Mittwoch, 25. Mai 2022

Klare Ansage aus Karlsruhe: Kinderreiche Familien müssen bei den Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet werden!

Das Bundesverfassungsgericht ins Karlsruhe hat heute ein wegweisendes Urteil gefällt:  Die Benachteiligung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber Familien mit weniger Kindern und Kinderlosen muss bis Juli 2023 beseitigt werden.
Dieses Urteil begrüße ich ausdrücklich! Es sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit und nimmt dabei auch das erhöhte Armutsrisiko in den Blick, das kinderreiche Familien trotz einer Erwerbstätigkeit der Eltern oft haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil beanstandet, dass bislang in der Pflegeversicherung lediglich zwischen Eltern und Kinderlosen unterschieden wird und bei den Beiträgen die Anzahl der Kinder völlig außer Acht gelassen wird. 

Egal ob man ein Kind hat oder drei, vier oder fünf: Man zahlt derzeit 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens an die Pflegekasse, Kinderlose zahlen 3,4 Prozent.
Die Verfassungsrichter haben nun geurteilt, dass das so nicht geht. Denn nicht nur, dass auf der einen Seite mit der Anzahl der Kinder auch die wirtschaftliche Belastung von Familien steigt - kinderreiche Familien haben auch deutlich verringerte Erwerbschancen, die beruflichen Chancen von Müttern mit mehreren Kindern und auch deren Einkommen bleiben "substantiell" hinter den Möglichkeiten und dem Einkommen von Müttern mit weniger Kindern zurück. Dass derzeit beide Gruppen exakt den selben Prozentsatz ihres Einkommens in die Pflegeversicherung einzahlen müssten, verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Die Ampelregierung in Berlin muss nun handeln, denn das Bundesverfassungsgericht hat ihnen eine Frist bis zum 31. Juli 2023 gesetzt. Bundeskanzler Scholz sein Kabinett müssen dafür sorgen, dass dem Bundestag unverzüglich ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt wird.


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