Freitag, 31. März 2023

Heizölzuschuss-Verwaltungsvereinbarung ist große Enttäuschung – Land muss nachlegen

Die Regelungen der Verwaltungsvereinbarung sind eine einzige Enttäuschung und ein Schlag ins Gesicht vieler Saarländerinnen und Saarländer. Wer bei seiner Heizung auf Pellets umgestellt hat, wie oft gefordert, oder wer mit Heizöl, Flüssiggas oder Koks heizt, wird in den meisten Fällen leer ausgehen. Beispiel: Wer im Dezember 2022 mit seinem Weihnachtsgeld den Heizöltank gefüllt hat, ist überhaupt nicht antragsberechtigt.
Wer von Januar bis einschließlich November 2022 nicht mindestens den doppelten Preis für Heizöl, Flüssiggas oder Koks als im Jahr davor bezahlt hat, bekommt ebenfalls nichts.
Aus diesem Grund kritisieren wir als CDU-Landtagsfraktion die jetzt bekanntgewordenen Details der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum sogenannten Heizölzuschuss ausdrücklich.

„Die Regelungen der Verwaltungsvereinbarung sind eine einzige Enttäuschung und ein Schlag ins Gesicht vieler Saarländerinnen und Saarländer!" bringt es Marc Speicher, energiepolitischer Sprecher unserer Fraktion zu Recht deutlich und geht dabei auch auf die Details ein:

"Wer bei seiner Heizung auf Pellets umgestellt hat, wie oft gefordert, oder wer mit Heizöl, Flüssiggas oder Koks heizt, wird in den meisten Fällen leer ausgehen. Beispiel: Wer im Dezember 2022 mit seinem Weihnachtsgeld den Heizöltank gefüllt hat, ist überhaupt nicht antragsberechtigt. Wer von Januar bis einschließlich November 2022 nicht mindestens den doppelten Preis für Heizöl, Flüssiggas oder Koks als im Jahr davor bezahlt hat, bekommt ebenfalls nichts!
Diese Regelungen sind völlig unzureichend und helfen kaum jemandem. Dabei ist kein Bundesland so betroffen wie das Saarland, denn mehr als die Hälfte aller Saarländerinnen und Saarländer heizt mit Öl, Brennholz, Flüssiggas oder Pellets."

Als CDU fordern wir, dass das Saarland selbst nachlegt und dass die Landesregierung ein saarländisches Energiegeld auflegt.
Dieses soll für Bestellungen im ganzen Jahr gelten, und ein Anspruch muss bereits ab einem Anstieg von 70 Prozent der Energiepreise bestehen. Es braucht einen echten Zuschuss und keine falsche Versprechungen!

Ein weiterer Kritikpunkt an der Verwaltungsvereinbarung: Dass ein Antrag nur online und erst ab Anfang Mai gestellt werden kann, rund ein Dreivierteljahr nach der Ankündigung, schlägt dem Fass ganz den Boden aus.
Wir fordern eine Antragsstellung auch in Papierform für im Internet ungeübte oder unsichere Menschen!


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