Vor fast genau einem Jahr habe ich als kinderpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion zu einem ganz grundsätzlichen Thema Stellung bezogen: der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland! Nun rückt dieses wichtige Ziel ein gutes Stück näher.
Nadine Schön, unsere engagierte Bundestagsabgeordnete aus Tholey, bestätigte mir gestern, dass die Aufnahme von Kinderrechten in unser Grundgesetz näher rückt. Die Regierungskoalition in Berlin habe sich darauf geeinigt, dass dieses wichtige Projekt noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden solle, so die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Grundsätzlich sind zwar auch Kinder ganz selbstverständlich Träger der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte, denn unsere Verfassung unterscheidet nicht, wie alt oder jung, wie groß oder klein ein Mensch ist. Vor unserer Verfassung sind alle gleich und sie haben auch die gleichen Rechte.
Trotzdem aber hatte es die Regierungskoalition auf Bundesebene aus guten Gründen als Ziel in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und damit einen Weg einzuschlagen, den wir im Saarland bereits im Jahr 2007 beschritten haben: In der Landesverfassung des Saarlandes sind die Rechte von Kindern längst in einem eigenen Artikel fest zementiert:
(1) Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde, auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf Bildung sowie auf gewaltfreie Erziehung zu Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit.
(2) Jedes Kind hat ein Recht auf besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder sittlicher Verwahrlosung.
In meiner Rede zu diesem Thema im Dezember 2019, also vor ziemlich genau einem Jahr, habe ich deutlich gemacht, dass die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein sichtbares Zeichen sein soll, dass Familie und Staat die Rahmenbedingungen noch weiter verbessern müssen. Kinder müssen in unserem Land alle Chancen und Möglichkeiten bekommen die sie brauchen, um sich in bester Weise entwickeln zu können.
Ich betonte aber auch nicht weniger deutlich, dass hierdurch weder die Rechte von Eltern beschnitten oder hinten angestellt werden, noch dass der Staat stärker als bisher in die Erziehung eingreifen soll.
Es sind diese beiden wichtigen Aspekte, die in dem Text für die Grundgesetzänderung nun auch tatsächlich Berücksichtigung finden:
"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Auch wenn mir die Formulierung in der Saarländischen Verfassung sehr gut gefällt, begrüße ich es doch besonders und halte es auch für besonders wichtig, dass der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör bei der geplanten Grundgesetzänderung noch einmal ganz eigens herausgestellt wird!
Es ist dieser wichtige Passus, der verdeutlicht, dass gerade auch vor Gerichten und dass gerade und insbesondere in Fragen des Kindeswohls keine Entscheidung über die Köpfe der betroffenen Kinder hinweg getroffen werden darf. Kinder sollen, Kinder müssen mitentscheiden dürfen, wenn es um sie selbst geht.
Mit als kinderpolitischem Sprecher meiner Fraktion ist die Stärkung der Rechte von Kindern, von Jugendlichen und von jungen Erwachsenen ein Herzensanliegen. Der jetzige Entwurf für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist deshalb für mich ein Meilenstein, über den ich mich sehr freue. Ich kann die Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates nur dringend bitten, der Grundgesetzänderung zuzustimmen und den Weg für die jeweils notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheiten freizumachen.
Meine Rede vom 4. Dezember 2019 zum Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz!"
könnt ihr euch hier noch einmal in Gänze ansehen und anhören:
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