Ab dem 1. Oktober 2022 gilt man erst nach einer dritten Impfung gegen Covid-19 als "voll geimpft". Ab dann ist grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich, um als „vollständig geimpft“ zu gelten - oder mindestens zwei Impfungen und der Nachweis, an Corona erkrankt und wieder genesen zu sein.
Die nach zweimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise gelten also nur noch bis zum 30. September 2022 als Nachweis einer vollständigen Impfung. Werden, wie es die Bundes- und die Landesregierung zumindest ins Auge fassen - wieder Einschränkungen beim Besuch der Gastronomie, beim Kino- oder Theaterbesuch oder anderen Veranstaltung in Innenräumen möglich, gewinnt dieser Nachweis wieder an Bedeutung.
Die Änderung des Impfstatus ist allerdings aktuell so ziemlich das Einzige, was derzeit als rechtliche Regelung im Umgang mit der Corona-Pandemie sicher ist und ab Oktober gilt. Insgesamt wirken sowohl die Bundesregierung und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als auch der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung mit dem Thema deutlich überfordert und lassen weder eine klare Linie noch konkrete Planungen erkennen.
Selbst konkrete Nachfragen im Gesundheitsausschuss des saarländischen Landtages konnten seitens der Landesregierung nur ausweichend und oberflächlich beantwortet werden.
Andere europäische Länder sind hier deutlich weiter. Sie setzen zunehmend auf einen eigenverantwortlichen Schutz der Menschen und beschränken staatliches Reglementieren auf den Schutz vulnerabler Gruppen.
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