Dienstag, 20. Juli 2021

Zweites saarländisches „Haus des Jugendrechts“ in Neunkirchen errichtet

Aus meiner Zeit als Justizvollzugsbeamter insbesondere im Jugendstrafvollzug der JVA Ottweiler weiß ich nur zu gut, dass manche kriminelle Karriere frühzeitig hätte gestoppt und ein Abrutschen junger Menschen hätte verhindert werden können, wenn alle relevanten Kräfte zuvor gebündelt worden wären und zusammengearbeitet hätten. 
Als Mitglied des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, vor allem aber auch als lokaler Abgeordneter aus dem Landkreis Neunkirchen, freut es mich vor diesem Hintergrund umso mehr, dass gestern im historischen Sitzungsaal des Landratsamtes in Ottweiler das zweite "Haus des Jugendrechts" aus der Taufe gehoben wurde. 


„Frühzeitig junge Leute aus der schiefen Bahn zu holen, Perspektiven für ein straffreies Leben aufzeigen, indem alle Beteiligten eng miteinander und mit den Jugendlichen daran arbeiten, kriminelle Karrieren zu vermeiden.“ So fasste es Justiz-Staatssekretär Roland Theis zusammen und diesem Zweck dient das neue virtuelle „Haus des Jugendrechts“ für den Landkreis Neunkirchen.

Ziel beim virtuellen „Haus des Jugendrechts“ ist es, Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und weitere Träger von Hilfsangeboten für junge Menschen „unter einem Dach“ zusammenzuführen, um straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende effizienter und nachhaltiger betreuen zu können. Ein solches Modellprojekt für das Saarland nahm im Mai 2016 in Saarlouis seinen Betrieb auf. Der dortige Erfolg soll nun in Neunkirchen fortgeschrieben werden.

Am gestrigen Montag, dem 19. Juli 2021 wurde hierzu eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Neunkirchen, der Diakonie Saar, dem Landesinstitut für Präventives Handeln und dem Ministerium der Justiz zur Einrichtung eines Haus des Jugendrechts am Standort Neunkirchen abgeschlossen. Die Leitung des Projekts übernimmt der Landkreis Neunkirchen.
Die Beratungsangebote für die Jugendlichen und die Erbringung von pädagogisch begleiteten Arbeitsstunden sollen bei der Diakonie erbracht werden. Mit dem Projekt wird eine bessere Vernetzung und frühzeitige Einbindung aller Entscheidungsträger der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Jugendgerichtshilfe erreicht. Gleichzeitig konnte das Landesinstitut für Präventives Handeln als Kooperationspartner sowohl zur Unterstützung mit Fortbildungsangeboten als auch zur Evaluation des Projektes gewonnen werden.


„Nach den positiven Erfahrungen in Saarlouis freut es mich, dass wir das Modell weiterentwickeln, auf die Verhältnisse im Landkreis Neunkirchen anpassen und ein weiteres virtuelles ‚Haus des Jugendrechts‘ im Saarland errichten können. Mein Dank gilt den Kooperationspartnern, da ein solches Projekt gerade von der Vernetzung der beteiligten Institutionen lebt. Ziel muss es sein, den Jugendlichen Perspektiven aufzuzeigen, ein straffreies Leben zu führen. Durch die örtliche Bündelung der Hilfs- und Präventionsangebote können wir die dort geleistete Arbeit noch effizienter gestalten", betonte Staatssekretär Roland Theis.

Landrat Sören Meng ergänzte: „Das Haus des Jugendrechts bietet für straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Landkreis Neunkirchen eine echte Chance auf schnellere und effektivere Reaktionen mit dem Ziel der Verringerung und Prävention von Jugenddelinquenz. Mir ist es besonders wichtig, keinen Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus den Augen zu verlieren und eine Perspektive bieten zu können.“


Hintergrund:

Das „Haus des Jugendrechts“ in Neunkirchen knüpft an das entsprechende Projekt in Saarlouis an. Häuser des Jugendrechts verfolgen das Ziel der besseren Vernetzung der beteiligten Institutionen. Die überbehördliche Zusammenarbeit soll die gemeinsame Entwicklung individueller Hilfs- und Interventionsstrategien ermöglichen. Nicht nur die konsequente Strafverfolgung, sondern auch und gerade auf den Einzelfall angepasste, möglichst früh greifende Maßnahmen unter Berücksichtigung erzieherischer und spezialpräventiver Aspekte soll das Haus des Jugendrechts fördern. Die erste Kooperationsvereinbarung zu einem Haus des Jugendrechts schlossen das Ministerium der Justiz und der Landkreis Saarlouis am 19. Mai 2016, weil in Saarlouis mit der Jugendwerkstatt bereits ein gut funktionierendes Projekt ambulanter Sanktionsalternativen bestand, das sich als Grundstein der vertieften Kooperation eignete. In Neunkirchen erfolgt nun unter Beteiligung des dortigen Landkreises, der Diakonie Saar und dem Landesinstitut für Präventives Handeln ein weiterer Schritt hin zur saarlandweiten Einrichtung von Häusern des Jugendrechts.


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