Satte neunzehn Tagesordnungspunkte standen auf der Tagesordnung der Januarsitzung des Saarländischen Landtages, der seine Sitzung zunächst mit einer Regierungserklärung der Ministerpräsidentin zur deutsch-französischen Zusammenarbeit begonnen hat. Hierzu hatten wir als CDU wie angekündigt bereits zuvor einen Antrag eingebracht, der in der Debatte dann von unserem europapolitischen Sprecher und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden durch eine wirklich eindrucksvolle Rede ergänzt wurde. Weitere Themen waren die Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums (G9), der Dritte Medienstaatsvertrag, eine Änderung der Gesetze über die Hochschule für Musik Saar und über die Hochschule der Bildenden Künste Saar sowie des Saarländischen Hochschulgesetzes.
Als Vorsitzender des Innenausschusses erstattete ich Bericht über den von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 17/79). Der Landtag hatte den Gesetzentwurf in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen.
Aber worum ging es darin konkret? Was wollten wir als CDU mit unserem Gesetzentwurf erreichen?
Hier eine kurze Zusammenfassung:
Die derzeitigen landesrechtlichen Regelungen sehen vor, dass Kommunen nicht mehr benötigte Vermögensgegenstände, nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, nur zu ihrem vollen Wert veräußern können.
Durch unsere Gesetzänderung sollen die Saarländischen Gemeinden in die Lage versetzt werden, anderen Gemeinden oder Organisationen, in Notsituationen Vermögensgegenstände unentgeltlich zur Verfügung stellen zu können. Gerade vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe im Ahrtal und weiteren Regionen, aber auch vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ist deutlich geworden, dass diese Anpassung dringend erforderlich wurde, um Menschen in Notlagen oder auch in Kriegsgebieten unterstützen und Fahrzeuge und Geräte liefern können, die bei uns z.B. ohnehin ausgemustert werden sollen.
Erfreulicherweise stimmte der Ausschuss ebenso wie nun auch der Landtag unserem Antrag mit einigen kleinen Änderungen einstimmig zu! Ein wichtige Entscheidung, die Rechtssicherheit für unsere Städte und Gemeinden schafft, wenn sie in der Not anderen helfen wollen.
Die gesamte Tagesordnung der Plenardebatte vom 18. Januar 2023 finden sie hier. Für Rückfragen zu den Themen stehe ich gerne zur Verfügung - Fragen einfach unter den Kommentaren einstellen.
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