch nicht des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG), sondern eine freiwillige Leistung des einzelnen Bundeslandes. Die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland deshalb auch sehr unterschiedlich. In lediglich fünf Bundesländern (Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen) jedoch liegt die Blindheitshilfe höher als im Saarland.
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