Freitag, 3. März 2023

Fachmarktzentrum "Hierscheider Graben": Fachgutachten liegen vor und befürworten das Projekt

Vor gut einem Jahr wurde die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hierscheider Graben“ vom Gemeinderat beschlossen.
Nun folgen die nächsten wichtigen Schritte, um die Nahversorgung in der Gemeinde Eppelborn wieder zu verbessern.

Nachdem in der vergangenen Woche nun auch das notwendige Einzelhandelsgutachten eingegangen ist, setzte Bürgermeister Andreas Feld unverzüglich die betroffenen Ortsräte und die Mitglieder des Gemeinderates darüber in Kenntnis.
Kommende Woche informiert er in einer Bürgerversammlung gebündelt über die Ergebnisse aller Gutachten zum sogenannten Fachmarktzentrum "Hierscheider Graben". Am Donnerstag diskutiert dann auch der Gemeinderat erneut über das wegweisende Projekt und es geht in die sogenannte Offenlage, die im Bebauungsplan-Verfahren durchgeführt wird, um die Öffentlichkeit am Planungsprozess zu beteiligen.

Vor dem Hintergrund der massiv gesunkenen Kaufkraftbindung in der Gemeinde Eppelborn sind diese Gewerbeansiedlungen von ganz grundlegender Bedeutung. Wir vollziehen damit die Schritte nach, die die angrenzenden Gemeinden längst gegangen sind - mit dem Ergebnis, dass sie auch für Kundinnen und Kunden aus Eppelborn attraktiv wurden. So ging bei uns über Jahre wertvolle Kaufkraft verloren. Die Gutachten bestätigen nun: nur mit dem Fachmarktzentrum kann es gelingen, diesen Exodus zu stoppen.

"Das positive Ergebnis aller Gutachten ist ein wichtiger Meilenstein zur Realisierung dieses für unsere Gemeinde wichtigen Projektes" fasst Bürgermeister Andreas Feld nun die wesentlichen Kernaussagen zusammen:

➔ Insgesamt wird die Gemeinde Eppelborn im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes als unterdurchschnittlicher Angebotsstandort eingestuft. Es gibt ganz massive Kaufkraftabflüsse in die Nachbargemeinden. Die Kaufkraftbindung wird von dem Sachverständigen als „ungenügend“ bezeichnet.

➔ Mangels nicht vorhandener, geeigneter Flächenpotenziale im Ortskern wird ausdrücklich der Standort „Hierscheider Graben“ empfohlen.

➔ Das Gutachten zur Verträglichkeitsanalyse kommt dabei ebenfalls zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme dieser Fläche im Gebiet des Ortsteils Eppelborn kein weiterer Standort vorhanden ist, der sich für die Umsetzung des gesamten Planungsvorhabens eignet.  

➔ Die bestehenden Märkte im Ortskern sind laut Gutachten nicht gefährdet. Vielmehr ist vom Gegenteil auszugehen. Aus der Verträglichkeitsstudie geht eindeutig hervor, dass zusätzliche Verkaufsflächen geschaffen werden müssen, um auch in Zukunft die Menschen in unserer Gemeinde umfänglich versorgen zu können und die Kaufkraft wieder zurück nach Eppelborn zu holen. Davon werden letztlich auch die bestehenden Märkte im Ortszentrum profitieren können. Die bisherigen Leerstände im Zentrum haben mit dem geplanten Einkaufszentrum nichts zu tun. Sie bestehen seit Jahren und dies, obwohl im Zentrum zwei große Märkte und Frequenzbringer vorhanden sind. Wir müssen wieder starke Kaufkraft nach Eppelborn holen und Kunden zurückgewinnen. Davon werden alle profitieren. Aber auch um die Leerstände kümmert sich die Gemeinde: jedoch geht dies nicht ohne die Eigentümer, da alle Immobilien in deren Privateigentum sind. 

➔ Die sehr umfangreichen Berechnungen und Untersuchungen des schalltechnischen Gutachtens haben ergeben, dass alle zu erwartenden Emissions- und Immissionswerte auch nach der Marktansiedlung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eingehalten werden.

➔ In einem weiteren hydrologischen Gutachten wurde die Vorbemessung des geplanten Regenrückhaltebeckens vorgenommen. Hier wird die Fläche unter dem geplanten Parkplatz genügen, um ausreichend Wassermengen aufzufangen und gedrosselt abzugeben. Für die Anwohner der Schlossstraße und der Allwies wird diese Einrichtung einen deutlich besseren Schutz vor Starkregenereignissen bedeuten als bisher.

➔ Im Rahmen des Verkehrsgutachtens gehen die Sachverständigen von etwa 850 zusätzlichen Fahrzeugen täglich aus im Bereich der Landesstraße L 302, was eine Steigerung des Verkehrsaufkommens von 16 Prozent gegenüber der aktuellen Situation bedeutet. Neben den beiden Einmündungen „In der Allwies“ und „Auf drei Eichen“ wurde auch der Bereich der Schlossstraße untersucht. Auch hier sehen die Gutachter die Verkehrsbelastung unproblematisch.

Fazit:
"Im Ergebnis kommen alle Gutachter unisono zu dem Schluss, dass die Ansiedlung des Einzelhandelsprojektes am Standort „Hierscheider Graben“ nicht nur möglich ist, sondern für die Entwicklung der Gemeinde Eppelborn mehr als wünschens- bzw. sogar empfehlenswert ist", stellt Bürgermeister Andreas Feld fest.
Nachdem auch ich mir alle Gutachten intensiv angeschaut habe, komme auch ich zum gleichen Ergebnis: Eppelborn braucht das neue Fachmarktzentrum, 
sich sich wieder zu einem zukunftsfähigen Einkaufsstandort weiterentwickeln zu können.

Bürgermeister Dr. Andreas Feld lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, an der Informationsveranstaltung mit den Sachverständigen am Mittwoch, dem 08. März 2023, um 19:30 Uhr in der Hirschberghalle in Bubach-Calmesweiler teilzunehmen.

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