Samstag, 28. Januar 2023

CDU kritisiert Entlassungen mutmaßlicher Straftäter wegen zu langer Verfahren

Im vergangenen Jahr sind im Saarland drei Angeklagte aufgrund von Terminschwierigkeiten der Justiz auf freien Fuß gesetzt worden. Dies hat das Justizministerium auf eine Anfrage der meiner beiden Kollegen im Justizausschuss, unserer CDU-Landtagsabgeordneten Dagmar Heib und unseres Abgeordneten Jonas Reiter, mitgeteilt.
Dabei handelt es sich keineswegs um "kleine Fische": den jeweiligen Angeklagten wurden unter anderem besonders schwerer Raub, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen - also schon ganz erhebliche Straftaten! Ein vierter Tatverdächtiger wäre eigentlich auch freigekommen – da er jedoch bereits aufgrund einer weiteren Straftat verurteilt war, konnte er in Strafhaft umgesetzt werden und blieb damit noch hinter Gittern.
Für Dagmar Heib und Jonas Reiter ist klar: 
Jeder einzelne dieser Fälle ist ein Fall zu viel!

Als Mitglieder des Ausschusses für Justiz-, Verfassungs- und Rechtsfragen machen  Dagmar Heib und Jonas Reiter deshalb unmissverständlich deutlich: "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil es Terminprobleme bei Verteidigern oder Sachverständigen gibt! Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die notwendigen Maßnahmen ergreift, um solche Fälle in Zukunft vollständig zu vermeiden. Wir bleiben weiter dran und setzen das Thema auf die Tagesordnung im Justiz-Ausschuss des Landtages.“

Hintergrund:

Die Untersuchungshaft (U-Haft) ist eine Haftart, für die nicht ein abschließendes Urteil maßgeblich ist, sondern sogenannte Haftgründe. Dies sind neben dem stets erforderlichen dringenden Tatverdacht dann entweder eine Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.
Dringender Tatverdacht heißt dabei, dass es schwerwiegende Erkenntnisse gibt, die dafür sprechen, dass es sich um die Täterin oder den Täter handelt - ein bloßes "vielleicht" reicht da nicht aus.
Das bedeutet: trotz der grundlegenden Unschuldsvermutung, die solange herrscht, bis ein Gericht in einer Verhandlung einen Schuldspruch ausgesprochen hat, muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei den wegen Personalmangels Entlassenen um Schwerverbrecher handelt.
Wenn diese aufgrund überlanger Verfahren in die Freiheit entlassen werden müssen, muss zunächst einmal von einem Versagen des Rechtsstaates und auch von einem Versagen der politischen Spitze des Justizministerium ausgegangen werden. 
Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass das Justizministerium dem zuständigen Ausschuss Rede und Antwort steht.



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