Dienstag, 20. September 2022

Für mehr Kinderschutz: CDU erarbeitet Kinderschutzgesetz für das Saarland

Bei uns als CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag und vor allem auch für mich als kinderschutzpolitischer Sprecher unserer Fraktion steht die Verbesserung des Kinderschutzes ganz oben auf der Agenda. Der Schutz unserer Kleinsten und Schutzbedürftigsten muss für Staat und Gesellschaft an oberster Stelle stehen.
Wir wollen den Kinderschutz nach den Vorfällen der letzten Jahre und jüngsten Ereignissen in der Vergangenheit noch effektiver gestalten und haben deshalb nun einen Entwurf für ein Kinderschutzgesetz vorgelegt - ein Gesetz, das einen Meilenstein  für den Kinderschutz im Saarland bedeuten würde!


Der Gesetzesentwurf zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht war ein erster Schritt. Dass die SPD-Fraktion dies in der Landtagssitzung im Juli abgewiesen hat, können wir bis heute nicht nachvollziehen. Dass mehr als 300 Kinder in den vergangen beiden Jahren im Saarland Opfer sexuellen Missbrauchs wurden, ist erschreckend.
Insbesondere die Zahl der von Familienmitgliedern und engen Angehörigen missbrauchten Kindern ist im Saarland im vergangenen Jahr erneut gestiegen:
42 Kinder mussten im Jahr 2020 dieses Martyrium durchleben. Im Jahr 2021 waren 47 Kinder Opfer von sexualisierter Gewalt im engsten Umfeld geworden, dem Ort, an dem Kinder sich am sichersten fühlen sollten!

Wir wollen als CDU echte Veränderung und Verbesserung, um der sexualisierten Gewalt und der sexualisierten Ausbeutung von Kindern einen Riegel vorzuschieben. Insgesamt 181 Kinder waren im Saarland alleine im Jahr 2020 sexuell missbraucht worden. 181 Kinder, die lebenslang seelische und körperliche Verletzungen mit sich tragen werden.
Das darf uns keinen Moment mehr ruhen lassen und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die SPD-Landtagsfraktion und besonders auch Minister Magnus Jung noch einmal bei einem derart wichtigen Thema wie dem Kinderschutz in verantwortungsloser Weise wegducken und eine gesetzliche Regelung ablehnen können und werden!

Der bundesweite Aufschrei, die Wut und die Enttäuschung der Fachverbände für den Kinderschutz, die durch die Ablehnung unseres Gesetzes 
zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht durch die SPD verursacht wurden, haben tiefen Eindruck hinterlassen.

Der nun von uns vorgestellte Gesetzentwurf, der deutlich weiter geht und höchste Standards für einen wirksamen Kinderschutz setzt, regelt klar die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Verbindung mit einem gestärkten Schutz der Kinder und Jugendlichen, mit Fokus auf deren Entwicklung. Die Eckpunkte des Gesetzes regeln unter anderem

  • die anzustrebende Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in einem Netzwerk „Kinderschutz“
  • den interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung von „Ärzte-Hopping“
  • die fachlichen Standards bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der Qualitätsberatung und Qualitätsentwicklung
  • Leitlinien für Kinderschutzkonzepte, die in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Anwendung gelangen und deren Zielsetzung darin bestehen, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen sowie ihnen angemessen zu begegnen,
  • Die Einführung des Amtes eines oder einer Landesbeauftragten zum Schutz und für die Belange von Kindern

 

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