Bei uns als CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag und vor allem auch für mich als kinderschutzpolitischer Sprecher unserer Fraktion steht die Verbesserung des
Kinderschutzes ganz oben auf der Agenda. Der Schutz unserer Kleinsten und
Schutzbedürftigsten muss für Staat und Gesellschaft an oberster Stelle stehen.
Wir
wollen den Kinderschutz nach den Vorfällen der letzten Jahre und jüngsten
Ereignissen in der Vergangenheit noch effektiver gestalten und haben deshalb nun einen Entwurf für ein Kinderschutzgesetz vorgelegt - ein Gesetz, das einen Meilenstein für den Kinderschutz im Saarland bedeuten würde!
Der Gesetzesentwurf zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht war ein erster Schritt. Dass die SPD-Fraktion dies in der Landtagssitzung im Juli abgewiesen hat, können wir bis heute nicht nachvollziehen. Dass mehr als 300 Kinder in den vergangen beiden Jahren im Saarland Opfer sexuellen Missbrauchs wurden, ist erschreckend.
Insbesondere die Zahl der von Familienmitgliedern und engen Angehörigen missbrauchten Kindern ist im Saarland im vergangenen Jahr erneut gestiegen:
42 Kinder mussten im Jahr 2020 dieses Martyrium durchleben. Im Jahr 2021 waren 47 Kinder Opfer von sexualisierter Gewalt im engsten Umfeld geworden, dem Ort, an dem Kinder sich am sichersten fühlen sollten!
Wir wollen als CDU echte Veränderung und
Verbesserung, um der sexualisierten Gewalt und der sexualisierten Ausbeutung
von Kindern einen Riegel vorzuschieben. Insgesamt 181 Kinder waren im Saarland alleine im Jahr 2020 sexuell missbraucht worden. 181 Kinder, die lebenslang seelische und
körperliche Verletzungen mit sich tragen werden.
Das darf uns keinen Moment mehr ruhen lassen und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die SPD-Landtagsfraktion und besonders auch Minister Magnus Jung noch einmal bei einem derart wichtigen Thema wie dem Kinderschutz in verantwortungsloser Weise wegducken und eine gesetzliche Regelung ablehnen können und werden!
Der bundesweite Aufschrei, die Wut und die Enttäuschung der Fachverbände für den Kinderschutz, die durch die Ablehnung unseres Gesetzes zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht durch die SPD verursacht wurden, haben tiefen Eindruck hinterlassen.
Der nun von uns vorgestellte Gesetzentwurf, der deutlich weiter geht und höchste Standards für einen wirksamen Kinderschutz setzt, regelt klar die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Verbindung mit einem gestärkten Schutz der Kinder und Jugendlichen, mit Fokus auf deren Entwicklung. Die Eckpunkte des Gesetzes regeln unter anderem
- die anzustrebende Zusammenarbeit der beteiligten
Akteure in einem Netzwerk „Kinderschutz“
- den interkollegialen Ärzteaustausch bei
Missbrauchsverdacht zur Vermeidung von „Ärzte-Hopping“
- die fachlichen Standards bei gewichtigen
Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der
Qualitätsberatung und Qualitätsentwicklung
- Leitlinien für Kinderschutzkonzepte, die in
Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Anwendung
gelangen und deren Zielsetzung darin bestehen, mögliche Gefährdungen
frühzeitig zu erkennen sowie ihnen angemessen zu begegnen,
- Die Einführung des Amtes eines oder einer
Landesbeauftragten zum Schutz und für die Belange von Kindern
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