Die Diskussion um sogenannte Impfprivilegien ebbt nicht ab. Auch aktuell wurde wieder die Forderung erhoben, Geimpfte sollten in den Genuss von "Lockerungen" kommen.
Völlig zu Recht erteilte deshalb auch unsere saarländische Gesundheitsministerin, meine Kollegin Monika Bachmann, einem entsprechenden Vorstoß von Bundesaußenminister Heiko Maas eine ganz klare Absage: „Die Einführung bestimmter Privilegien für Geimpfte würde eine weitere Privilegierung der Privilegierten bedeuten.“
Während die einen fordern, Corona-Geimpfte sollten im Gegensatz zu Corona-Ungeimpften wieder verstärkt Kino-, Theater und Restaurantbesuche oder Urlaubsreisen unternehmen dürfen, lamentieren die anderen, dass man unbedingt gesetzlich gegen genau solche Bevorzugungen vorgehen und diesen einen Riegel vorschieben müsse.
Beide Seiten glauben fest von sich, die besseren Argumente auf ihrer Seite zu haben. Und beide liegen - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - gleichermaßen daneben. Die Diskussion um Impfprivilegien zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Streit um ungelegte Eier.
Monika Bachmann, saarländische Gesundheitsministerin, bringt es auf den Punkt: „So lange es nicht genügend Impfstoff für alle gibt, sollte nicht über eine Impfprivilegierung diskutiert werden. Es ist wichtig, dass wir zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weiterhin alle zusammenhalten und nicht durch Impfprivilegien die Gesellschaft, in Geimpfte und Nicht-Geimpfte, spalten!"
Zudem sei es, so die Ministerin, zurzeit noch völlig unklar, ob Geimpfte weiterhin das Virus in geschwächter Form bekommen können und dennoch andere anstecken könnten. So lange das unklar sei, sollten sich auch Geimpfte weiter an die Maßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen einer Maske halten, so Monika Bachmann abschließend.
Ich teile diese Meinung: Erst wenn wir sicher sein können, dass eine Impfung nicht nur schwere Krankheitsverläufe verhindert, sondern sicher auch die Übertragung von Covid-19 und erst wenn jedem Menschen in unserem Land ein Impfangebot gemacht werden konnte, können wir auch in eine sachliche Diskussion darüber einsteigen, wie weit der gesamtgesellschaftliche Schutz der Gesundheit und grundgesetzlich garantierte Freiheits- und Grundrechte gemeinsam Privilegierungen oder Einschränkungen rechtfertigen.
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