Samstag, 4. Dezember 2021

ÖPNV-Reform bleibt hinter Erwartungen zurück: Kurzstrecken weiter teuer, Geschwisterrabatt zu kompliziert

Die ÖPNV-Reform im Saarland bietet viele Verbesserungen. Es profitieren vor allem Abonnement-Inhaber wie Jobticket-Nutzer und Inhaber von Schülerabos. Der ganz große Wurf, wie er andernorts längst gewagt wird wurde, ist diese Reform aber bei weitem noch nicht. 
Die Kurzstrecke zum nächstgrößeren Supermarkt gerade in ländlichen Regionen aber bleibt durch festgefahrene Waben im Ticketsystem weiter kostspielig. Das Tarifwerk bleibt noch immer vergleichsweise unübersichtlich und ist vor allem für Familien mit mehr als einem schulpflichtigen Kind ein bürokratisches Ärgernis. 

„Bei Abonnements haben die Waben an Bedeutung verloren, da einige Angebote saarlandweit oder für große Gebiete gelten, aber bei Kurzstrecken im Bus bleiben sie für die Fahrgäste und die Busfahrer ein ärgerliches Hindernis“, urteilt zu Recht auch meine Kollegin Sarah Gillen, verkehrspolitische Sprecherin unserer CDU-Landtagsfraktion.
Dass das Tarifsystem geändert wurde, war längst überfällig. Leider ist immer noch keine echte Umstellung weg von der Wabe und hin zur faireren Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Strecke erfolgt. „Im Bus wäre es angebracht, über Luftlinie abzurechnen, denn die Digitalisierung ermöglicht es schon heute, die kürzeste Verbindung zwischen Start und Ziel zu berechnen. Dadurch, dass trotzdem Waben und 3 Preisstufen beibehalten wurden, bleibt das Tarifsystem unübersichtlich und intransparent. So verschenken wir unnötig viel Zeit auf dem Weg in einen nutzerfreundlichen, komfortablen ÖPNV!“ kritisiert Sarah Gillen.

Auch das Kleingedruckte biete Anlass für Verunsicherung der Kunden. Auch ich als kinderpolitischer Sprecher unserer Fraktion frage mich, warum man hier unnötige Bürokratie schafft und der Geschwisterrabatt nach Ablauf des Kalenderjahres beim SaarVV extra beantragt werden muss. 
Sarah Gillen bringt es auf den Punkt: „Das bedeutet, dass Familien dem SaarVV damit unfreiwillig einen Kredit geben. Bei Familien, die im ländlichen Raum wohnen und drei schulpflichtige Kinder haben, können das auf Jahressicht bis zu 360 Euro sein. Das ist für viele viel Geld! Wird dann versäumt bis März noch schnell den Antrag auf Rückerstattung zu stellen, ist dieses Geld weg und der SaarVV verbessert seine Bilanz auf Kosten der Familien im Saarland.“

Gerade der letzte Punkt muss dringend geändert werden! Ich hoffe sehr, dass der SaarVV sich den guten Neujahrsvorsatz fasst, endlich auch bei seinem Tarifwerk im 21. Jahrhundert anzukommen.


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