Freitag, 21. Oktober 2022

CDU macht Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland zum Thema im Europa-Ausschuss

Es war sowas von absehbar und es kam, wie es kommen musste: Die EU-Kommission hat wegen der faktischen Doppelbesteuerung von Entgeltersatzleistungen für Grenzpendler ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Über Jahre hinweg wurden Grenzgänger aus Lothringen beim Kurzarbeitergeld finanziell diskriminiert. 
Noch im August hatte mein Freund und Kollege Roland Theis, stellvertretender Vorsitzender und europapolitischer Sprecher unserer CDU-Landtagsfraktion, zum wiederholten Male die Praxis kritisiert und darauf hingewiesen, dass es mittlerweile sogar eine Entscheidung des Bundessozialgerichts gebe, der Berlin Folge leisten müsse. 
Auf Antrag unserer Fraktion hat sich nun der Europaausschuss des Landtages in seiner gestrigen Sitzung mit dem Vertragsverletzungsverfahren beschäftigt. Der Vertreter der Landesregierung verkündete dort, dass das Bundesarbeitsministerium nun seine Auffassung überprüfen werde....


Roland Theis machte daraufhin deutlich: „Ich begrüße es, dass die Bundesregierung jetzt ihre mittlerweile offensichtlich rechtswidrige Praxis überprüfen will. Dass es dafür allerdings die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission bedurfte, ist traurig.
Die Bundesregierung blamiert Deutschland in der Grenzregion mit diesem Verhalten.“

Nach Auffassung der EU-Kommission und der CDU-Landtagsfraktion hält sich
Deutschland bei der Auszahlung des Kurzarbeitergelds und anderer Entgeltersatzleistungen nicht an geltendes EU-Recht, weil dadurch Pendler und Pendlerinnen hier in der Region faktisch doppelt besteuert werden.
Deutsche Sozialgerichte hatten das bereits in ihren Urteilen bestätigt und die Praxis als rechtswidrig kritisiert, was von Seiten der Bundesregierung allerdings keine Reaktion nach sich zog.

"Die faktische Doppelbesteuerung ist für viele Familien in der Region ein existentielles Problem und auch für saarländische Unternehmen im Hinblick auf ihre Attraktivität für in Frankreich lebende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung sich in der Sache bewegt" so Theis.


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